Bietigheim-Bissingen, 30. Oktober 2019 - Im Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Dürr Technologies GmbH und der HOMAG Group AG haben Aktionäre der HOMAG Group AG Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom August 2019 eingelegt.

Das Landgericht hatte geringfügige Anhebungen von Barabfindungsangebot und Garantiedividende (Ausgleich) beschlossen. Demnach sollte die Barabfindung für Aktionäre der HOMAG Group AG, die ihre Stücke der Dürr Technologies GmbH andienen, von 31,56 € auf 31,58 € angehoben werden. Die Garantiedividende sollte, so das Landgericht, von 1,01 € auf 1,03 € je Aktie steigen (jeweils netto, entsprechend von 1,18 € auf 1,19 € brutto).

Durch die nun eingelegten Beschwerden wird der Beschluss des Landgerichts Stuttgarts nicht rechtskräftig. Stattdessen wird das Spruchverfahren aller Voraussicht nach bald nach Abschluss des Nichtabhilfeverfahrens am Oberlandesgericht Stuttgart fortgesetzt werden. Bis zu dessen Entscheidung gelten für Barabfindung und Garantiedividende die ursprünglich festgelegten Beträge weiter (31,56 € und 1,01 € netto). Das Barabfindungsangebot für Aktionäre der HOMAG Group AG läuft bis zum Abschluss des Verfahrens weiter. Dürr rechnet mit einer Verfahrensdauer am Oberlandesgericht von eineinhalb bis zwei Jahren.

Das Barabfindungsangebot und die Garantiedividende für HOMAG-Aktionäre resultieren aus dem im März 2015 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Dürr Technologies GmbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft der Dürr AG, und der HOMAG Group AG. HOMAG-Aktionäre können das Barabfindungsangebot annehmen oder die Aktien weiterhin halten und die jährliche Garantiedividende (Ausgleich) erhalten, solange der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag läuft.

Dürr hält über die Dürr Technologies GmbH 63,9 % der Aktien der HOMAG Group AG. Durch eine mit der Aktionärsgruppe Schuler/Klessmann abgeschlossene Pooling-Vereinbarung verfügt Dürr bei Abstimmungen auf der HOMAG-Hauptversammlung über 78 % der Stimmrechte. Der Aktionärsgruppe Schuler/Klessmann gehören die HOMAG-Gründerfamilie Schuler und die Klessmann Stiftung an. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag regelt die Einbindung der HOMAG Group AG in den Dürr-Konzern und vereinfacht die Zusammenarbeit zwischen Dürr und der HOMAG Group. Gemäß dem Vertrag fließt Dürr das gesamte Jahresergebnis der HOMAG Group AG zu. Die außenstehenden HOMAG-Aktionäre haben keinen variablen Dividendenanspruch, sondern erhalten eine Garantiedividende (Abfindung) von 1,01 netto €.

Dürr AG veröffentlichte diesen Inhalt am 30 Oktober 2019 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 30 Oktober 2019 10:30:06 UTC.

Originaldokumenthttps://www.durr-group.com/de/media/news/news-detail/view/spruchverfahren-homag-aktionaere-legen-beschwerde-gegen-beschluss-des-landgerichts-stuttgart-ein-777/

Public permalinkhttp://www.publicnow.com/view/884192413F301D7964950B90547631A3A86FD943