Deutsche Wohnen SE: Mitteilung an die Gläubiger der Deutsche Wohnen SE
Wandel-schuldverschreibung über 800 Mio. EUR mit Fälligkeit 2024 (ISIN DE000A2BPB84)

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Deutsche Wohnen SE: Mitteilung an die Gläubiger der Deutsche Wohnen SE
Wandel-schuldverschreibung über 800 Mio. EUR mit Fälligkeit 2024 (ISIN
DE000A2BPB84)

14.09.2021 / 19:45
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Corporate News

Mitteilung an die Gläubiger der Deutsche Wohnen SE
Wandel-schuldverschreibung über 800 Mio. EUR mit Fälligkeit 2024 (ISIN
DE000A2BPB84)

Berlin, 14. September 2021. Soweit die verwendeten Begriffe nicht anders in
dieser Mitteilung definiert sind, haben sie die gleiche Bedeutung wie in den
Bedingungen der Schuldverschreibungen (die "Anleihebedingungen").

Die Anleiheschuldnerin macht hiermit gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 der
Anleihebedingungen den Eintritt eines Kontrollerwerbs (wie in den
Anleihebedingungen definiert) bekannt.

Die Vonovia SE hat am 23. August 2021 die Angebotsunterlage zu einem
freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der
Anleiheschuldnerin veröffentlicht. Die Vonovia SE hat nach dem Verzicht auf
sämtliche Vollzugsbedingungen zusätzlich zu den bereits bei Veröffentlichung
des Übernahmeangebots von ihr gehaltenen Aktien weitere Aktien der
Anleiheschuldnerin erworben. Vonovia SE hat die Anleiheschuldnerin am
heutigen Tag darüber informiert, dass sie mittlerweile mehr als 30 % der
Aktien und der Stimmrechte der Anteilsschuldnerin hält; ein Kontrollerwerb
ist am 14. September 2021 eingetreten.

Als Kontrollerwerbsstichtag wird 14. Oktober 2021 festgesetzt.

Jeder Gläubiger ist nach seiner Wahl berechtigt, mit einer Frist von
mindestens 10 Tagen mit Wirkung zum Kontrollerwerbsstichtag alle oder
einzelne seiner Schuldverschreibungen, die noch nicht gewandelt worden sind,
zur Rückzahlung zu kündigen. In einem solchen Fall hat die
Anleiheschuldnerin die betreffenden Schuldverschreibungen am
Kontrollerwerbsstichtag zum Nennbetrag zuzüglich bis zu dem
Kontrollerwerbsstichtag (ausschließlich) aufgelaufener Zinsen
zurückzuzahlen. Das Kündigungsrecht ist nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 der
Anleihebedingungen auszuüben.

Falls Gläubiger bis zum Kontrollerwerbsstichtag (einschließlich) eine
Wandlungserklärung abgeben, ist der Wandlungspreis nach Maßgabe des § 10
Abs. 3 (iii) der Anleihebedingungen angepasst und beträgt EUR 38,6779.

Während der Bedingten Wandlungserklärungsfrist, d. h. nach der Verlängerung
infolge des Verzichts auf sämtliche Vollzugsbedingungen des
Übernahmeangebots bis zum 4. Oktober 2021, können Gläubiger alternativ eine
auf den Eintritt eines Annahmeereignisses Bedingte Wandlungserklärung
abgeben. Das Annahmeereignis wird mit der Bekanntmachung der Vonovia SE
gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz nach dem
Ende
der Bedingten Wandlungserklärungsfrist zu Beginn der zweiwöchigen weiteren
Annahmefrist nach § 16 Abs. 2 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
eintreten, womit alle Bedingte Wandlungserklärungen wirksam werden.

Derselbe angepasste Wandlungspreis von EUR 38,6779 gilt nach § 10(3)(v) der
Anleihebedingungen für Bedingte Wandlungserklärungen, die bereits abgegeben
worden sind oder noch abgegeben werden. Aktien sind im Fall einer Bedingten
Wandlungserklärung so bald wie möglich nach dem Eintritt des
Annahmeereignisses, spätestens aber fünf Handelstage danach zu liefern.

Die Gläubiger werden darauf hingewiesen, den für die gewünschte Art der
Wandlungserklärung bestimmten Vordruck, der bei der Wandlungsstelle
erhältlich ist, zu verwenden. Abgegebene Wandlungserklärungen sind jeweils
unwiderruflich.

Wichtiger Hinweis

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind,
stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden",
"erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon
ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen
Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Deutsche
Wohnen und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in
die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen,
Schätzungen und Prognosen, die die Deutsche Wohnen und die mit ihr gemeinsam
handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine
Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen
unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen
sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Deutsche Wohnen oder der
mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt
werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in
den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen
können.




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