€ fällig in 2026 an

DGAP-Ad-hoc: Dürr Aktiengesellschaft / Schlagwort(e):                          
Anleiheemission/Finanzierung Dürr AG bietet Wandelanleihen im Gesamtnennbetrag 
von circa 150 Mio. € fällig in 2026 an                                         
                                                                               
24.09.2020 / 09:22 CET/CEST                                                    
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU)  
Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.           
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG IN DEN    
ODER IN DIE USA, KANADA, JAPAN, AUSTRALIEN ODER SONSTIGEN JURISDIKTION, IN     
DENEN, ODER AN PERSONEN IN JEDWEDER JURISDIKTION, AN WELCHE, EINE SOLCHE       
VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE                            
                                                                               
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der         
Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung -    
MAR)                                                                           
Dürr AG bietet Wandelanleihen im Gesamtnennbetrag von circa 150 Mio. € fällig  
in 2026 an                                                                     
                                                                               
Bietigheim-Bissingen, 24. September 2020 - Der Vorstand der Dürr AG (die       
"Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, nicht  
nachrangige, nicht besicherte Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von    
circa 150. Mio. € auszugeben, die in Stammaktien der Gesellschaft ohne         
Nennbetrag (Stückaktien) gewandelt werden können (die "Wandelanleihen").       
                                                                               
Die Wandelanleihen werden ausschließlich institutionellen Anlegern außerhalb   
der Vereinigten Staaten von Amerika sowie außerhalb Kanadas, Japans,           
Australiens und anderer Rechtsordnungen angeboten, in denen das Angebot oder   
der Verkauf der Wandelschuldverschreibungen gesetzlich untersagt ist. Das      
Angebot erfolgt im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens          
("Accelerated Bookbuilding"). Das Bezugsrecht bestehender Aktionäre der        
Gesellschaft zur Zeichnung der Wandelanleihen ist ausgeschlossen.              
                                                                               
Die Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von circa 150 Mio. € wird eine Stückelung
von je 100.000 € aufweisen und in circa 4,1 Millionen neue und/oder bestehende 
nennbetragslose Stammaktien der Gesellschaft wandelbar sein. Die Wandelanleihe 
wird mit einem Kupon zwischen 0,25 % und 0,75 % pro Jahr verzinst, der jährlich
nachträglich zahlbar ist; die erste Zinszahlung wird im Januar 2022 erfolgen.  
Die Wandelanleihen haben ein erwartetes Fälligkeitsdatum am oder um den 15.    
Januar 2026 (circa 5,3 Jahre) und werden zu 100 % ihres Nennwertes             
zurückgezahlt. Es wird erwartet, dass die Wandelanleihen zu einem Preis von 100
% ausgegeben werden, was einer Bruttorendite bis zur Fälligkeit zwischen 0,25 %
und 0,75 % p.a. entspricht. Die Umwandlungsprämie wird zwischen 40 % und 45 %  
über dem volumengewichteten Durchschnittspreis der Aktien der Gesellschaft vom 
heutigen Tage auf XETRA zwischen der Einführung und der Preisfestsetzung       
festgelegt.                                                                    
Die Gesellschaft hat mit dem Großaktionär der Gesellschaft, der Heinz Dürr     
GmbH, (der "Investor") eine Zeichnungsvereinbarung abgeschlossen, in der sich  
der Investor der Gesellschaft gegenüber verpflichtet, Teilschuldverschreibungen
der Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von 5.000.000 € zum Erwerb zu
zeichnen.                                                                      
                                                                               
Die Gesellschaft ist berechtigt, die Wandelanleihen zu ihrem Nennwert          
(zuzüglich aufgelaufener Zinsen) in Übereinstimmung mit den Bedingungen der    
Wandelanleihen jederzeit (i) am oder nach dem 5. Februar 2024 zurückzuzahlen,  
wenn der Aktienkurs über einen bestimmten Zeitraum 130 % des dann geltenden    
Wandlungspreises erreicht oder übersteigt oder (ii) wenn 15 % oder weniger des 
Gesamtnennwertes der Wandelanleihen ausstehend bleiben.                        
                                                                               
Die Gesellschaft plant, die Erlöse aus der Begebung der                        
Wandelschuldverschreibungen für allgemeine Unternehmenszwecke wie die          
Refinanzierung sowie weitere potenzielle Firmenakquisitionen zu verwenden.     
                                                                               
Als Teil der Begebung von Wandelanleihen hat sich die Gesellschaft zu einer    
90-tägigen Lock-up-Periode verpflichtet, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen.
                                                                               
Die finale Preisfestsetzung wird voraussichtlich später am heutigen Tag durch  
eine separate Pressemitteilung bekannt gegeben. Die Abwicklung wird            
voraussichtlich am oder um den 1. Oktober 2020 stattfinden.                    
                                                                               
Die Gesellschaft beabsichtigt, die Aufnahme der Wandelanleihen in das Open     
Market Segment (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.    
                                                                               
                                                                               
Disclaimer                                                                     
                                                                               
Diese Bekanntmachung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten
von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer), Kanada, Japan  
und Australien oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche            
Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verteilt oder         
übertragen werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten    
Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz     
dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich
über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Jede               
Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der                 
Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.                      
                                                                               
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft oder einer ihrer     
Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder 
einer anderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachung noch deren Inhalt  
darf als Grundlage für ein Angebot in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder in 
Verbindung mit einem solchen Angebot als verbindlich angesehen werden. Die     
angebotenen Wertpapiere werden und wurden nicht gemäß dem U.S. Securities Act  
von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und
dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei 
denn, sie sind registriert oder von den Registrierungsanforderungen des        
Securities Act befreit.                                                        
                                                                               
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an Personen,   
die (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) der Financial Services and  
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen     
Fassung) (die "Order") sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel        
49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital,      
Vereine ohne Rechtspersönlichkeit etc., alle diese Personen werden zusammen als
"Relevante Personen" bezeichnet). Personen, die keine Relevanten Personen sind,
dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument   
verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses    
Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit 
Relevanten Personen unternommen.                                               
                                                                               
In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") richtet sich die 
in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren             
ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung
(EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017     
(Prospektverordnung) sind.                                                     
                                                                               
Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR 
oder im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur        
Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft
oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein
"Kleinanleger" eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein 
Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der MIFID II; (ii) ein 
Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der geänderten Fassung der      
"Versicherungsvertriebsrichtlinie"), sofern dieser Kunde nicht als             
professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (10) der MIFID II  
gelten würde. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß   
der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "PRIIP-Verordnung") erforderlich ist, um
die Wandelschuldverschreibungen anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere   
Weise Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot
oder der Verkauf der Anleihen oder die anderweitige Zurverfügungstellung an    
Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich gemäß der PRIIP-Verordnung  
rechtswidrig sein.                                                             
                                                                               
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der     
Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung 
erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich wäre. Personen, in   
deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind verpflichtet, sich über solche 
Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.                           
                                                                               
Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar.    
Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der        
Platzierung für die betreffende Person konsultieren.                           
                                                                               
Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen  
und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse der           
Gesellschaft enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese                  
zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von                   
zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der      
Begriffe "glaubt", "schätzt", "geht davon aus", "erwartet", "beabsichtigt",    
"kann", "wird" oder "sollte" oder jeweils deren negative oder andere           
Abweichungen oder vergleichbare Terminologien. Diese zukunftsgerichteten       
Aussagen umfassen alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind.    
Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen  
und Annahmen der Führung der Gesellschaft und sind mit bedeutenden bekannten   
und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden, die dazu führen könnten, 
dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse erheblich von den
in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen    
oder Ereignissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als      
Garantien für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind    
nicht notwendigerweise genaue Angaben darüber, ob solche Ergebnisse erzielt    
werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten 
nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Mitteilung. Wir übernehmen keine 
Verpflichtung und erwarten auch nicht, die hierin enthaltenen Informationen,   
zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu             
aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände            
widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieser 
Bekanntmachung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer Informationen,     
zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir übernehmen keinerlei      
Haftung in Bezug auf das Erreichen solcher zukunftsgerichteter Aussagen und    
Annahmen.                                                                      
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Kontakt:                                                                       
Dürr AG                                                                        
Andreas Schaller / Mathias Christen                                            
Corporate Communications & Investor Relations                                  
Telefon +49 7142 78-1785 / -1381                                               
Fax +49 7142 78-1716                                                           
E-Mail corpcom@durr.com                                                        
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24.09.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche        
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.       
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: Dürr Aktiengesellschaft                                           

             Carl-Benz-Str. 34                                                 

             74321 Bietigheim-Bissingen                                        

             Deutschland                                                       

Telefon:     07142 78-0                                                        

Fax:         07142 78-1716                                                     

E-Mail:      corpcom@durr.com                                                  

Internet:    www.durr-group.com                                                

ISIN:        DE0005565204, XS1048589458                                        

WKN:         556520, A1YC44                                                    

Indizes:     MDAX                                                              

Börsen:      Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Stuttgart;       
             Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München,    
             Tradegate Exchange                                                

EQS News ID: 1135821                                                           







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1135821  24.09.2020 CET/CEST