(Die Ausnahmeregelung besagt, dass die Netzbetreiber dort keine Abdeckung haben müssen, wo eine Station "rechtlich oder tatsächlich" nicht möglich ist - statt: "rechtlich und technisch". Das wurde im zweiten Satz des zweiten Absatzes geändert.)

BONN (dpa-AFX) - Mit einem Jahr Verspätung haben die Mobilfunk-Netzbetreiber in Deutschland nach eigenen Angaben die staatliche Auflage erfüllt, die ICE-Strecken und Autobahnen mit schnellem Internet zu versorgen. Die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica erklärten am Dienstag, dass an diesen Verkehrswegen eine Downloadgeschwindigkeit von mindestens 50 Megabit pro Sekunde möglich ist. Dabei wird der Funkstandard LTE (4G) verwendet. Sollten sich viele Nutzer gleichzeitig ins Netz einwählen, sinkt das Tempo allerdings.

Theoretisch geht es um alle Abschnitte von Autobahnen und ICE-Strecken, es gibt aber eine Ausnahmeregelung: Dort wo die Installation von Mobilfunkmasten "rechtlich oder tatsächlich" nicht möglich war, wird es auch künftig Funklöcher geben - etwa wenn kein Grundstück zu mieten oder zu kaufen war oder die Strecke ein Naturschutzgebiet durchquert, was eine Genehmigung sehr schwierig macht. Die Bundesnetzagentur prüft nun die bei ihr eingereichten Informationen der Mobilfunker - bis das erledigt ist, dürften einige Wochen vergehen.

Die Auflagen stammen aus der LTE-Frequenzauktion aus dem Jahr 2015. Ursprünglich sollten sie bereits Anfang 2020 erfüllt sein, das schaffte aber kein Mobilfunknetzbetreiber komplett. Neben der Ausbaupflicht für die Verkehrswege gab es Auflagen für die Versorgung von Haushalten - 98 Prozent aller Haushalte im Bundesschnitt und 97 Prozent der Haushalte pro Bundesland sollten sich mit dem recht schnellen Mobilfunknetz verbinden können.

Bei den Auflagen für die Versorgung der Haushalte war Telefónica (O2) lange Zeit deutlich hinten dran, nach einem Ausbau-Kraftakt gelang dem Münchner Unternehmen im Jahr 2020 aber ein Sprung nach vorn. Nach eigenen Angaben hält auch Telefónica nun diese Vorgaben ein, die Deutsche Telekom und Vodafone hatten diese Zielmarken schon zuvor erreicht.

Bei einer Auktion von Frequenzen im Jahr 2019, die für den schnelleren Mobilfunkstandard 5G verwendet werden, verschärfte die Bundesnetzagentur die Auflagen, hierbei geht es um eine Mindest-Downloadgeschwindigkeit von 100 MBit pro Sekunde./wdw/DP/stk