Nutzungsbedingungen für den Internetdialog

1. Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen

Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle im Aktienregister Ein-getragenen (Aktionäre) der Deutschen Telekom AG und deren Ver-treter, die den Internetdialog unterwww.telekom.com/hv-serviceder Deutschen Telekom AG (Internetdialog) nutzen.

Diese Nutzungsbedingungen berücksichtigen auch Besonderhei-ten, die sich daraus ergeben, dass die ordentliche Hauptversamm-lung am 1. April 2021 als sogenannte virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. Detaillierte Angaben zur Hauptversammlung und zu den Besonderheiten der virtuellen Hauptversammlung werden in der im Bundesanzeiger bekanntgemachten und den Aktionären nach § 125 AktG mitzuteilenden Einladung (Einladung zur Haupt-versammlung) beschrieben. Für die am 1. April 2021 stattfindende ordentliche Hauptversammlung wurde die Einladung zur Haupt-versammlung am 26. Februar 2021 im Bundesanzeiger bekanntge-macht. Sie ist von da an auch unterwww.telekom.com/hvabrufbar.

  • Informationen aus dem Teilnehmerverzeichnis und zur Präsenz abzurufen (dazu unter 6),

  • eine Bestätigung über den Zugang elektronisch abgegebener Stimmen zu generieren (dazu unter 7),

  • eine Bestätigung über die Stimmzählung zu generieren (dazu unter 8)

  • Ihre im Aktienregister enthaltenen Aktionärsdaten einzusehen und gegebenenfalls zu aktualisieren (dazu unter 9).

Neben den besonderen Bestimmungen, die für die einzelnen der vorgenannten Aktionen unter Nutzung des Internetdialogs gelten, finden Sie nachfolgend auch noch

  • wichtige allgemeine Bestimmungen, die für alle der vorgenannten Aktionen unter Nutzung des Internetdialogs gelten (dazu unter 10),

    Der Internetdialog bietet Ihnen die Möglichkeit,

  • Hinweise zu Ihren Sorgfaltspflichten (dazu unter 11),

    • sich für den elektronischen Versand der Einladung zur Haupt-versammlung zu registrieren (dazu unter 2),

  • Hinweise zu Stabilität und Verfügbarkeit des Internetdialogs sowie Bestimmungen zum Haftungsausschluss (dazu unter 12),

    • sich zur Hauptversammlung anzumelden und Aktionen betref-fend die Stimmrechtsausübung durchzuführen (dazu unter 3), namentlich:

    • Ihre Stimmen per Briefwahl online abzugeben (dazu unter 3.2),

    • den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Voll-macht und Weisungen für die Ausübung Ihres Stimmrechts zu erteilen (dazu unter 3.3),

    • einem bzw. einer der an dem entsprechenden Service der Deutschen Telekom AG teilnehmenden Intermediäre, Aktionärs-vereinigungen oder Stimmrechtsberater Vollmacht und, wenn gewünscht, Weisungen für die Ausübung Ihres Stimmrechts zu erteilen (dazu unter 3.4),

    • einer dritten Person Vollmacht zur Ausübung Ihrer Aktionärsrech-te zu erteilen (dazu unter 3.5),

    • Fragen vor der Hauptversammlung einzureichen (dazu unter 4),

    • Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zu erklären (dazu unter 5),

  • Hinweise zum Datenschutz (dazu unter 13),

  • Bestimmungen zu möglichen Änderungen dieser Nutzungsbedin-gungen (dazu unter 14).

Diese Nutzungsbedingungen regeln nicht die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung (die bei der virtuellen Hauptversammlung für die Aktionäre nur durch die von der Gesell-schaft benannten Stimmrechtsvertreter möglich ist) und die Aus-übung des Stimmrechts. Angaben hierzu finden sich vielmehr in der Einladung zur Hauptversammlung. Die Einladung zur Haupt-versammlung enthält auch Angaben zum Verfahren für die Stimm-abgabe durch Briefwahl sowie zum Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte. Diese Nutzungsbedingungen betreffen insoweit nur den Fall, dass die Stimmabgabe per Briefwahl oder die Erteilung von Vollmacht und Weisungen über den Internetdia-log erfolgt. Für diesen Fall enthalten Sie ergänzende Bestimmun-gen, die bei Nutzung des Internetdialogs zu beachten sind. Die Einladung zur Hauptversammlung enthält außerdem Angaben zur Einreichung von Fragen vor der Hauptversammlung und zur Erklä-rung eines Widerspruchs gegen einen Beschluss der Hauptver-sammlung. Für beides ist die Nutzung des Internetdialogs zwin-gend und insoweit sind auch diese Nutzungsbedingungen

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ergänzend zu den Angaben in der Einladung zur Hauptversamm-lung zu beachten. Dasselbe gilt für den Abruf von Informationen aus dem Teilnehmerverzeichnis und zur Präsenz. Zu den Bestäti-gungen über den Zugang elektronisch abgegebener Stimmen und über die Stimmzählung sind die Angaben zu beachten, die sich aus der Einladung zur Hauptversammlung in Verbindung mit den Hinweisen unterwww.telekom.com/hvfinden. Hinsichtlich dieser Bestätigungen ist die Nutzung des Internetdialogs nicht zwingend. Sofern insoweit der Internetdialog genutzt werden kann, sind diese Nutzungsbedingungen ergän zend zu den Angaben in der Einladung zur Hauptversammlung und den Hinweisen unterwww.telekom.com/hvzu beachten.

2. Einladung per Mail erhalten

2.1 Registrierung für den elektronischen Versand

Wir bieten an, Ihnen Einladungen zur Hauptversammlung elektro-nisch zuzusenden. Der elektronische Versand umfasst E-Mail und De-Mail. Die Deutsche Telekom AG behält sich die Entscheidung darüber vor, ob und welche elektronischen Versandmittel angebo-ten werden. Die Deutsche Telekom AG behält sich außerdem im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Entscheidung darüber vor, ob die Einladung zur Hauptversammlung vollständig oder als Kurz-fassung in Form einer PDF und/oder ein Link zur Langfassung ver-sandt werden.

Damit wir Ihnen Einladungen zur Hauptversammlung elektronisch zusenden können, benötigen wir Ihre Einwilligung. Diese Einwilli-gung können Sie über den Internetdialog erteilen, indem Sie sich für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversamm-lung registrieren. Wenn Sie also noch nicht zum elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert sind, können Sie sich hierzu gleich nach dem Login oder zu einem späte-ren Zeitpunkt - dann unter dem im Hauptmenü befindlichen Me-nüpunkt "Einladung per Mail" - registrieren. Über diesen Menü-punkt können Sie auch den Newsletter für Aktionäre abonnieren und abbestellen.

Etwa sieben Wochen vor jeder Hauptversammlung ermitteln wir, für welche der für den elektronischen Versand registrierten Perso-nen Aktien im Aktienregister der Deutschen Telekom AG eingetra-gen sind, um den Einladungsversand vorzubereiten. Wenn Sie sich vor diesem Zeitpunkt registrieren, erhalten Sie erstmals für die auf Ihre Registrierung folgende Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG die Einladung zur Hauptversammlung an die von Ihnen angegebene elektronische Adresse zugesandt. Spätere Registrie-rungen können erst für die darauffolgende Hauptversammlung berücksichtigt werden.

Bitte informieren Sie die HV-Hotline unter +49 228 181-55770 - montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8:00 bis 18:00 Uhr -, falls Sie, obwohl Sie sich hierfür registriert haben, Ihre Einladung zur Hauptversammlung nicht rechtzeitig elektronisch erhalten haben.

2.2 Angaben bei Registrierung, Wahl eines Online-Passworts

Bitte geben Sie eine elektronische Adresse (E-Mail oder De-Mail) als Versandadresse an, die Sie regelmäßig verwenden. Sollten wirtrotzdem eine technische Rückmeldung über die Unzustellbarkeit erhalten, senden wir Ihnen die Einladung zur Hauptversammlung (oder im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gegebenenfalls deren Kurzfassung oder eine Information mit dem nach § 125 erforder-lichen Mindestinhalt) per Post zu. Im Übrigenist jeder Aktionär selbst dafür verantwortlich, dass die von ihm angegebene elektro-nische Adresse funktionsfähig ist und eingehende E-Mails und De-Mails gelesen werden. Sollte sich Ihre elektronische Adresse ändern, teilen Sie uns dies bitte über den Internetdialog mit.

Um sich für den elektronischen Versand der Einladung zur Haupt-versammlung zu registrieren, müssen Sie ein persönliches Online-Passwort wählen. Behandeln Sie dieses bitte vertraulich. Es dient Ihnen künftig zur Nutzung des Internetdialogs und zur Ausführung der unter 3. bis 8. dargestellten Aktionen, soweit diese auch bei künftigen Hauptversammlungen vorgesehen sind.

2.3 Verschlüsselungsoptionen

E-Mails, die Sie von uns erhalten, versenden wir grundsätzlich unverschlüsselt. Wir bieten Ihnen jedoch an, als Versandweg eine De-Mail-Adresse anzugeben.

2.4 Änderung der Registrierungsdaten und des Online-Passworts

Unser Internetdialog steht Ihnen zur Änderung der Registrierungs-daten und des Online-Passworts ganzjährig zur Verfügung. Sie können über den Internetdialog Ihre elektronische Adresse und Ihr Online-Passwort ändern.

2.5 Formulare für die Anmeldung zur Hauptversammlung

Sobald wir Ihnen nach Ihrer Registrierung für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung diese elektronisch zusenden, senden wir Ihnen nicht mehr automatisch das gedruckte Formular für die Anmeldung zur Hauptversammlung zu.

2.6 Widerruf der Einwilligung für den elektronischen Versand

Ihre Einwilligung zum elektronischen Versand können Sie jederzeit über den Internetdialog widerrufen (siehe ergänzend unter 14). Wenn Sie Ihre Einwilligung zum elektronischen Versand der Einla-dung zur Hauptversammlung widerrufen, erhalten Sie diese (oder im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gegebenenfalls deren Kurz-fassung oder eine Information mit dem nach § 125 erforderlichen Mindestinhalt) künftig wieder per Post zugesandt. Der Widerruf ist grundsätzlich jederzeit möglich. Erfolgt der Widerruf allerdings zwischen dem Beginn der technischen Vorbereitungen für den Versand der Einladungen zur Hauptversammlung und dem Einla-dungsversand, können wir Ihren Widerruf erst für die darauffolgen-de Hauptversammlung berücksichtigen. Die Umstellung auf den Post-Versand der Einladung zur Hauptversammlung ist nur sicher-gestellt, wenn uns der Widerruf bis spätestens sieben Wochen vor der Hauptversammlung zugegangen ist.

2.7 Zwischenzeitliche Veräußerung der Aktien

Falls Sie zwischen zwei Hauptversammlungen der Deutschen Telekom AG zu einem Zeitpunkt alle Ihre Deutsche-Telekom-Aktien verkauft haben und bis etwa sieben Wochen vor der nächsten

Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG wieder Telekom Aktien erwerben, gilt Ihre vor Veräußerung erteilte Einwilligung zur Teilnahme am elektronischen Versand der Hauptversammlungs-einladung weiter fort.

Etwa sieben Wochen vor jeder Hauptversammlung ermitteln wir, für welche der für den elektronischen Versand registrierten Perso-nen Aktien im Aktienregister eingetragen sind, um den Einladungs-versand vorzubereiten. Sind für Sie zu diesem Zeitpunkt keine Aktien im Aktienregister eingetragen, erlischt Ihre Einwilligung zum elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung automatisch. Erwerben Sie später wieder Deutsche-Telekom-Aktien, erhalten Sie die Einladung zur Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG per Post zugesandt.

Wenn Sie eine der vorgenannten Aktionen betreffend die Stimm-rechtsausübung über den Internetdialog durchführen, so ist diese ausschließlich auf die ordentliche Hauptversammlung am 1. April 2021 bezogen. Weitere Einzelheiten zu den vorgenannten Aktionen betreffend die Stimmrechtsausübung finden sich nachfolgend unter 3.2 bis 3.5.

Wichtige allgemeine Bestimmungen, die auch für die Anmeldung über den Internetdialog gelten, finden Sie unter 10.

3.2 Stimmen per Briefwahl online abgeben

Unter dem Menüpunkt "Online-Briefwahl" im Hauptmenü können Sie Ihre Stimmen per Briefwahl online abgeben.

2.8 Weitere wichtige Bestimmungen

Wichtige allgemeine Bestimmungen, die auch für die Registrie-rung für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptver-sammlung gelten, finden Sie unter 10.

3. Anmeldung zur Hauptversammlung und Aktionen betreffend die Stimmrechtsausübung

3.1 Anmeldung zur Hauptversammlung unter Nutzung des

Internetdialogs

Sie können sich unter Nutzung des Internetdialogs zur Hauptver-sammlung anmelden. Wählen Sie dazu den Menüpunkt "Anmel-dung zur Hauptversammlung".

Um Stimmen online per Briefwahl abzugeben oder um Vollmacht und gegebenenfalls Weisungen zu erteilen, wählen Sie

  • Online Briefwahl - Stimmen per Briefwahl online abgeben

  • Vollmacht an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft - Voll-macht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen

  • Vollmacht an Intermediär, Aktionärsvereinigung oder Stimm-rechtsberater - Vollmacht und, wenn gewünscht, Weisungen an Intermediär, Aktionärsvereinigung oder Stimmrechtsberater erteilen,

  • Vollmacht Dritte - Vollmacht an Dritte zur Ausübung Ihrer Aktio-närsrechte erteilen.

Die Anmeldung zur Hauptversammlung, kann nur bis zum Ablauf der in der Einladung zur Hauptversammlung angegebenen An-meldefrist erfolgen. Wenn Sie sich unter Nutzung des Internet-dialogs zur Hauptversammlung anmelden möchten, müssen Sie also eine der vorgenannten Aktionen vor Ablauf der Anmeldefrist durchführen. Wenn Sie sich unter Nutzung des Internetdialogs oder auf einem anderen in der Einladung zur Hauptversammlung vorgesehenen Weg vor Ablauf der Anmeldefrist (maßgeblich ist der Zugang bei uns) zur Hauptversammlung angemeldet haben, können Sie die vorgenannten Aktionen auch noch nach Ablauf der Anmeldefrist unter Nutzung des Internetdialogs durchführen.

Eine Stimmabgabe zum Beschlussvorschlag der Verwaltung zu Punkt 2 der Tagesordnung gilt zugleich als Stimmabgabe zu einem etwaigen von der Verwaltung in der Hauptversammlung entspre-chend den Angaben in der Einladung zur Hauptversammlung an-gepassten Gewinnverwendungsvorschlag. Sollte über die Entlas-tung der Mitglieder des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats, deren Entlastung von der Verwaltung vorgeschlagen wird, im Wege der Einzelentlastung abgestimmt werden, gelten die Stimmen zu Ta-gesordnungspunkt 3 bzw. 4 einheitlich hinsichtlich aller Vorstands-bzw. Aufsichtsratsmitglieder.

Die Stimmabgabe per Briefwahl ist über den Internetdialog noch während der Hauptversammlung, und zwar bis zum Beginn der Abstimmung, möglich. Sie können die so abgegebenen Briefwahl-stimmen über den Internetdialog noch während der Hauptver-sammlung, und zwar bis zum Beginn der Abstimmung, ändern oder widerrufen. Um die so abgegebenen Briefwahlstimmen zu sämt-lichen Tagesordnungspunkten über den Internetdialog zu wider-rufen, wählen Sie darin eine andere mögliche Aktion betreffend die Stimmrechtsausübung aus. Wollen Sie widerrufen, ohne dass es zu einer anderen rechtlich relevanten Aktion betreffend die Stimm-rechtsausübung kommt, wählen Sie im Hauptmenü den Menü-punkt "Online-Briefwahl ändern" und anschließend den Menü-punkt "Widerruf".

Falls Sie bereits zuvor Aktionen betreffend die Stimmrechtsaus-übung durchgeführt haben, schließt dies die Abgabe von Stimmen per Briefwahl über den Internetdialog nicht aus. Sie erklären dabei jedoch den Widerruf der vorangegangenen Aktion, wenn diese ebenfalls im Internetdialog durchgeführt oder von uns, wie nach-folgend beschrieben, im Internetdialog hinterlegt wurde.

Auch außerhalb des Internetdialogs können Sie die Stimmabgabe per Briefwahl, deren Änderung und Widerruf, die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht vornehmen. Das gilt auch für Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimm-rechtsvertreter, Vollmacht und gegebenenfalls Weisungen an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechts-berater oder eine andere den Intermediären gleichgestellte Person sowie für den Widerruf einer solchen Vollmacht bzw. Änderung der Weisungen. Angaben hierzu, insbesondere zu den teilweise abwei-chenden Fristen, finden Sie in der Einladung zur Hauptversamm-lung. Im Zweifel haben die zuletzt bei uns eingegangenen Erklärun-gen Vorrang. Soweit möglich werden wir die jeweils letzte Aktion betreffend die Stimmrechtsausübung unverzüglich im Internetdia-

log hinterlegen, sodass Sie diese von da an auch über den Internet-dialog ansehen, ändern oder widerrufen können.

zuvor ebenfalls im Internetdialog durchgeführt oder von uns, wie nachfolgend beschrieben, im Internetdialog hinterlegt wurde.

Wichtige allgemeine Bestimmungen, die auch für die Stimm-abgabe per Briefwahl über den Internetdialog gelten, finden Sie unter 10.

3.3 Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen

Unter dem Menüpunkt "Vollmacht an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft" im Hauptmenü können Sie die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen und diesen Weisungen für die Ausübung Ihres Stimmrechts erteilen. .

Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden das Stimmrecht aus einer ihnen erteilten Vollmacht nur ausüben, soweit ihnen eine ausdrückliche Weisung vorliegt. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden ausschließ-lich Weisungen zu vor der Hauptversammlung seitens der Gesell-schaft bekanntgemachten Beschlussvorschlägen der Verwaltung sowie zu vor der Hauptversammlung seitens der Gesellschaft auf-grund eines Verlangens einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG, als Gegenantrag nach § 126 Abs. 1 AktG oder als Wahlvorschlag nach § 127 AktG bekanntgemachten Beschlussvorschlägen von Aktionären berücksichtigen. Die Weisungsmöglichkeiten im Inter-netdialog sind dementsprechend beschränkt.

Eine Weisung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung zu Punkt 2 der Tagesordnung gilt zugleich als Weisung zu einem etwaigen von der Verwaltung in der Hauptversammlung entsprechend den An-gaben in der Einladung zur Hauptversammlung angepassten Ge-winnverwendungsvorschlag. Sollte über die Entlastung der Mit-glieder des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats, deren Entlastung von der Verwaltung vorgeschlagen wird, im Wege der Einzelentlastung abgestimmt werden, gelten die Weisungen zu Tagesordnungs-punkt 3 bzw. 4 einheitlich hinsichtlich aller Vorstands- bzw. Auf-sichtsratsmitglieder.

Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesell-schaft benannten Stimmrechtsvertreter ist über den Internetdialog noch während der Hauptversammlung, und zwar bis zum Beginn der Abstimmung, möglich. Sie können die so erteilte Vollmacht bzw. die so erteilten Weisungen über den Internetdialog noch während der Hauptversammlung, und zwar bis zum Beginn der Abstimmung, ändern oder widerrufen. Um die so erteilte Voll-macht bzw. die so erteilten Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter über den Internetdialog zu wi-derrufen, wählen Sie darin eine andere mögliche Aktion betreffend die Stimmrechtsausübung aus. Wollen Sie widerrufen, ohne dass es zu einer anderen rechtlich relevanten Aktion betreffend die Stimmrechtsausübung kommt, wählen Sie im Hauptmenü den Menüpunkt "Weisung ändern" und anschließend den Menüpunkt "Widerruf".

Falls Sie bereits zuvor Aktionen betreffend die Stimmrechtsaus-übung durchgeführt haben, schließt dies eine Erteilung von Voll-macht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter über den Internetdialog nicht aus. Sie erklä-ren dabei jedoch den Widerruf der anderen Aktion, wenn diese

Auch außerhalb des Internetdialogs können Sie die Stimmabgabe per Briefwahl, deren Änderung und Widerruf, die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht vornehmen. Das gilt auch für Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimm-rechtsvertreter, Vollmacht und gegebenenfalls Weisungen an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechts-berater oder eine andere den Intermediären gleichgestellte Person sowie für den Widerruf einer solchen Vollmacht bzw. Änderung der Weisungen. Angaben hierzu, insbesondere zu den teilweise abwei-chenden Fristen, finden Sie in der Einladung zur Hauptversamm-lung. Im Zweifel haben die zuletzt bei uns eingegangenen Erklärun-gen Vorrang. Soweit möglich werden wir die jeweils letzte Aktion betreffend die Stimmrechtsausübung unverzüglich im Internetdia-log hinterlegen, sodass Sie diese von da an auch über den Internet-dialog ansehen, ändern oder widerrufen können.

Wichtige allgemeine Bestimmungen, die auch für die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter über den Internetdialog gelten, finden Sie unter 10.

3.4 Vollmacht und, wenn gewünscht, Weisungen an Intermediär,

Aktionärsvereinigung oder Stimmrechtsberater erteilen

Unter dem Menüpunkt "Vollmacht an Intermediär, Aktionärsver-einigung oder Stimmrechtsberater" im Hauptmenü können Sie einem Intermediär, einer Aktionärsvereinigung oder einem Stimm-rechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG über den Internetdialog Vollmacht und, wenn gewünscht, Weisun-gen erteilen. Voraussetzung hierfür ist deren Teilnahme an diesem Service.

Einem Intermediär, einer Aktionärsvereinigung oder einem Stimm-rechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG können über den Internetdialog ausschließlich Weisungen zu vor der Hauptversammlung seitens der Gesellschaft bekanntgemachten Beschlussvorschlägen der Verwaltung sowie zu vor der Hauptver-sammlung seitens der Gesellschaft aufgrund eines Verlangens einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG, als Gegenantrag nach § 126 Abs. 1 AktG oder als Wahlvorschlag nach § 127 AktG bekanntge-machten Beschlussvorschlägen von Aktionären erteilt werden.

Eine etwaige Weisung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung zu Punkt 2 der Tagesordnung gilt zugleich als Weisung zu einem et-waigen von der Verwaltung in der Hauptversammlung entspre-chend den Angaben in der Einladung zur Hauptversammlung an-gepassten Gewinnverwendungsvorschlag. Sollte über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats, deren Entlastung von der Verwaltung vorgeschlagen wird, im Wege der Einzelentlastung abgestimmt werden, gelten die Wei-sungen zu Tagesordnungspunkt 3 bzw. 4 einheitlich hinsichtlich aller Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitglieder.

Die Erteilung der Vollmacht und, wenn gewünscht, der Weisungen an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einen Stimm-rechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG

sind über den Internetdialog noch während der Hauptversamm-lung, und zwar bis zum Beginn der Abstimmung, möglich. Sie kön-nen die so erteilte Vollmacht bzw. die so erteilten Weisungen über den Internetdialog noch während der Hauptversammlung, und zwar bis zum Beginn der Abstimmung, ändern oder widerrufen. Um die so erteilte Vollmacht bzw. die so erteilten Weisungen an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einen Stimmrechts-berater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG über den Internetdialog zu widerrufen, wählen Sie darin eine andere mög-liche Aktion betreffend die Stimmrechtsausübung aus. Wollen Sie widerrufen, ohne dass es zu einer anderen rechtlich relevanten Aktion betreffend die Stimmrechtsausübung kommt, wählen Sie im Hauptmenü den Menüpunkt "Weisung ändern" und anschlie-ßend den Menüpunkt "Widerruf".

Falls Sie bereits zuvor Aktionen betreffend die Stimmrechtsaus-übung durchgeführt haben, schließt dies eine Erteilung von Voll-macht und, wenn gewünscht, Weisungen an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einen Stimmrechtsberater im Sin-ne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG über den Internetdia-log nicht aus. Sie erklären dabei jedoch den Widerruf der anderen Aktion, wenn diese zuvor ebenfalls im Internetdialog durchgeführt oder von uns, wie nachfolgend beschrieben, im Internetdialog hinterlegt wurde.

Auch außerhalb des Internetdialogs können Sie die Stimmabgabe per Briefwahl, deren Änderung und Widerruf, die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht vornehmen. Das gilt auch für Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimm-rechtsvertreter, Vollmacht und gegebenenfalls Weisungen an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechts-berater oder eine andere den Intermediären gleichgestellte Person sowie für den Widerruf einer solchen Vollmacht bzw. Änderung der Weisungen. Angaben hierzu, insbesondere zu den teilweise abwei-chenden Fristen, finden Sie in der Einladung zur Hauptversamm-lung. Im Zweifel haben die zuletzt bei uns eingegangenen Erklärun-gen Vorrang. Soweit möglich werden wir die jeweils letzte Aktion betreffend die Stimmrechtsausübung unverzüglich im Internetdia-log hinterlegen, sodass Sie diese von da an auch über den Internet-dialog ansehen, ändern oder widerrufen können.

Wichtige allgemeine Bestimmungen, die auch für die Erteilung der Vollmacht und gegebenenfalls Weisungen an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einen Stimmrechtsberater im Sin-ne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG über den Internetdia-log gelten, finden Sie unter 10.

3.5 Vollmacht an Dritte zur Ausübung Ihrer Aktionärsrechte erteilen

Unter Menüpunkt "Vollmacht an Dritte" im Hauptmenü können Sie eine dritte Person zur Ausübung Ihrer Aktionärsrechte bevollmäch-tigen.

An die von Ihnen so bevollmächtigte dritte Person senden wir unverzüglich Formulare, die für Abgabe von Briefwahlstimmen oder die Unterbevollmächtigung genutzt werden können, sowie Zugangsdaten zum Internetdialog. Der so bevollmächtigten dritten Person steht der Internetdialog für die unter 3. bis 7. genannten Aktionen zur Verfügung.

Die Erteilung der Vollmacht an Dritte zur Ausübung Ihrer Aktionärs-rechte ist über den Internetdialog noch während der Hauptver-sammlung, und zwar bis zum Beginn der Abstimmung, möglich. Bitte berücksichtigen Sie jedoch die für die Übermittlung der not-wendigen Unterlagen bzw. Zugangsdaten an den Bevollmächtig-ten notwendige Zeitspanne. Sie können die so erteilte Vollmacht an einen Dritten über den Internetdialog noch während der Haupt-versammlung, und zwar bis zum Beginn der Abstimmung ändern oder widerrufen. Um die so erteilte Vollmacht an einen Dritten über den Internetdialog zu widerrufen, wählen Sie darin eine ande-re mögliche Aktion betreffend die Stimmrechtsausübung aus. Wollen Sie widerrufen, ohne dass es zu einer anderen rechtlich relevanten Aktion betreffend die Stimmrechtsausübung kommt, wählen Sie im Hauptmenü den Menüpunkt "Vollmacht Dritte" und anschließend den Menüpunkt "Widerruf".

Falls Sie bereits zuvor Aktionen betreffend die Stimmrechtsaus-übung durchgeführt haben, schließt dies die Bevollmächtigung eines Dritten über den Internetdialog nicht aus. Sie erklären dabei jedoch den Widerruf der anderen Aktion, wenn diese zuvor eben-falls im Internetdialog durchgeführt wurde oder von uns, wie nach-folgend beschrieben, im Internetdialog hinterlegt wurde.

Auch außerhalb des Internetdialogs können Sie die Stimmabgabe per Briefwahl, deren Änderung und Widerruf, die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht vornehmen. Das gilt auch für Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimm-rechtsvertreter, Vollmacht und gegebenenfalls Weisungen an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechts-berater oder eine andere den Intermediären gleichgestellte Person sowie für den Widerruf einer solchen Vollmacht bzw. Änderung der Weisungen. Angaben hierzu, insbesondere zu den teilweise abwei-chenden Fristen, finden Sie in der Einladung zur Hauptversamm-lung. Im Zweifel haben die zuletzt bei uns eingegangenen Erklärun-gen Vorrang. Soweit möglich werden wir die jeweils letzte Aktion betreffend die Stimmrechtsausübung unverzüglich im Internetdia-log hinterlegen, sodass Sie diese von da an auch über den Internet-dialog ansehen, ändern oder widerrufen können.

Wichtige allgemeine Bestimmungen, die auch für die Erteilung einer Vollmacht an Dritte über den Internetdialog gelten, finden Sie unter 10.

4. Fragen vor der Hauptversammlung einreichen

Unter dem Menüpunkt "Fragenaufnahme" im Hauptmenü können Sie, sofern eine ordnungsgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung erfolgt ist, bis zum Ablauf der hierfür in der Einladung zur Hauptver-sammlung angegebenen Frist Fragen einreichen. Die Einreichung von Fragen ist ausschließlich über den Internetdialog möglich.

Ihre Fragen geben Sie bitte in die dafür vorgesehenen Textfelder ein. Die Eingabe in ein Textfeld ist auf maximal 5.000 Zeichen be-schränkt. Sie können für jede Frage ein neues Textfeld nutzen.

Ihr Name darf in der Hauptversammlung im Rahmen der Fragenbe-antwortung nur genannt werden, wenn Sie eine Einwilligung hierzu bei der Frageneinreichung erteilen. Wenn Ihnen ihre Namens-nennung wichtig ist, erteilen Sie uns diese Einwilligung, durch das

Anklicken einer Checkbox, und zu der damit aufgrund der Übertra-gung der Hauptversammlung im Internet einhergehenden Daten-verarbeitung. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf ist insbesondere per E-Mail an die E-Mail-Adressehv-service@telekom.demöglich.

Ihre über den Internetdialog eingereichten Fragen können Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch ansehen, aber nicht ändern oder löschen. Sie können bis zum Ablauf der hierfür in der Einladung zur Hauptversammlung für die Frageneinreichung angegebenen Frist weitere Fragen einreichen.

8. Bestätigung über die Stimmzählung generieren

Unter dem Menüpunkt "Abstimmbestätigung" im Hauptmenü können Sie innerhalb eines Monats nach der Hauptversammlung eine Bestätigung gemäß § 129 Abs. 5 AktG darüber aufrufen, ob und wie Ihre Stimme gezählt wurde, die sie herunterladen und/oder ausdrucken können.

Wichtige allgemeine Bestimmungen, die auch für die Generierung der Bestätigung über die Stimmzählung über den Internetdialog gelten, finden Sie unter 10.

Wichtige allgemeine Bestimmungen, die auch für die Einreichung von Frage über den Internetdialog gelten, finden Sie unter 10.

9. Aktionärsdaten einsehen und Daten aktualisieren

5. Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung erklären

Unter dem Menüpunkt "Widerspruch erklären" im Hauptmenü kön-nen Sie ab Beginn und bis zum Ende der Hauptversammlung Wider-spruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung erklären. Die Erklärung des Widerspruchs gegen einen Beschluss der Hauptver-sammlung ist ausschließlich über den Internetdialog möglich.

Unter dem Menüpunkt "Meine Aktionärsdaten" im Hauptmenü können Sie Ihre im Aktienregister enthaltenen Aktionärsdaten einsehen und die dortigen Daten aktualisieren. Über diesen Menü-punkt können Sie auch den Newsletter für Aktionäre abonnieren und abbestellen.

Wichtige allgemeine Bestimmungen, die auch für das Einsehen und die Aktualisierung der Aktionärsdaten über den Internetdialog gelten, finden Sie unter 10.

Ihren Widerspruch geben Sie bitte in das dafür vorgesehene Freitext-feld ein. Bitte geben Sie an, gegen welchen Beschluss bzw. welche Beschlüsse Sie Widerspruch erklären möchten. Ihre Erklärung wird an den die Hauptversammlung beurkundenden Notar übermittelt.

Wichtige allgemeine Bestimmungen, die auch für die Erklärung eines Widerspruchs gegen einen Beschluss der Hauptversamm-lung über den Internetdialog gelten, finden Sie unter 10.

6. Informationen aus dem Teilnehmerverzeichnis und zur Präsenz abrufen

Unter dem Menüpunkt "Teilnehmerverzeichnis" im Hauptmenü kön-nen Sie während der Hauptversammlung Informationen aus dem Teilnehmerverzeichnis und zur Präsenz abzurufen.

Wichtige allgemeine Bestimmungen, die auch für das Abrufen von Informationen aus dem Teilnehmerverzeichnis und zur Präsenz über den Internetdialog gelten, finden Sie unter 10.

7. Bestätigung über den Zugang elektronisch abgegebener

Stimmen generieren

Wenn Sie, über den Internetdialog Stimmen per Briefwahl online abgeben (siehe dazu unter 3.2), erhalten Sie anschließend eine entsprechende Quittung angezeigt, die sie herunterladen und/oder ausdrucken können. Auf diese Weise wird Ihnen der Zugang der Stimmen gemäß § 118 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 3 AktG bestätigt.

Wichtige allgemeine Bestimmungen, die auch für die Generierung der Bestätigung über den Zugang einer elektronisch abgegebenen Stimme über den Internetdialog gelten, finden Sie unter 10.

10. Wichtige allgemeine Bestimmungen zu den Aktionen unter 2 bis 9

10.1 Zeitliche Nutzbarkeit des Internetdialogs

Der Internetdialog steht Ihnen für die unter 3., 4. und 7. dargestell-ten Aktionen ab dem in der Einladung zur Hauptversammlung hier-für genannten Datum zur Verfügung. Die unter 3. und 7. dargestell-ten Aktionen sind bis zum Tag der Hauptversammlung, und zwar noch bis zum Beginn der Abstimmung möglich. Eine Anmeldung ist jedoch nur bis zum Ablauf der in der Einladung zur Hauptversamm-lung hierfür angegebenen Frist möglich. Die unter 4 genannte Aktion ist bis zum Ablauf der hierfür in der Einladung zur Hauptver-sammlung genannten Frist möglich. Die unter 5. und 6. genannten Aktionen sind erst ab dem Beginn der Hauptversammlung und nur bis zu deren Ende möglich. Die unter 8. genannte Aktion ist inner-halb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung möglich. Für die unter 2. und 9. dargestellten Aktionen steht der Internetdia-log den Aktionären ganzjährig zur Verfügung.

10.2 Personengemeinschaften, juristische Personen

Bitte beachten Sie, dass bei im Aktienregister eingetragenen Perso-nengemeinschaften (z. B. Ehepaaren), Personengesellschaften oder juristischen Personen diejenige Person, die eine der unter 2. bis 9. genannten Aktionen vornimmt, von allen Mitgliedern der Personen-gemeinschaft bzw. von der Personengesellschaft oder juristischen Person, für die sie handelt, hierzu bevollmächtigt bzw. für die Perso-nengesellschaft oder juristische Person vertretungsberechtigt sein muss. Durch die Nutzung des Internetdialogs bestätigen Sie gegen-über der Deutschen Telekom AG, dass Sie in der erforderlichen Art und Weise vertretungsberechtigt sind.

10.3 Mehrere Aktionärsnummern

Es kann sein, insbesondere wenn Ihre Aktien von mehreren Letzt-intermediären verwahrt werden (beispielsweise wenn Sie Wert-papierdepots bei mehreren Banken haben), dass Ihre Aktien im Aktienregister unter mehr als einer Aktionärsnummer eingetragen sind. In diesem Fall müssen Sie den Internetdialog für alle Ak-tionärsnummern, also mehrmals nutzen, wenn Sie unter 2. bis 9. dargestellte Aktionen über den Internetdialog für Ihren gesamten Aktienbestand durchführen möchten.

10.4 Bevollmächtigte

Der Internetdialog ermöglicht auch die Nutzung durch bevollmäch-tigte dritte Personen. Zu den dabei bestehenden Einschränkungen der Funktionalitäten siehe den zweiten Absatz unter 3.5.

Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungs-unternehmen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorlie-gen. Sofern Sicherheitserwägungen es der Deutschen Telekom AG zwingend erforderlich erscheinen lassen, behalten wir uns vor, den Internetdialog ohne weitere Ankündigung zu unterbrechen oder einzustellen.

Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an die HV-Hotline unter 0228 181-55770 - montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8:00 bis 18:00 Uhr - oder per E-Mail anhv-service@telekom.de.

13. Hinweise zum Datenschutz

Bitte beachten Sie die separaten Datenschutzinformationen für Aktionäre und Aktionärsvertreter der Deutschen Telekom AG.

11. Sorgfaltspflichten des Anwenders

14. Änderung dieser Nutzungsbedingungen

Bitte machen Sie Ihre Aktionärsnummer und Ihr Online-Passwort Unbefugten nicht zugänglich, damit kein Dritter Ihren Zugang nut-zen kann.

Sollte Verdacht auf Missbrauch bestehen, sollten Sie Ihren Zugang telefonisch über die HV-Hotline unter 0228 181-55770 - montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8:00 bis 18:00 Uhr - sperren lassen oder, falls Sie für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert sind, zumindest Ihr Zugangs-passwort ändern. Nach der Sperrung muss zur Erlangung der Teilnahme- und Stimmberechtigung die Anmeldung zur Hauptver-sammlung gegebenenfalls noch anderweitig form- und fristgerecht erfolgen.

Bitte achten Sie auch darauf, den Internetdialog ordnungsgemäß abzuschließen/zu beenden. Die unter 2. bis 9. dargestellten Aktio-nen sind erst dann abgeschlossen, wenn Sie die diesbezügliche Quittung angezeigt bekommen. Falls das Programm zu einem frü-heren Zeitpunkt abgebrochen wird (z. B. durch die Schaltfläche "Zu-rück" oder durch Schließen des Fensters), werden die genannten Aktionen nicht ordnungsgemäß abgeschlossen. Ein ordnungsge-mäßer Abschluss des Programms (durch die Schaltfläche "Service beenden") verhindert, dass Unbefugte während Ihrer Abwesenheit Ihre Eingaben einsehen oder manipulieren können.

12. Stabilität und Verfügbarkeit, Haftungsausschluss

Wir empfehlen Ihnen, den Internetdialog so rechtzeitig zu nutzen, dass auch im Falle einer vorübergehenden Funktionsstörung oder Nichtverfügbarkeit eine fristgebundene Erklärung rechtzeitig er-folgen kann. Insbesondere empfehlen wir Ihnen den Internetdialog für die Anmeldung zur Hauptversammlung durch eine der unter 3. Dargestellten Aktionen so rechtzeitig zu nutzen, dass auch im Falle einer Funktionsstörung oder Nichtverfügbarkeit die rechtzeitige Anmeldung noch auf postalischem Weg oder per E-Mail möglich ist.

Die Deutsche Telekom AG übernimmt keine Verantwortung für Feh-ler und Mängel der für den Internetdialog eingesetzten Hard- und

Wir behalten uns vor, diese Nutzungsbedingungen anzupassen oder zu ändern. Eine Anpassung oder Änderung dieser Nutzungsbe-dingungen erfolgt insbesondere dann, wenn wir den Internetdialog technisch ausbauen, umgestalten oder einschränken, oder wenn wir geänderten rechtlichen, insbesondere aktienrechtlichen Vor-gaben Rechnung tragen wollen. In dem Zeitraum zwischen dem in der Einladung zur Hauptversammlung angegebenen Datum für die Zur-Verfügung-Stellung des Internetdialogs für die auf die Haupt-versammlung bezogenen Aktionen und dem Ende der betreffenden Hauptversammlung werden wir grundsätzlich keine Anpassungen oder Änderungen der Nutzungsbedingungen vornehmen.

Bei jeder Nutzung des Internetdialogs müssen Sie die - gegebe-nenfalls angepassten oder geänderten - Nutzungsbedingungen akzeptieren. Andernfalls ist Ihnen die Nutzung des Internetdialogs nicht möglich.

Wenn Sie sich für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert haben, werden wir Ihnen Anpassun-gen und Änderungen dieser Nutzungsbedingungen über die elek-tronische Adresse, die Sie für die Übermittlung der Einladung zur Hauptversammlung angegeben haben, rechtzeitig bekannt geben. In diesem Fall gelten Anpassungen und Änderungen als genehmigt, wenn Sie diesen nicht innerhalb von 14 Tagennach Übermittlung der E-Mail bzw. De-Mail, in der Ihnen die Änderungen mitgeteilt wurden, schriftlich widersprechen oder innerhalb dieser Frist Ihre Teilnahme am elektronischen Versand der Einladung zur Haupt-versammlung über den Internetdialog widerrufen. Auf diese Folge werden wir Sie bei Bekanntgabe besonders hinweisen.

Ihren Widerspruch können Sie schriftlich richten an Deutsche Telekom AG, c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH, 20683 Hamburg, oder per E-Mail senden anhv-service@telekom.de. Zur Fristwahrung genügt es, dass Sie Ihren Widerruf rechtzeitig ab-senden. Außerdem können Sie auch jederzeit Ihre Teilnahme am elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung über den Internetdialog unterwww.telekom.com/hv-servicewiderrufen (dazu müssten Sie jedoch einmalig die angepassten bzw. geänder-ten Nutzungsbedingungen akzeptieren).

Eine einheitliche Geltung der Nutzungsbedingungen für alle Teilnehmer am elektronischen Versand der Einladung zur Haupt-versammlung ist unabdingbar. Wenn Sie einer Änderung der Nut-zungsbedingungen widersprechen, behandeln wir deshalb Ihren Widerspruch gegen angepasste oder geänderte Nutzungsbedin-gungen gleichzeitig als Widerruf Ihrer Teilnahme am elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung insgesamt. Sie er-halten Ihre Einladung zu Hauptversammlungen dann künftig wieder per Post zugesandt.

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Deutsche Telekom AG published this content on 26 February 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 01 March 2021 10:31:02 UTC.