Europäische Kommission veröffentlicht Freigabe-Entscheidung zur Übernahme von innogy durch E.ON

10.11.2020

  • Keine maßgebliche Einschränkung des Wettbewerbs im deutschen Strommarkt
  • E.ON hat alle Auflagen erfüllt

Die Europäische Kommission hat heute die Freigabe-Entscheidung vom 17.09.2019 zur Übernahme des Netz- und Vertriebsgeschäfts der innogy SE durch die E.ON SE veröffentlicht. Darin erläutert die Kommission ihre damalige Einschätzung, dass diese Transaktion nach der Erfüllung ihrer Auflagen keinerlei maßgebliche Einschränkungen des Wettbewerbs auf dem deutschen Markt für Strom und Gas nach sich ziehen wird.

Der Freigabe-Entscheidung von 2019 war eine sehr sorgfältige und langwierige wettbewerbsrechtliche Prüfung in enger Abstimmung mit dem Bundeskartellamt vorausgegangen. Als Voraussetzung für die Genehmigung hatte die Kommission die Veräußerung einzelner Geschäftsbereiche bei Heizstromkunden und Ladestationen in Deutschland sowie von Geschäftseinheiten im Bereich Strom in Ungarn bzw. Strom und Gas in Tschechien gefordert. E.ON hat alle diese Auflagen zwischenzeitlich erfüllt.

Mit der Eintragung des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out in das Handelsregister konnte Anfang Juni 2020 der letzte große Schritt zur vollständigen Übernahme von innogy durch E.ON vollzogen werden. Die Integration beider Unternehmen ist heute bereits weit fortgeschritten. Die neue E.ON als einer der leistungsstärksten Betreiber für europäische Energienetze und energiebezogene Infrastrukturen, als Anbieter innovativer Kundenlösungen und als einer der Wegbereiter der Energiewende ist Realität geworden.

Die neue E.ON als positive Kraft auf dem Energiemarkt

Die Neuausrichtung von E.ON hat aus Sicht des Unternehmens vielfältige positive Effekte auf den deutschen und europäischen Energiemarkt. Wie kein anderes Unternehmen ist die neue E.ON, die Schlüsselinfrastruktur für die Energiewende bereitstellt, prädestiniert dazu, als Innovationstreiber für die Energiewende einen Beitrag zur nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung zu leisten. Dabei setzt E.ON auf Partnerschaften und Kooperationen, weil die Energiewende als eines der zentralen gesellschaftlichen Projekte unserer Zeit nur durch eine gemeinschaftliche Kraftanstrengung aller Beteiligten gelingen kann.

Darüber hinaus ist es das erklärte Ziel von E.ON, durch die smarte Modernisierung der hiesigen Netzinfrastruktur grüne Energie immer und überall dezentral verfügbar zu machen. Im Einklang mit nationalen und europäischen Plänen schafft E.ON durch die intelligente Vernetzung von Kunden, Anlagen und Systemen die Voraussetzungen dafür, dass Bürger ihre Energieversorgung immer unabhängiger und nachhaltiger zu gestalten. Der Strommarkt wird dadurch gestärkt und vielfältiger.

Wettbewerb aus Sicht von E.ON unverändert intakt

Das komplexe Prüfverfahren der Transaktion zwischen RWE und E.ON vor den Kartellbehörden hatte drei Stränge:

1. Der Verkauf der Stromerzeugung von E.ON an RWE. Hier war die EU-Kommission für die Fusionskontrolle zuständig und genehmigte die Transaktion Anfang 2019 ohne Auflagen. Dagegen klagt eine Gruppe von Stadtwerken vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.

2. Die Beteiligung von RWE mit 16,67 % an E.ON. Sie wurde vom Bundeskartellamt geprüft und im Februar 2019 freigegeben. Dagegen hatte ein Stadtwerk vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf geklagt. Diese Klage wurde als unzulässig abgewiesen.

3. Den Verkauf der RWE-Tochter innogy inklusive Netz- und Vertriebsgeschäft an E.ON prüfte ebenfalls die EU-Kommission. Sie gab die Transaktion im September 2019 unter Auflagen frei.

E.ON sieht sich durch die heute veröffentlichte Entscheidung der EU-Kommission in seiner Einschätzung bestätigt, dass der Wettbewerb in Deutschland weiterhin völlig intakt ist. Laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sowie der Bundesnetzagentur können Verbraucher durchschnittlich zwischen mehr als hundert Stromanbietern wählen. In keinem anderen Land Europas gibt es so viele Energieversorgungsunternehmen und Stromanbieter wie in Deutschland, in Summe über tausend Anbieter. Mit einer zunehmenden Dezentralisierung werden zukünftig weitere Anbieter ihren Strom aus erneuerbaren Quellen anbieten und neue Tarifformen entstehen. Der sich daraus ergebende Wettbewerb hat positive Effekte für den Endverbraucher und fördert Innovationen.

Auch im Bereich der Netze ist ein funktionsfähiger Wettbewerb aus Sicht von E.ON gesichert. Die wettbewerbsorientierte Regulierung der Übertragungs- und Verteilnetze obliegt der Bundesnetzagentur. Sie ist eine unabhängige Behörde, die ohne Ansehen der Größe eines Unternehmens gewährleistet, dass die in Deutschland gültigen Regulierungsverordnungen um- und durchgesetzt werden. Es spielt dabei keine Rolle, wer der jeweilige Eigentümer ist. Auch die Regeln zur Abwicklung von Einspeiseprozessen sind branchenweit einheitlich und werden durch die Bundesnetzagentur transparent konsultiert und festgelegt.

Diese Pressemitteilung enthält möglicherweise bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung des E.ON-Konzerns und anderen derzeit verfügbaren Informationen beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken und Ungewissheiten sowie sonstige Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Leistung der Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Die E.ON SE beabsichtigt nicht und übernimmt keinerlei Verpflichtung, derartige zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

E.ON SE veröffentlichte diesen Inhalt am 10 November 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 10 November 2020 18:04:05 UTC.

Originaldokumenthttps://www.eon.com/content/eon-com/de/ueber-uns/presse/press-releases/2020/2020-11-10-europaeische-kommission-veroeffentlicht-freigabe-entscheidung.html

Public permalinkhttp://www.publicnow.com/view/7BAEDB699D8479DBE89A9FDFA420E7724729FA43