BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundesrechnungshof warnt vor der von der Bundesregierung geplanten nur teilweisen Abschaffung des Soli. "Die Bundesregierung sollte den Solidaritätszuschlag vollständig und zügig abschaffen", empfiehlt der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller, der auch Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung ist und die Regierung in dieser Funktion berät. Andernfalls drohten Steuerrückzahlungen in Milliardenhöhe. Denn Scheller zweifelt an der rechtlichen Grundlage für einen Fortbestand des Soli.

Daher solle die Regierung - also insbesondere Finanzminister Olaf Scholz (SPD) - "im neuen Finanzplan 2019 bis 2023 die erforderlichen Planungsreserven vorsehen", verlangte Scheller.

Laut Koalitionsvertrag will die Bundesregierung den Solidaritätszuschlag ab 2021 für 90 Prozent aller Bürger abschaffen. Die Union will darüber hinausgehen und die Abgabe völlig kippen, was die SPD allerdings ablehnt.

"Diese Vorgehensweise birgt erhebliche Risiken - verfassungsrechtliche und finanzwirtschaftliche", sagte Scheller. "Die Grundlage für den Solidaritätszuschlag fällt Ende 2019 weg. Wie im Fall der Kernbrennstoffsteuer ist die Gefahr real, dass der Bund zu milliardenschweren Steuerrückzahlungen verurteilt wird." Dies werde ein erhebliches Loch in die Finanzplanung des Bundes reißen.

Eine komplette Abschaffung des Solidaritätszuschlags bis spätestens 2023 sei möglich, so Scheller. So könne der Bund etwa Unterstützung für Länder und Kommunen auf den Prüfstand stellen oder den Einkommenssteuertarif umgestalten. Der Solidaritätszuschlag fließt in die Kassen des Bundes.

FDP-Fraktionsvize Christian Dürr begrüßte das Gutachten und kündigte an: "Die FDP-Fraktion wird in den Haushaltsberatungen im Bundestag zeigen, dass die ersatzlose Abschaffung für alle Bürger zum 1. Januar 2020 möglich ist."/hrz/DP/fba