BONN (dpa-AFX) - Wenn die Mobilfunknetzbetreiber nicht schnell genug den verpflichtenden Ausbau des schnellen 4G-Mobilfunknetzes nachholen, könnte die Bundesnetzagentur ab dem Sommer Zwangsgelder verhängen. "Wir wollen in den nächsten Monaten nachprüfbare Verbesserungen sehen, die sicherstellen, dass die Auflagen bis zum Jahresende vollständig erfüllt werden", sagte der Präsident der Regulierungsbehörde, Jochen Homann, laut einer Mitteilung vom Dienstag. "Das umfasst ausdrücklich auch, dass wir gegebenenfalls Zwangs- und Bußgelder verhängen." Damit verfolgt die Netzagentur weiter ihren Kurs, die Netzbetreiber zur Erfüllung der Auflagen zu verpflichten, die bei der Versteigerung der entsprechenden Frequenzen festgelegt worden sind.

Bis Ende des Jahres 2019 sollten demnach 98 Prozent der deutschen Haushalte mit einer Download-Geschwindigkeit von mindestens 50 MBit pro Sekunde versorgt sein. Für Autobahnen und ICE-Strecken hatte die Netzagentur eine vollständige Abdeckung vorgegeben.

Die drei großen Netzbetreiber mussten der Bundesnetzagentur zu Jahresbeginn melden, wie viel Prozent der deutschen Haushalte sie mit dem LTE-Standard versorgen können. Bundesweit meldeten die Telekom und Vodafone jeweils mehr als 98 Prozent der Haushalte, Telefónica (O2) hingegen nur gut 84 Prozent. Die Bundesnetzagentur, die daraufhin eigene Messungen durchführte, kommt nun zu ähnlichen Ergebnissen: Für Telefónica kommt die Behörde auf rund 80 Prozent Abdeckung. Bei der Telekom sieht die Netzagentur leichte Lücken an den Autobahnen, Schienen sowie in drei Bundesländern, für die jeweils 97 Prozent der Haushalte mit LTE versorgt sein sollten. Ähnliches gilt für Vodafone, die den Messergebnissen zufolge die Vorgaben in vier Bundesländern und an den Hauptverkehrswegen leicht verfehlt hat.

Bis Ende des Jahres 2020 sollen die Ausbauziele nun endgültig erreicht werden. Davor hat die Bundesnetzagentur noch zwei Meilensteine eingebaut, nämlich für Juni und September. Verpassen die Betreiber diese Zwischenziele, müssen sie mit Zwangsgeldern rechnen. Außerdem sind sie angehalten, der Netzagentur monatliche Berichte über den Stand des Ausbaus zu melden. Diese will auch selbst weiterhin Messungen durchführen./swe/DP/fba