Vereinbarung über den Zusammenschluss beider Unternehmen
DGAP-Ad-hoc: Deutsche Telekom AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen
Deutsche Telekom AG: T-Mobile US, Inc. und Sprint Corp. ändern Vereinbarung
über den Zusammenschluss beider Unternehmen
21.02.2020 / 01:07 CET/CEST
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Bonn, 21. Februar 2020
Deutsche Telekom: T-Mobile US, Inc. und Sprint Corp. ändern Vereinbarung über
den Zusammenschluss beider Unternehmen
T-Mobile US, Inc. und Sprint Corporation haben eine Änderung ihrer Vereinbarung
über den Zusammenschluss beider Unternehmen (Business Combination Agreement,
BCA) zur neuen T-Mobile US beschlossen. Die Änderung hat auch die Zustimmung
der Mehrheitsaktionäre beider Unternehmen, Deutsche Telekom AG und SoftBank
Corp., Tokio, erhalten.
Wie im ursprünglichen BCA vereinbart, erhalten die Sprint-Aktionäre weiterhin
ein festes Umtauschverhältnis von einer T-Mobile US-Aktie für jeweils 9,75
Sprint-Aktien. Darüber hinaus wird SoftBank entsprechend der Anpassung des BCA
rund 48,8 Millionen Aktien, die sie bei der Fusion von T-Mobile US und Sprint
erhält, beim Abschluss der Transaktion an die neue T-Mobile abgeben.
Unter Berücksichtigung dieser Klausel ergibt sich nach Vollzug ein effektives
Umtauschverhältnis von ca. 11,0 Sprint-Aktien für eine T-Mobile-Aktie.
Nach dem Aktientausch und der Abgabe der Aktien durch Softbank werden die
Deutsche Telekom und Softbank voraussichtlich rund 43 % bzw. 24 % der Anteile
an der neuen T-Mobile US halten. Die verbleibenden 33 % der Aktien der neuen
T-Mobile werden dann von außenstehenden Aktionären gehalten.
Im Zusammenhang mit der Aktienrückgabe durch SoftBank hat sich T-Mobile US
bereit erklärt, die zurückgegebenen Aktien an Softbank wieder auszugeben, wenn
die Aktie der neuen T-Mobile US während eines bestimmten Bewertungszeitraums
bestimmte Kursziele erreicht.
Außerdem hat Softbank zugestimmt, die neue T-Mobile US für bestimmte
Geschäftsrisiken der Sprint, die nach der Unterzeichnung identifiziert wurden,
zu entschädigen.
Die Änderung verlängert auch die Mindest-Laufzeit des BCA bis zum 1. Juli 2020.
Die Änderung hat keine Auswirkungen auf die zuvor erklärte Prognose von
T-Mobile hinsichtlich der Synergien, der langfristigen Rentabilität und der
Cash-Generierung der neuen T-Mobile.
Der Zusammenschluss von T-Mobile und Sprint steht unter dem Vorbehalt der
Erfüllung weiterer Voraussetzungen.
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'davon ausgehen', 'annehmen', 'beabsichtigen', 'einschätzen', 'anstreben', 'zum
Ziel setzen', 'planen', 'werden', 'erstreben', 'Ausblick' und vergleichbare
Ausdrücke gekennzeichnet und beinhalten im Allgemeinen Informationen, die sich
auf Erwartungen oder Ziele für Umsatzerlöse, bereinigtes EBITDA, EBITDA AL oder
andere Maßstäbe für die Performance beziehen. Zukunftsbezogene Aussagen
basieren auf derzeit gültigen Plänen, Einschätzungen und Erwartungen. Daher
sollten Sie sie mit Vorsicht betrachten. Solche Aussagen unterliegen Risiken
und Unsicherheitsfaktoren, von denen die meisten schwierig einzuschätzen sind
und die im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle der Deutschen Telekom liegen.
Dazu gehören u. a. auch der Fortschritt, den die Deutsche Telekom mit den
personalbezogenen Restrukturierungsmaßnahmen erzielt, und die Auswirkungen
anderer bedeutender strategischer und operativer Initiativen, einschließlich
des Erwerbs oder der Veräußerung von Gesellschaften sowie von
Unternehmenszusammenschlüssen. Weitere mögliche Faktoren, die die Kosten- und
Erlösentwicklung wesentlich beeinträchtigen, sind Veränderungen der
Wechselkurse und Zinssätze, regulatorische Vorgaben, ein Wettbewerb, der
schärfer ist als erwartet, Veränderungen bei den Technologien,
Rechtsstreitigkeiten und aufsichtsrechtliche Entwicklungen. Sollten diese oder
andere Risiken und Unsicherheitsfaktoren eintreten oder sollten sich die den
Aussagen zugrunde liegenden Annahmen als unrichtig herausstellen, so können die
tatsächlichen Ergebnisse der Deutschen Telekom wesentlich von denjenigen
abweichen, die in diesen Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Die
Deutsche Telekom kann keine Garantie dafür geben, dass die Erwartungen oder
Ziele erreicht werden. Die Deutsche Telekom lehnt - unbeschadet bestehender
kapitalmarktrechtlicher Verpflichtungen - jede Verantwortung für eine
Aktualisierung der zukunftsbezogenen Aussagen durch Berücksichtigung neuer
Informationen oder zukünftiger Ereignisse oder anderer Dinge ab.
Zusätzlich zu den nach IFRS erstellten Kennzahlen legt die Deutsche Telekom
alternative Leistungskennzahlen vor, z. B. EBITDA, EBITDA-Marge, bereinigtes
EBITDA, bereinigtes EBITDA AL bereinigte EBITDA-Marge, bereinigtes EBIT,
bereinigte EBIT-Marge, bereinigter Konzernüberschuss/(-fehlbetrag), Free
Cashflow sowie Brutto- und Netto-Finanzverbindlichkeiten, die nicht Bestandteil
der Rechnungslegungsvorschriften sind. Diese Kennzahlen sind als Ergänzung,
jedoch nicht als Ersatz für die nach IFRS erstellten Angaben zu sehen.
Alternative Leistungskennzahlen unterliegen weder den IFRS noch anderen
allgemein geltenden Rechnungslegungsvorschriften. Andere Unternehmen legen
diesen Begriffen unter Umständen andere Definitionen zugrunde. Weitere
Informationen zu alternativen Leistungskennzahlen finden sich im Kapitel
'Konzernsteuerung', Seite 40 ff. des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr
2019 sowie auf der Website der Deutschen Telekom
(www.telekom.com/alternative-Leistungskennzahl) unter 'Investor Relations'.
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