LUXEMBURG (awp international) - Das Gericht der Europäischen Union hat der Deutschen Telekom eine Entschädigung in Höhe von 1,75 Millionen Euro zugesprochen. Die EU-Kommission muss das Geld zahlen, da sie sich geweigert hatte, sogenannte Verzugszinsen auf eine zuvor verhängte, aber Jahre später wieder verringerte Wettbewerbsstrafe zu zahlen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Gegen das Urteil kann noch Einspruch beim EuGH eingelegt werden (Rechtssache T-610/19).

2014 hatte die EU-Kommission eine Geldbusse in Höhe gut 31 Millionen Euro gegen Europas grösstes Telekommunikationsunternehmen verhängt, weil es seine beherrschende Stellung auf dem slowakischen Markt missbraucht habe. Die Telekom klagte dagegen, zahlte die Strafe aber bereits. Vier Jahre nach dem Beschluss der Kommission gab das Gericht der EU der Klage teilweise statt und reduzierte die Strafe um rund 12 Millionen. Das Geld wurde daraufhin erstattet, jedoch lehnte es die EU-Kommission ab, für die rund vier Jahre zwischen der ursprünglichen Strafe und der Erstattung Verzugszinsen zu zahlen.

Einer Forderung nach zusätzlichem Schadenersatz erteilte das Gericht am Mittwoch jedoch eine Absage. Die Deutsche Telekom habe keine schlüssigen Beweise dafür vorgelegt, dass der geltend gemachte Schaden tatsächlich eingetreten sei./mjm/DP/eas