der Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich

der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem

Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des

Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag.

Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht

teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für die

Dividendenberechtigung.

Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der

Anmeldestelle werden den Aktionären Anmeldebestätigungen für die virtuelle Hauptversammlung übersandt. Um

den rechtzeitigen Erhalt der Anmeldebestätigungen sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig

für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes an die Anmeldestelle unter der

vorgenannten Adresse Sorge zu tragen. Die Anmeldebestätigung enthält die individuellen Zugangsdaten für

die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices auf der Internetseite der Gesellschaft unter


              www.durr-group.com/hv/ 

Die Ausübung sowohl des Fragerechts als auch des Widerspruchsrechts sind ausschließlich über den

passwortgeschützten Internetservice möglich.

Bevollmächtigung

Aktionäre können sich in der virtuellen Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B.

durch ein Kreditinstitut oder einen Intermediär, einen Stimmrechtsberater oder eine Aktionärsvereinigung,

vertreten lassen und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch dann sind eine

fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der

Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn keine Vollmacht nach § 135 Aktiengesetz erteilt wird. Aktionäre

können für die Erteilung der Vollmacht das Vollmachtsformular benutzen, das sie zusammen mit der

Anmeldebestätigung erhalten; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform

ausstellen. Darüber hinaus kann ein Formular auch im Internet unter


              www.durr-group.com/hv/ 

abgerufen werden. Das Formular wird auf Verlangen auch jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos

übermittelt. Das Verlangen ist an die folgende Adresse zu richten:

Dürr Aktiengesellschaft

c/o Better Orange IR & HV AG

Haidelweg 48

81241 München oder

Telefax: +49 89 889 690 655 oder

E-Mail: durr@better-orange.de

Die Aktionäre werden gebeten, Vollmachten vorzugsweise über den passwortgeschützten Internetservice

unter


              www.durr-group.com/hv/ 

oder mittels des von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen.

Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung, ihre Änderung oder ihr Widerruf kann der Gesellschaft 4. bis spätestens Donnerstag, den 6. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachstehenden Adresse:

Dürr Aktiengesellschaft

c/o Better Orange IR & HV AG

Haidelweg 48

81241 München oder

Telefax: +49 89 889 690 655 oder

E-Mail: durr@better-orange.de

oder über den passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter


              www.durr-group.com/hv/ 

gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen

Hauptversammlung übermittelt werden.

Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten auch zur

Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein

gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf

oder die Änderung einer bereits erteilten Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten

Übermittlungswegen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der

Gesellschaft erklärt werden.

Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 Aktiengesetz (Vollmachtserteilung an

Intermediäre, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) ist die

Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Die Vollmachtserklärung muss zudem

vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Bitte stimmen

Sie sich daher in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht ab.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von

diesen zurückweisen.

Bevollmächtigte können ebenfalls nicht physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen. Sie

können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre daher lediglich im Wege der Briefwahl oder durch

Erteilung von (Unter-)Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gemäß den

nachfolgenden Bestimmungen ausüben.

Stimmabgabe im Wege der Briefwahl (auch mittels elektronischer Kommunikation) durch die Aktionäre

oder ihre Bevollmächtigten

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihre Stimmen im Wege der Briefwahl (auch mittels

elektronischer Kommunikation) abgeben. Auch dafür sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis der

Teilnahmeberechtigung nach den vorstehenden Bestimmungen unter II.3. erforderlich.

Briefwahlstimmen können bis spätestens Donnerstag, den 6. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), per Post

(eingehend) unter der nachstehenden Adresse abgegeben, geändert oder widerrufen werden:

Dürr Aktiengesellschaft

c/o Better Orange IR & HV AG

Haidelweg 48

81241 München

Darüber hinaus können Briefwahlstimmen bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen

Hauptversammlung über den passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft

unter


              www.durr-group.com/hv/ 

gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren abgegeben, geändert oder widerrufen werden.

Diejenigen, die ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl ausüben wollen, werden gebeten, hierzu den

passwortgeschützten Internetservice unter 5.


              www.durr-group.com/hv/ 

oder das gemeinsam mit den individuellen Zugangsdaten für den passwortgeschützten Internetservice

übersandte Briefwahlformular zu verwenden. Das Briefwahlformular wird den Aktionären bzw. ihren

Bevollmächtigten auch jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist außerdem im Internet unter


              www.durr-group.com/hv/ 

abrufbar.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im

Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem

Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder sonstige Personen

nach § 135 Absatz 8 Aktiengesetz, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des

Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, können sich der Briefwahl bedienen.

Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Briefwahlstimmen eingehen und

nicht erkennbar ist, welche Briefwahlstimme zuletzt abgegeben wurde, werden diese in folgender

Reihenfolge berücksichtigt: 1. über den passwortgeschützten Internetservice, 2. auf dem Postweg

übersandte Erklärungen.

Stimmrechtsausübung durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter

Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene

Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Soweit von der Gesellschaft

benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die

Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß

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March 24, 2021 10:05 ET (14:05 GMT)