der Dividende für 2021 auf 0,64 Euro je Aktie
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Deutsche Telekom AG: Vorstand der Deutschen Telekom plant Erhöhung der
Dividende für 2021 auf 0,64 Euro je Aktie
11.11.2021 / 18:51 CET/CEST
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Vorstand der Deutschen Telekom plant Erhöhung der Dividende für 2021 auf 0,64
Euro je Aktie
Bonn, 11.11.2021
Der Vorstand der Deutschen Telekom plant, vorbehaltlich der Zustimmung des
Aufsichtsrates, der Hauptversammlung, die über die Gewinnverwendung des
Unternehmens für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, die Ausschüttung einer
Dividende von 0,64 Euro je Aktie für das Geschäftsjahr 2021 vorzuschlagen. Für
das Geschäftsjahr 2020 hatte die Deutsche Telekom eine Dividende von 0,60 Euro
je Aktie gezahlt.
Die nun vom Vorstand geplante Dividende von 0,64 Euro je Aktie steht im
Einklang mit der Dividendenpolitik des Unternehmens. Beim Kapitalmarkttag 2021
im Mai 2021 hat die Deutsche Telekom über die geplante Dividendenpolitik für
die Jahre 2021 bis 2024 informiert. Die Dividende soll sich danach am
bereinigten Ergebnis je Aktie orientieren. Dieser Wert soll von 1,20 Euro im
Geschäftsjahr 2020 bis 2024 auf mehr als 1,75 Euro steigen. Vorbehaltlich der
erforderlichen Gremienbeschlüsse soll eine Dividende in Höhe von 40 bis 60
Prozent des Ergebnisses je Aktie an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Als
Untergrenze für die Dividende gilt 0,60 Euro je Aktie. Auf diesen Wert hatte
die Telekom die Mindestdividende im November 2019 angehoben.
Die geplante Ausschüttungssumme für 2021 beträgt demnach rund 3,19 Milliarden
Euro, gegenüber einer Ausschüttung von 2,85 Milliarden Euro für das
Geschäftsjahr 2020.
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'davon ausgehen', 'annehmen', 'beabsichtigen', 'einschätzen', 'anstreben', 'zum
Ziel setzen', 'planen', 'werden', 'erstreben', 'Ausblick' und vergleichbare
Ausdrücke gekennzeichnet und beinhalten im Allgemeinen Informationen, die sich
auf Erwartungen oder Ziele für Umsatzerlöse, bereinigtes EBITDA oder andere
Maßstäbe für die Performance beziehen. Zukunftsbezogene Aussagen basieren auf
derzeit gültigen Plänen, Einschätzungen und Erwartungen. Daher sollten Sie sie
mit Vorsicht betrachten. Solche Aussagen unterliegen Risiken und
Unsicherheitsfaktoren, von denen die meisten schwierig einzuschätzen sind und
die im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle der Deutschen Telekom liegen. Dazu
gehören u. a. auch der Fortschritt, den die Deutsche Telekom mit den
personalbezogenen Restrukturierungsmaßnahmen erzielt, und die Auswirkungen
anderer bedeutender strategischer und operativer Initiativen, einschließlich
des Erwerbs oder der Veräußerung von Gesellschaften sowie von
Unternehmenszusammenschlüssen. Weitere mögliche Faktoren, die die Kosten- und
Erlösentwicklung wesentlich beeinträchtigen, sind Veränderungen der
Wechselkurse und Zinssätze, regulatorische Vorgaben, ein Wettbewerb, der
schärfer ist als erwartet, Veränderungen bei den Technologien,
Rechtsstreitigkeiten und aufsichtsrechtliche Entwicklungen. Sollten diese oder
andere Risiken und Unsicherheitsfaktoren eintreten oder sollten sich die den
Aussagen zugrunde liegenden Annahmen als unrichtig herausstellen, so können die
tatsächlichen Ergebnisse der Deutschen Telekom wesentlich von denjenigen
abweichen, die in diesen Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Die
Deutsche Telekom kann keine Garantie dafür geben, dass die Erwartungen oder
Ziele erreicht werden. Die Deutsche Telekom lehnt - unbeschadet bestehender
kapitalmarktrechtlicher Verpflichtungen - jede Verantwortung für eine
Aktualisierung der zukunftsbezogenen Aussagen durch Berücksichtigung neuer
Informationen oder zukünftiger Ereignisse oder anderer Dinge ab. Zusätzlich zu
den nach IFRS erstellten Kennzahlen legt die Deutsche Telekom alternative
Leistungskennzahlen vor, z. B. EBITDA, EBITDA AL, bereinigtes EBITDA,
bereinigtes EBITDA AL, bereinigte EBITDA-Marge, bereinigtes EBIT, EBIT-Marge,
bereinigter Konzernüberschuss/(-fehlbetrag), bereinigtes Ergebnis je Aktie,
Free Cashflow, Free Cashflow AL sowie Brutto- und
Netto-Finanzverbindlichkeiten, die nicht Bestandteil der
Rechnungslegungsvorschriften sind. Diese Kennzahlen sind als Ergänzung, jedoch
nicht als Ersatz für die nach IFRS erstellten Angaben zu sehen. Alternative
Leistungskennzahlen unterliegen weder den IFRS noch anderen allgemein geltenden
Rechnungslegungsvorschriften. Andere Unternehmen legen diesen Begriffen unter
Umständen andere Definitionen zugrunde.
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