DGAP-News: Dürr Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Dürr Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2021 in www.durr-group.com/hv/ 
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
2021-03-24 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
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Dürr Aktiengesellschaft Stuttgart 
Carl-Benz-Straße 34, 74321 Bietigheim-Bissingen - Wertpapierkennnummer 556 520 - 
- ISIN DE0005565204 - Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre, wir laden Sie ein zu unserer 32. ordentlichen 
Hauptversammlung am 7. Mai 2021, 11.00 Uhr (MESZ). 
Auf Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 in der Fassung des 
Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im 
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 
('COVID-19-Gesetz') findet die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft ohne physische Präsenz der Aktionäre oder 
ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft) (virtuelle Hauptversammlung) statt. 
Nähere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt Weitere Angaben zur Einberufung. Ort der Hauptversammlung im Sinne 
des Aktiengesetzes ist Carl-Benz-Straße 34, 74321 Bietigheim-Bissingen. 
Für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft) besteht kein 
Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung. Die gesamte Versammlung wird für die Aktionäre 
und ihre Bevollmächtigten nach Eingabe ihres Passworts auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
www.durr-group.com/hv/ 
 
in Bild und Ton übertragen; diese Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung i.S.v. § 118 Absatz 1 
Satz 2 Aktiengesetz. 
I. Tagesordnung 
              Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Dürr Aktiengesellschaft, des vom Aufsichtsrat 
              gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Dürr Aktiengesellschaft und des 
              Dürr-Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2020, des Vorschlags 
              des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
              Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch für das Geschäftsjahr 2020 
              Die vorgenannten Unterlagen sind den Aktionären im Internet unter 
1.            www.durr-group.com/hv/ 

zugänglich. Sie werden dort auch während der virtuellen Hauptversammlung zugänglich sein.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist

damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Tagesordnungspunkt

keine Beschlussfassung vorgesehen.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Dürr Aktiengesellschaft

ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von 470.972.307,65 Euro wie folgt zu

verwenden:


                            Ausschüttung einer Dividende von 0,30 Euro je Stückaktie (ISIN 
2.            -             DE0005565204)                                                            20.760.624,00 Euro 
                            auf 69.202.080 Stückaktien 
              -             Vortrag auf neue Rechnung                                                450.211.683,65 
                                                                                                     Euro 

Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den

Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, das heißt am Mittwoch, den 12. Mai 2021.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 3. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des

Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 4. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des

Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie, für den

Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für unterjährige Finanzberichte für das Geschäftsjahr

2021 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2022

Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die Ernst &

Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer 5. für das Geschäftsjahr 2021 sowie - sofern eine solche erfolgt - für die prüferische Durchsicht

unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2021 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahres

2022 zu wählen.

Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher

Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten

Abschlussprüfers auferlegt wurde.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner endet mit Ablauf dieser

Hauptversammlung am 7. Mai 2021. Es sind deshalb Neuwahlen erforderlich.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Absätze 1 und 2, 101 Absatz 1 Aktiengesetz und §§ 1, 6, 7

Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Mitbestimmungsgesetz aus sechs von den Arbeitnehmern und sechs von den Aktionären

zu wählenden Mitgliedern und zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammen.

Da der Aufsichtsrat gemäß § 96 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz der Gesamterfüllung mit einstimmigem

Beschluss vom 29. Juli 2015 gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden widersprochen hat, müssen im

Aufsichtsrat sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch auf der Seite der Arbeitnehmer mindestens

zwei Sitze mit Frauen und mindestens zwei Sitze mit Männern besetzt sein, um das Mindestanteilsgebot nach

§ 96 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz zu erfüllen.

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Nominierungsausschusses und unter Berücksichtigung der

vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele sowie des vom Aufsichtsrat erarbeiteten

Kompetenz- und Diversitätskonzepts (zugänglich unter www.durr-group.com/de/unternehmen/aufsichtsrat) vor,

folgende Personen als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner mit Wirkung zur Beendigung der

Hauptversammlung am 7. Mai 2021 zu wählen.

Die Angaben unter lit. a) beziehen sich jeweils auf die Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden

Aufsichtsräten und die Angaben unter lit. b) jeweils auf eine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und

ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

1. Herrn Richard Bauer

Aufsichtsrat, wohnhaft in Wentorf bei Hamburg; Mitglied des Aufsichtsrats der Dürr Aktiengesellschaft

seit 2017

a) Vorsitzender des Aufsichtsrats der Körber AG, Hamburg

b) keine Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien

2. Herrn Dr. Rolf Breidenbach

Vorsitzender der Geschäftsführung der HELLA GmbH & Co. KGaA, Lippstadt (börsennotiert), wohnhaft in

Dortmund; Mitglied des Aufsichtsrats der Dürr Aktiengesellschaft seit 2018

a) keine Mitgliedschaft in anderen Aufsichtsräten

b) keine Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien

3. Frau Prof. Dr. Dr. Alexandra Dürr

Professorin für medizinische Genetik an der Sorbonne Université und Leiterin des Forschungsteams

'Basic to translational Neurogenetics' am Paris Brain Institute, Paris, Frankreich, wohnhaft in Paris,

Frankreich; Mitglied des Aufsichtsrats der Dürr Aktiengesellschaft seit 2006

a) keine Mitgliedschaft in anderen Aufsichtsräten

b) keine Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien

4. Herrn Gerhard Federer

Selbstständiger Berater, wohnhaft in Gengenbach; Mitglied des Aufsichtsrats der Dürr 6. Aktiengesellschaft seit 2016

a) Vorsitzender des Aufsichtsrats der Homag Group AG, Schopfloch (börsennotierte

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March 24, 2021 10:05 ET (14:05 GMT)