Zürich (awp) - Nun folgt auch EFG International den Empfehlungen der Finanzmarktaufsicht Finma. Der Verwaltungsrat des Instituts beantragt der Generalversammlung die Ende Februar kommunizierte Dividende von 0,30 Franken pro Aktie in zwei Tranchen auszuzahlen. Zuvor hatten bereits die Grossbanken UBS, Credit Suisse und die Privatbank Julius Bär das gleiche Vorgehen angekündigt.

Konkret wird der Generalversammlung vom 29. April 2020 eine Barausschüttung aus Kapitalreserven von 0,15 Franken je Aktie beantragt. An einer ausserordentlichen Generalversammlung im vierten Quartal werde dann eine weitere Barausschüttung von 0,15 Franken beantragt, heisst es in einer Mitteilung des Finanzinstituts vom Mittwoch.

Mit der vorgeschlagenen Änderung folge der Verwaltungsrat ähnlichen Entscheidungen innerhalb der Finanzindustrie und unterstütze den Coronavirus-Ansatz der Kapitalerhaltung, so EFG weiter. Der Verwaltungsrat sei weiterhin bestrebt, die "starke Kapital- und Liquiditätsposition" der Bank aufrechtzuerhalten.

Mit der Aufteilung der Dividende kommt die Bank dem Ersuchen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma nach. Diese hatte den Banken wegen der Coronaviruskrise vor zwei Wochen gewisse Erleichterungen bezüglich der Kapitalvorgaben, der sogenannten "Leverage Ratio", gewährt. Das heisst, die Banken müssen vorübergehend ihre Bilanzen mit weniger Eigenmittel unterlegen, um die Eigenmittelanforderungen der Finma erfüllen zu können. Quasi als Gegenleistung erwartete die Aufsicht von den Banken Zurückhaltung bei der Ausschüttung der Dividende.

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