(Berichtigt wird in Überschrift und Text, dass die Verschärfung eine Regelung betrifft, die nicht Teil der Mietpreisbremse ist. Die Mietpreisbremse gilt für Neuvermietungen, die Kappung der Steigerung für Bestandsmieten.)

BERLIN (dpa-AFX) - Die angestrebte künftige Ampel-Regierung will die Mietpreisbremse für Neuvermietungen verlängern. Zudem soll in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Miete binnen drei Jahren in bestehenden Mietverhältnissen nur noch bis zu 11 Prozent steigen dürfen statt wie bisher bis zu 15 Prozent, wie aus dem am Mittwoch vorgelegten Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP hervorgeht. Bei den Grünen müssen diesem noch die Mitglieder zustimmen, bei SPD und FDP Parteitage.

Ob die Lage in einem Gebiet als angespannt gilt, entscheiden jeweils die Bundesländer - das ist für Erhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen relevant. Die Mietpreisbremse gilt bei Neuvermietungen. Sie soll bis zum Jahr 2029 verlängert werden.

Darüber hinaus sollen die Regelungen für qualifizierte Mietspiegel überarbeitet werden. Diese werden genutzt, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Damit werden Mieterhöhungen begründet und bei einem Umzug in ein Gebiet mit Mietpreisbremse zulässige Mieten festgestellt. Es gibt einfache und qualifizierte Mietspiegel - für letztere gelten zusätzliche Qualitätskriterien.

Für Gemeinden über 100 000 Einwohnerinnen sollen qualifizierte Mietspiegel verpflichtend werden. Bis 2030 wollen SPD, Grüne und FDP Obdach- und Wohnungslosigkeit "überwinden" und dafür einen Nationalen Aktionsplan auflegen.

Die Ampel-Parteien wollen sich zudem zum Ziel setzen, dass pro Jahr 400 000 neue Wohnungen gebaut werden, davon 100 000 öffentlich geförderte Wohnungen. Die finanzielle Unterstützung des Bundes für den sozialen Wohnungsbau und soziale Eigenheimförderung soll weitergehen und die Mittel dafür erhöht werden./hrz/DP/stw