Hauptversammlung am 28.05.2020 in Bietigheim-Bissingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Dürr Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur        
Hauptversammlung                                                               
Dürr Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
28.05.2020 in Bietigheim-Bissingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung   
gemäß §121 AktG                                                                
                                                                               
16.04.2020 / 15:05                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Dürr Aktiengesellschaft Stuttgart - Wertpapierkennnummer 556 520 -             
- ISIN DE0005565204 - Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre, wir  
laden Sie ein zu unserer 31. ordentlichen Hauptversammlung am 28. Mai. 2020,   
14.00 Uhr                                                                      
                                                                               
Auf Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen
der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 ('COVID-19-Gesetz') findet die         
ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ohne physische Präsenz der      
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (virtuelle Hauptversammlung) statt.      
Nähere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt Weitere Angaben zur        
Einberufung. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist          
Carl-Benz-Straße 34, 74321 Bietigheim-Bissingen.                               
                                                                               
Für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme von                  
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft) besteht kein Recht und keine           
Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung. Die gesamte           
Versammlung wird auf der Internetseite der Gesellschaft unter                  
www.durr-group.com/hv/                                                         
                                                                               
in Bild und Ton übertragen; diese Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der
Hauptversammlung i.S.v. § 118 Absatz 1 Satz 2 Aktiengesetz.                    
I. Tagesordnung                                                                
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Dürr Aktiengesellschaft,   
des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des                    
zusammengefassten Lageberichts der Dürr Aktiengesellschaft und des             
Dürr-Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das            
Geschäftsjahr 2019, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des        
Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben     
nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch für das Geschäftsjahr   
2019                                                                           
                                                                               
Die vorgenannten Unterlagen sind den Aktionären im Internet unter              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.durr-group.com/hv/                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich. Sie werden dort auch während der virtuellen Hauptversammlung       
zugänglich sein.                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt.   
Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend                       
den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine     
Beschlussfassung vorgesehen.                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2. Verwendung des Bilanzgewinns                                                
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Dürr        
Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2019 in       
Höhe von 569.859.885,10 Euro wie folgt zu verwenden:                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- Ausschüttung einer Dividende von 0,80 Euro je Stückaktie                     
(ISIN DE0005565204) 55.361.664,00 Euro                                         
auf 69.202.080 Stückaktien                                                     
                                                                               
- Vortrag auf neue Rechnung 514.498.221,10 Euro                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende     
am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden                        
Geschäftstag fällig, das heißt am Mittwoch, den 3. Juni 2020.                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019          
                                                                               
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019              
amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung    
zu erteilen.                                                                   
                                                                               
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019      
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019              
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019           
Entlastung zu erteilen.                                                        
                                                                               
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das           
Geschäftsjahr 2020 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des      
Prüfers für unterjährige Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2020 sowie für   
das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2021                                      
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des                     
Prüfungsausschusses - vor, die Ernst & Young GmbH                              
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und zum        
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 sowie - sofern eine solche   
erfolgt - für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für      
das Geschäftsjahr 2020 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2021     
zu wählen.                                                                     
                                                                               
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass seine             
Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm      
keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten                
Abschlussprüfers auferlegt wurde.                                              
                                                                               
6. Wahlen zum Aufsichtsrat                                                     
                                                                               
Herr Karl-Heinz Streibich hat sein Aufsichtsratsmandat mit Schreiben vom 25.   
März 2020 mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2020 zur    
Wahrung der Corporate Governance, insbesondere um ein Overboarding zu          
vermeiden, niedergelegt. In der virtuellen Hauptversammlung soll deshalb ein   
Nachfolger für Herrn Karl-Heinz Streibich gewählt werden.                      
                                                                               
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Absätze 1 und 2, 101 Absatz 1       
Aktiengesetz und §§ 1, 6, 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Mitbestimmungsgesetz aus     
sechs von den Arbeitnehmern und sechs von den Aktionären zu wählenden          
Mitgliedern und zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus       
Männern zusammen.                                                              
                                                                               
Da der Aufsichtsrat gemäß § 96 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz der                
Gesamterfüllung mit einstimmigem Beschluss vom 29. Juli 2015 gegenüber dem     
Aufsichtsratsvorsitzenden widersprochen hat, müssen im Aufsichtsrat sowohl     
auf der Seite der Anteilseigner als auch auf der Seite der Arbeitnehmer        
mindestens zwei Sitze mit Frauen und mindestens zwei Sitze mit Männern         
besetzt sein, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Absatz 2 Satz 1             
Aktiengesetz zu erfüllen. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats entspricht     
den gesetzlichen Vorgaben zur Mindestquote von Frauen und Männern bereits      
ohne Berücksichtigung der zur Wahl stehenden Person.                           
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Nominierungsausschusses -       
unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung          
beschlossenen Ziele und des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils     
für das Gesamtgremium - vor, Herrn Arnd Zinnhardt als Nachfolger für Herrn     
Karl-Heinz Streibich als Vertreter der Aufsichtsratsmitglieder der             
Anteilseigner mit Wirkung zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die    
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, zu         
wählen. Die Wahl erfolgt gemäß § 10 Absatz 3 der Satzung für den Rest der      
Amtszeit des ausscheidenden Herrn Karl-Heinz Streibich, also bis zum Ende      
der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2021.                                
                                                                               
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen               
Aufsichtsräten:                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Mitglied des Aufsichtsrats der Warth & Klein Grant Thornton                  
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG, Düsseldorf                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von   
Wirtschaftsunternehmen:                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Mitglied des Verwaltungsrats sowie des Risiko- und Kreditausschusses der     
Helaba, Frankfurt am Main                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ein Lebenslauf des zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten kann auf der            
Internetseite der Gesellschaft                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.durr-group.com/hv/                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
eingesehen und heruntergeladen werden.                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die virtuelle Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Zinnhardt vergewissert, dass er den für    
das Mandat zu erwartenden Zeitaufwand erbringen                                
kann. Nach Ansicht des Aufsichtsrats steht Herr Zinnhardt in keinen            
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft                  
oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem         
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär,                           
die nach C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom      
20. März 2020 offenzulegen wären.                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
7. Neufassung des § 17 der Satzung (Teilnahme an der Hauptversammlung)         
                                                                               
Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die          
Ausübung des Stimmrechts wurden durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten     
Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) geändert. Bei Inhaberaktien                
börsennotierter Gesellschaften soll nach dem geänderten § 123 Absatz 4 Satz    
1 Aktiengesetz zukünftig für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die    
Ausübung des Stimmrechts der Nachweis des Letztintermediärs gemäß dem neu      
eingefügten § 67c Absatz 3 Aktiengesetz ausreichen. Nach § 17 der Satzung      
der Gesellschaft ist entsprechend den Vorgaben der derzeit geltenden Fassung   
des § 123 Absatz 4 Satz 1 Aktiengesetz zur Teilnahme an der Hauptversammlung   
und zur Ausübung des Stimmrechts ein in Textform und in deutscher oder         
englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das           
depotführende Institut erforderlich.                                           
                                                                               
Das ARUG II ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Die Änderungen des §     
123 Absatz 4 Satz 1 Aktiengesetz und der neu vorgesehene § 67c Aktiengesetz    
finden erst ab dem 3. September 2020 und erstmals auf Hauptversammlungen       
Anwendung, die nach dem 3. September 2020 einberufen werden. Sie werden        
damit bereits vor der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr   
2021 anwendbar sein. Um ein Abweichen der Regelungen zu diesem Nachweis für    
die Teilnahme an der Hauptversammlung der Gesellschaft oder der Regelungen     
zur Ausübung des Stimmrechts in Satzung und Gesetz zu vermeiden, soll          
bereits jetzt die Anpassung der Satzung beschlossen werden. Der Vorstand       
soll durch entsprechende Anmeldung zur Eintragung im Handelsregister           
sicherstellen, dass die Satzungsänderung erst ab dem 3. September 2020         
wirksam wird.                                                                  
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 17 der Satzung wie folgt neu   
zu fassen:                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
'§ 17                                                                          
Teilnahme an der Hauptversammlung                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts     
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres        
Anteilsbesitzes zur Hauptversammlung angemeldet haben. Die Anmeldung muss      
der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse     
in Textform und in deutscher oder englischer Sprache mindestens sechs Tage     
vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der    
Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind.                                      
                                                                               
(2) Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung   
                                                                               
des Stimmrechts ist nachzuweisen. Hierfür ist ein Nachweis des                 
Anteilsbesitzes erforderlich. Der Nachweis kann entweder durch den             
Letztintermediär gemäß den Anforderungen des § 67 c Absatz 3 Aktiengesetz      
oder durch den Letztintermediär anderweitig in Textform in deutscher oder      
englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf     
den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen und muss der     
Gesellschaft unter der in der Einberufung mitgeteilten Adresse mindestens      
sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs und     
der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind. Im Verhältnis zur        
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder für die       
Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis form- und          
fristgerecht erbracht hat.'                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand wird angewiesen, die Änderung der Satzung so zur Eintragung im    
Handelsregister anzumelden, dass die Eintragung                                
möglichst zeitnah nach dem 3. September 2020 erfolgt.                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
II. Weitere Angaben zur Einberufung                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Durchführung der Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und  
ihrer Bevollmächtigten (virtuelle Hauptversammlung)                            
                                                                               
Auf Grundlage des COVID-19-Gesetzes hat der Vorstand der Gesellschaft mit      
Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, eine Hauptversammlung ohne           
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten         
(virtuelle Hauptversammlung).                                                  
                                                                               
Die virtuelle Hauptversammlung wird für alle Interessierten live auf der       
Internetseite der Gesellschaft unter                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.durr-group.com/hv/                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
übertragen.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Über den passwortgeschützten Internetservice können die ordnungsgemäß          
angemeldeten Aktionäre (bzw. ihre Bevollmächtigten)                            
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren unter anderem ihr Stimmrecht            
ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen einreichen, Anträge                      
stellen oder Widerspruch zu Protokoll erklären.                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der      
virtuellen Hauptversammlung                                                    
                                                                               
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 177.157.324,80 Euro und ist in       
69.202.080 Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der              
virtuellen Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und         
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung       
beträgt damit 69.202.080. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der               
Einberufung der virtuellen Hauptversammlung keine eigenen Aktien.              
                                                                               
3. Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und    
Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Absatz 4 Satz 2      
Aktiengesetz und dessen Bedeutung)                                             
                                                                               
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des          
Stimmrechts nach den unten näher ausgeführten Regelungen sind nur              
diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der            
virtuellen Hauptversammlung, d. h. am Donnerstag, den 7. Mai 2020, 00.00       
Uhr (Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind (Berechtigung) und     
sich zur virtuellen Hauptversammlung unter Nachweis ihrer Berechtigung         
anmelden. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung bedürfen der         
Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Der         
Nachweis der Berechtigung ist durch einen in Textform erstellten besonderen    
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut zu führen.       
Die Anmeldung und der auf den Nachweisstichtag bezogene Nachweis des           
Anteilsbesitzes müssen spätestens bis Donnerstag, den 21. Mai 2020, 24.00      
Uhr, bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen.                     
                                                                               
Anmeldestelle:                                                                 
                                                                               
Dürr Aktiengesellschaft                                                        
c/o Better Orange IR & HV AG                                                   
Haidelweg 48                                                                   
81241 München oder                                                             
                                                                               
Telefax: +49 89 889 690 633 oder                                               
E-Mail: anmeldung@better-orange.de                                             
                                                                               
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen        
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer       
den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang       
des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem im Nachweis        
enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem          
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit der Aktien          
einher. Auch im Falle der vollständigen oder teilweisen Veräußerung der        
Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des      
Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum                 
Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem           
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur             
Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für          
Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die      
zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär       
werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag ist    
im Übrigen kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung.               
                                                                               
Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des              
Anteilsbesitzes bei der Anmeldestelle werden den Aktionären                    
Anmeldebestätigungen für die virtuelle Hauptversammlung übersandt. Um den      
rechtzeitigen Erhalt der Anmeldebestätigungen sicherzustellen, bitten wir      
die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des            
Nachweises des Anteilsbesitzes an die Anmeldestelle unter der vorgenannten     
Adresse Sorge zu tragen. Die Anmeldebestätigung enthält die Zugangsdaten       
für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices auf der               
Internetseite der Gesellschaft unter                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.durr-group.com/hv/                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Ausübung sowohl des Fragerechts als auch des Widerspruchsrechts sind       
ausschließlich über den passwortgeschützten Internetservice                    
möglich.                                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
4. Bevollmächtigung                                                            
                                                                               
Aktionäre können sich in der virtuellen Hauptversammlung auch durch einen      
Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder einen Intermediär,       
einen Stimmrechtsberater oder eine Aktionärsvereinigung, vertreten lassen      
und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch dann        
sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes           
erforderlich.                                                                  
                                                                               
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der                 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn        
keine Vollmacht nach § 135 Aktiengesetz erteilt wird. Aktionäre können für     
die Erteilung der Vollmacht das Vollmachtsformular benutzen, das sie           
zusammen mit der Anmeldebestätigung erhalten; möglich ist aber auch, dass      
Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Darüber hinaus     
kann ein Formular auch im Internet unter                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.durr-group.com/hv/                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
abgerufen werden. Das Formular wird auf Verlangen auch jedem Aktionär          
unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen                          
ist an die folgende Adresse zu richten:                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Dürr Aktiengesellschaft                                                        
                                                                               
c/o Better Orange IR & HV AG                                                   
                                                                               
Haidelweg 48                                                                   
                                                                               
81241 München oder                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Telefax: +49 89 889 690 655 oder                                               
                                                                               
E-Mail: durr@better-orange.de                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Aktionäre werden gebeten, Vollmachten vorzugsweise über den                
passwortgeschützten Internetservice unter                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.durr-group.com/hv/                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder mittels des von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten                 
Vollmachtsformulars zu erteilen.                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung, ihre Änderung oder ihr          
Widerruf kann der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, den 27. Mai 2020,      
24:00 Uhr, unter der nachstehenden Adresse:                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Dürr Aktiengesellschaft                                                        
                                                                               
c/o Better Orange IR & HV AG                                                   
                                                                               
Haidelweg 48                                                                   
                                                                               
81241 München oder                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Telefax: +49 89 889 690 655 oder                                               
                                                                               
E-Mail: durr@better-orange.de                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder über den passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der    
Gesellschaft unter                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.durr-group.com/hv/                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Beginn der Abstimmung in der    
virtuellen Hauptversammlung übermittelt werden.                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend             
genannten Zeitpunkten auch zur Verfügung, wenn die Erteilung                   
der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein    
gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung                   
erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf oder die Änderung einer bereits     
erteilten Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten                        
Übermittlungswegen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten         
unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 Aktiengesetz       
(Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater,                      
Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) ist die                  
Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten.         
Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der       
Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten.                          
Bitte stimmen Sie sich daher in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden    
über die Form der Vollmacht ab.                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft     
eine oder mehrere von diesen zurückweisen.                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bevollmächtigte können ebenfalls nicht physisch an der virtuellen              
Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für                     
von ihnen vertretene Aktionäre daher lediglich im Wege der Briefwahl oder      
durch Erteilung von (Unter-)Vollmachten an die von                             
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gemäß den nachfolgenden        
Bestimmungen ausüben.                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
5. Stimmabgabe im Wege der Briefwahl (auch mittels elektronischer              
Kommunikation) durch die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten                  
                                                                               
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihre Stimmen im Wege der           
Briefwahl (auch mittels elektronischer Kommunikation) abgeben. Auch dafür      
sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis der                        
Teilnahmeberechtigung nach den vorstehenden Bestimmungen unter II.3.           
erforderlich.                                                                  
                                                                               
Briefwahlstimmen können bis spätestens Mittwoch, den 27. Mai 2020, 24:00       
Uhr, per Post, per Fax oder per E-Mail unter der nachstehenden Adresse         
abgegeben, geändert oder widerrufen werden:                                    
                                                                               
Dürr Aktiengesellschaft                                                        
c/o Better Orange IR & HV AG                                                   
Haidelweg 48                                                                   
81241 München oder                                                             
                                                                               
Telefax: +49 89 889 690 655 oder                                               
E-Mail: durr@better-orange.de                                                  
                                                                               
Darüber hinaus können Briefwahlstimmen bis zum Beginn der Abstimmung in der    
virtuellen Hauptversammlung über den passwortgeschützten Internetservice       
auf der Internetseite der Gesellschaft unter                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.durr-group.com/hv/                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren abgegeben, geändert oder widerrufen     
werden.                                                                        
                                                                               
                                                                               
Diejenigen, die ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl ausüben wollen, werden    
gebeten, hierzu den passwortgeschützten Internetservice                        
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.durr-group.com/hv/                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder das gemeinsam mit den Zugangsdaten für den passwortgeschützten            
Internetservice übersandte Briefwahlformular zu verwenden.                     
Das Briefwahlformular wird den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten auch     
jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist außerdem                             
im Internet unter                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.durr-group.com/hv/                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
abrufbar.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt          
werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung              
mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt        
insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden                         
Punkt der Einzelabstimmung.                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen,                     
Stimmrechtsberater oder sonstige Personen nach § 135 Absatz 8 Aktiengesetz,    
die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts      
in der Hauptversammlung erbieten, können sich der                              
Briefwahl bedienen.                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende          
Briefwahlstimmen eingehen und nicht erkennbar ist, welche                      
zuletzt abgegeben wurde, werden diese in folgender Reihenfolge                 
berücksichtigt: 1. über den passwortgeschützten Internetservice,               
2. per E-Mail, 3. per Telefax und 4. auf dem Postweg übersandte                
Erklärungen.                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
6. Stimmrechtsausübung durch die von der Gesellschaft benannten                
Stimmrechtsvertreter                                                           
                                                                               
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte     
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung ihres Stimmrechts      
zu bevollmächtigen. Soweit von der Gesellschaft benannte                       
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall        
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die                 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie         
können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Wird zu einem      
Tagesordnungspunkt keine eindeutige Weisung erteilt, werden die von der        
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sich zum jeweiligen                
Beschlussgegenstand enthalten. Auch im Falle einer Bevollmächtigung eines      
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist der fristgerechte     
Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes nach den           
vorstehenden Bestimmungen über die Voraussetzungen für die Teilnahme an der    
virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts erforderlich.     
                                                                               
Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die Stimmrechtsvertreter weder      
im Vorfeld noch während der virtuellen Hauptversammlung Weisungen zu           
Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Ebenso wenig können die              
Stimmrechtsvertreter Aufträge zur Einlegung von Widersprüchen gegen            
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen          
entgegennehmen.                                                                
                                                                               
Aktionäre werden gebeten, Vollmachten mit Weisungen an die                     
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter wahlweise per Post, per Telefax        
oder elektronisch (per E-Mail oder unter Nutzung des nachfolgend genannten     
Internetservice für Aktionäre) bis Mittwoch, den 27. Mai 2020, 24.00 Uhr,      
an folgende Adresse zu übermitteln:                                            
                                                                               
Dürr Aktiengesellschaft                                                        
c/o Better Orange IR & HV AG                                                   
Haidelweg 48                                                                   
81241 München oder                                                             
                                                                               
Telefax: +49 89 889 690 655 oder                                               
E-Mail: durr@better-orange.de                                                  
                                                                               
Darüber hinaus können Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft    
benannten Stimmrechtsvertreter bis zum Beginn der Abstimmung über den          
passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft     
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.durr-group.com/hv/                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren abgegeben, geändert oder widerrufen     
werden.                                                                        
                                                                               
                                                                               
Diejenigen, die eine Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter       
der Gesellschaft erteilen wollen, werden gebeten,                              
hierzu den passwortgeschützten Internetservice unter                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.durr-group.com/hv/                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder das ihnen gemeinsam mit den Zugangsdaten für den passwortgeschützten      
Internetservice übersandte Vollmachtsformular zu                               
verwenden. Das Vollmachtsformular wird den Aktionären bzw. ihren               
Bevollmächtigten auch jederzeit auf Verlangen zugesandt und                    
ist außerdem im Internet unter                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.durr-group.com/hv/                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
abrufbar.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt          
werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung              
mitgeteilt wurde, so gilt eine Vollmacht/Weisung zu diesem                     
Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Vollmacht/Weisung          
für jeden Punkt der Einzelabstimmung.                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wenn Briefwahlstimmen und Vollmacht/Weisungen an die von der Gesellschaft      
benannten Stimmrechtsvertreter eingehen und unklar                             
ist, welche zuletzt abgegeben wurde, werden stets Briefwahlstimmen als         
vorrangig betrachtet. Wenn darüber hinaus auf unterschiedlichen                
Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen eingehen und nicht      
erkennbar ist, welche zuletzt abgegeben wurde, werden                          
diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. über den                     
passwortgeschützten Internetservice, 2. per E-Mail, 3. per Telefax             
und 4. auf dem Postweg übersandte Erklärungen.                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ein Formular für die Vollmachts- und Weisungserteilung sowie weitere           
Informationen zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung                 
und zur Ausübung des Stimmrechts erhalten die Aktionäre zusammen mit der       
Anmeldebestätigung übermittelt.                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
7. Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1  
Aktiengesetz                                                                   
                                                                               
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß §      
122 Absatz 2 Aktiengesetz                                                      
                                                                               
Gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz können Aktionäre, deren Anteile zusammen     
den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von          
500.000,00 Euro erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung    
gesetzt und bekannt gemacht werden (Ergänzungsantrag). Jedem neuen             
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das      
Verlangen ist schriftlich oder in elektronischer Form nach § 126a              
Bürgerliches Gesetzbuch (d. h. mit qualifizierter elektronischer Signatur)     
zu stellen und muss der Gesellschaft bis Montag, den 27. April 2020, 24.00     
Uhr, zugegangen sein. Ein Ergänzungsverlangen ist an folgende Adresse zu       
richten:                                                                       
                                                                               
Dürr Aktiengesellschaft                                                        
Rechtsabteilung                                                                
Carl-Benz-Straße 34                                                            
74321 Bietigheim-Bissingen oder                                                
                                                                               
E-Mail: hv2020@durr.com (mit qualifizierter elektronischer Signatur)           
                                                                               
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer ausreichenden     
Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich angeordneten                    
Mindestbesitzzeit von mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des          
Verlangens sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands     
über den Antrag halten und, soweit dem Antrag vom Vorstand nicht               
entsprochen wird, auch bis zur Entscheidung des Gerichts über das              
Ergänzungsverlangen halten (§§ 122 Absatz 2, 122 Absatz 1 Satz 3, 122          
Absatz 3 sowie 70 Aktiengesetz). Die Regelung des § 121 Absatz 7               
Aktiengesetz findet entsprechende Anwendung.                                   
                                                                               
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1, 127           
Aktiengesetz                                                                   
                                                                               
Aktionäre können Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen; dies       
gilt auch für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von        
Abschlussprüfern.                                                              
                                                                               
Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der            
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung werden den in §     
125 Absätze 1 bis 3 Aktiengesetz genannten Berechtigten unter den dortigen     
Voraussetzungen (dies sind u. a. Aktionäre, die es verlangen) zugänglich       
gemacht, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der virtuellen               
Hauptversammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag      
von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der               
Tagesordnung mit Begründung an die unten stehende Adresse übersandt hat.       
Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin       
ist somit Mittwoch, der 13. Mai 2020, 24.00 Uhr. Ein Gegenantrag und/oder      
dessen Begründung brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer      
der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Absatz 2 Aktiengesetz vorliegt.          
                                                                               
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 Aktiengesetz brauchen nicht           
begründet zu werden. Wahlvorschläge werden nur zugänglich gemacht, wenn sie    
den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person     
und, im Falle einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, Angaben zu deren        
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten.    
Nach § 127 Satz 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 126 Absatz 2                
Aktiengesetz gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge        
nicht zugänglich gemacht werden müssen. Im Übrigen gelten die                  
Voraussetzungen und Regelungen für das Zugänglichmachen von Anträgen           
entsprechend; insbesondere gilt auch hier Mittwoch, der 13. Mai 2020, 24.00    
Uhr, als letztmöglicher Termin, bis zu dem Wahlvorschläge bei der              
nachfolgend genannten Adresse eingegangen sein müssen, um noch zugänglich      
gemacht zu werden.                                                             
                                                                               
Etwaige Anträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß    
§§ 126 Absatz 1 und 127 Aktiengesetz sind ausschließlich zu richten an:        
                                                                               
Dürr Aktiengesellschaft                                                        
c/o Better Orange IR & HV AG                                                   
Haidelweg 48                                                                   
81241 München oder                                                             
                                                                               
Telefax: +49 89 889 690 655 oder                                               
E-Mail: durr@better-orange.de                                                  
                                                                               
Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären               
(einschließlich des Namens des Aktionärs und - im Falle von Anträgen - der     
Begründung) werden nach ihrem Eingang im Internet unter                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.durr-group.com/hv/                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden            
ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich                       
gemacht.                                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Gesellschaft wird ordnungsgemäß gestellte, zulässige Gegenanträge und      
Wahlvorschläge so behandeln, als ob sie in der virtuellen                      
Hauptversammlung mündlich vorgebracht worden wären.                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Fragemöglichkeit der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auf Grundlage des COVID-19-Gesetzes ist den Aktionären in der virtuellen       
Hauptversammlung zwar kein Auskunftsrecht im Sinne                             
des § 131 Aktiengesetz, jedoch die Möglichkeit einzuräumen, Fragen zu          
stellen.                                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Fragemöglichkeit der ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder ihrer       
Bevollmächtigten wird ausschließlich im Wege der                               
elektronischen Kommunikation über den passwortgeschützten Internetservice      
auf der Internetseite der Gesellschaft unter                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.durr-group.com/hv/                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren eingeräumt.                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Jeder ordnungsgemäß angemeldete Aktionär oder sein Bevollmächtigter kann       
der Gesellschaft bis zum Montag, 25. Mai 2020, 24.00 Uhr, Fragen zu den        
Gegenständen der Tagesordnung über den passwortgeschützten Internetservice     
auf der Internetseite der Gesellschaft                                         
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.durr-group.com/hv/                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren übermitteln. Während der virtuellen     
Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach § 1 Absatz 2 Satz 2 des COVID-19-Gesetzes entscheidet der Vorstand        
nach pflichtgemäßem, freien Ermessen, welche Fragen                            
er wie beantwortet. Er kann dabei insbesondere Fragen zusammenfassen und im    
Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen                               
auswählen. Weiter kann der Vorstand Aktionärsvereinigungen und                 
institutionelle Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen.           
Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Vorstand behält       
sich vor, wiederholt auftretende Fragen in allgemeiner                         
Form vorab auf der Internetseite der Gesellschaft zu beantworten. Der          
Vorstand kann auch vorgeben, dass Fragen bis spätestens                        
zwei Tage vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation             
einzureichen sind; dazu hat sich der Vorstand, wie vorstehend                  
beschrieben, entschieden.                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
8. Widerspruchsmöglichkeit der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten           
                                                                               
Die Möglichkeit der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten, die das             
Stimmrecht im Wege der oben beschriebenen elektronischen Kommunikation         
(Briefwahl) ausgeübt haben, Widerspruch gegen einen Beschluss der              
Hauptversammlung einzulegen, wird ausschließlich im Wege der elektronischen    
Kommunikation eingeräumt.                                                      
                                                                               
Der Aktionär oder sein Bevollmächtigter kann über den passwortgeschützten      
Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://www.durr-group.com/hv/                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren dem amtierenden Notar gegenüber bis     
zur Beendigung der virtuellen Hauptversammlung                                 
durch den Versammlungsleiter Widerspruch zur Niederschrift gemäß § 245 Nr.     
1 Aktiengesetz gegen einen Beschluss der Hauptversammlung                      
einlegen. Die Erklärung ist von Beginn der virtuellen Hauptversammlung an      
bis zu deren Ende möglich.                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Gesellschaft weist nochmals darauf hin, dass die von der Gesellschaft      
benannten Stimmrechtsvertreter keine Weisungen zum                             
Einlegen von Widersprüchen entgegennehmen.                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
9. Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft                   
                                                                               
Alsbald nach der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung werden über       
die Internetseite der Gesellschaft unter                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.durr-group.com/hv/                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
folgende Informationen und Unterlagen zugänglich sein (vgl. § 124a             
Aktiengesetz):                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* der Inhalt der Einberufung mit der Erläuterung zur fehlenden                 
Beschlussfassung zu Punkt 1 der Tagesordnung und der Gesamtzahl der Aktien     
und der Stimmrechte                                                            
im Zeitpunkt der Einberufung;                                                  
                                                                               
* die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen;                      
                                                                               
* das Formular, das bei Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter verwendet       
werden kann.                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Diese Informationen und Unterlagen werden dort auch während der virtuellen     
Hauptversammlung zugänglich sein.                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach §§    
122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127 und 131 Absatz                                 
1 Aktiengesetz stehen den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft    
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.durr-group.com/hv/                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zur Verfügung.                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Etwaige im Sinne der vorgenannten Fristen rechtzeitig bei der Gesellschaft     
eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge,                       
Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über    
die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht                             
werden.                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der virtuellen Hauptversammlung unter    
der gleichen Internetadresse veröffentlicht.                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
10. Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung                              
                                                                               
Über den Link                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.durr-group.com/hv                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
kann die Hauptversammlung im Internet von ihrem Beginn bis zu ihrem Ende       
(Schließung der Versammlung durch den Versammlungsleiter)                      
live verfolgt werden.                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
11. Informationen zum Datenschutz für Aktionäre                                
                                                                               
Die Dürr Aktiengesellschaft, Carl-Benz-Straße 34, 74321                        
Bietigheim-Bissingen, verarbeitet als Verantwortlicher personenbezogene        
Daten der Aktionäre (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse,              
Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der               
Anmeldebestätigung) sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten der            
Aktionärsvertreter auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze. Die         
Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die ordnungsgemäße            
Vorbereitung und Durchführung der virtuellen Hauptversammlung, für die         
Stimmrechtsausübung der Aktionäre sowie für die Verfolgung im Wege der         
elektronischen Zuschaltung rechtlich zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage    
für die Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c                 
Datenschutzgrundverordnung ('DS-GVO') in Verbindung mit §§ 67, 118 ff.         
Aktiengesetz sowie in Verbindung mit § 1 des COVID-19-Gesetzes. Darüber        
hinaus können Datenverarbeitungen, die der Organisation der virtuellen         
Hauptversammlung dienlich sind, auf Grundlage überwiegender berechtigter       
Interessen erfolgen (Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe f DS-GVO). Die        
Dürr Aktiengesellschaft erhält die personenbezogenen Daten der Aktionäre in    
der Regel über die Anmeldestelle von dem Kreditinstitut, das die Aktionäre     
mit der Verwahrung ihrer Aktien beauftragt haben (sog. Depotbank).             
                                                                               
Die von der Dürr Aktiengesellschaft für den Zweck der Ausrichtung der          
virtuellen Hauptversammlung beauftragten Dienstleister verarbeiten die         
personenbezogenen Daten der Aktionäre ausschließlich nach Weisung der Dürr     
Aktiengesellschaft und nur, soweit dies für die Ausführung der beauftragten    
Dienstleistung erforderlich ist. Alle Mitarbeiter der Dürr                     
Aktiengesellschaft und die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister, die     
Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionäre haben und/oder diese          
verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln.          
Darüber hinaus sind personenbezogene Daten von Aktionären bzw.                 
Aktionärsvertretern, die ihr Stimmrecht ausüben und im Wege elektronischer     
Zuschaltung die virtuelle Hauptversammlung verfolgen, im Rahmen der            
gesetzlichen Vorschriften (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis, § 129       
Aktiengesetz) für andere Aktionäre und Aktionärsvertreter einsehbar. Dies      
gilt auch für Fragen, die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter gegebenenfalls     
vorab gestellt haben (§ 1 Absatz 2 Nr. 3 COVID-19-Gesetz). Die Dürr            
Aktiengesellschaft löscht die personenbezogenen Daten der Aktionäre im         
Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere wenn die                
personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder        
Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr im                
Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt         
werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.                 
                                                                               
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionäre das Recht,          
Auskunft über ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten und       
die Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die          
Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen. Zudem steht den Aktionären       
ein Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden zu.                              
                                                                               
Werden personenbezogene Daten auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1      
Buchstabe f DS-GVO verarbeitet, steht den Aktionären bzw.                      
Aktionärsvertretern unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch ein            
Widerspruchsrecht zu.                                                          
                                                                               
Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von personenbezogenen       
Daten erreichen Aktionäre den Datenschutzbeauftragten der Dürr                 
Aktiengesellschaft unter:                                                      
                                                                               
Dürr Aktiengesellschaft                                                        
- Datenschutzbeauftragter -                                                    
Carl-Benz-Straße 34                                                            
74321 Bietigheim-Bissingen oder                                                
                                                                               
Telefon: +49 71 42 78 13 80 oder                                               
E-Mail: dataprotection@durr.com                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bietigheim-Bissingen, im April 2020                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Dürr Aktiengesellschaft mit Sitz in Stuttgart                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
- Der Vorstand -                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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16.04.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                                      

Unternehmen: Dürr Aktiengesellschaft                      

             Carl-Benz-Str. 34                            

             74321 Bietigheim-Bissingen                   

             Deutschland                                  

E-Mail:      hv2020@durr.com                              

Internet:    http://www.durr-group.com                    

ISIN:        DE0005565204                                 

WKN:         556520                                       

Börsen:      Auslandsbörse(n) Frankfurt am Main, Stuttgart







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1023045  16.04.2020