Hinweise zur Bestätigung über die Stimmzählung

Nach § 129 Abs. 5 des Aktiengesetzes (AktG) kann der Abstimmende von der Gesellschaft innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Die Gesellschaft hat die Bestätigung gemäß den Anforderungen in Artikel 7 Absatz 2 und Artikel 9 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 zu erteilen.

Die im Aktienregister als Aktionäre Eingetragenen können bis zum 3. Mai 2021, 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ) die entsprechende Bestätigung über den passwortgeschützten Internetdialog unter der Internetadressewww.telekom.com/hv-serviceauf-rufen, herunterladen und/oder ausdrucken. Dazu können dieselben Zugangsdaten verwendet werden wie für die Nutzung der übrigen Funktionen des passwortgeschützten Internetdialogs im Zusammenhang mit der ordentlichen Hauptversammlung am 1. April 2021.

Im Übrigen können die Abstimmenden sowie diejenigen, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisungen erteilt (und nicht widerrufen) haben, bis zum 3. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ) eine entsprechende Bestätigung telefonisch unter 0228 181-55770 (montags bis freitags, außer an Feiertagen, zwischen 8:00 und 18:00 Uhr) oder per E-Mail unter der E-Mail-Adressehv-service@telekom.deanfordern. Die Bestätigung, ob und wie die Stimme gezählt wurde wird zeitnah und spätestens 15 Tage nach deren Anforderung oder der Hauptversammlung übermittelt, je nachdem, welches Ereignis später eintritt, sofern die Informationen nicht bereits vorliegen. Die Bestätigung kann dabei insbesondere per E-Mail übermittelt werden.

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Deutsche Telekom AG published this content on 24 February 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 01 March 2021 09:11:10 UTC.