Der Versorger wolle für das Geschäftsjahr 2017 den Stamm- und Vorzugsaktionären eine Sonderauschüttung von einem Euro je Aktie zahlen, teilte RWE am Freitag mit. Diese Summe komme zu der ohnehin geplanten Dividende von 50 Cent je Aktie hinzu. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 7. Juni die von den Atomkonzernen RWE, E.ON EnBW gezahlte Brennelementesteuer für verfassungswidrig erklärt und vom Bund die Rückerstattung verlangt.

RWE erhält für die von 2011 bis Ende 2016 gezahlte Abgabe rund 1,7 Milliarden Euro zurück. "Wir wissen, dass wir unseren Anteilseignern mit der zweimaligen Aussetzung der Dividende für Stammaktien in den letzten beiden Jahren viel zugemutet haben", sagte RWE-Chef Rolf Martin Schmitz. "Dass wir nun einen Teil der Steuerrückerstattung auch an unsere Aktionäre ausschütten wollen, halten wir für fair und angemessen." Die Sonderausschüttung belaufe sich auf 615 Millionen Euro. Mit dem überwiegenden Teil der Rückerstattung wolle der Konzern seine Bilanz stärken. RWE drücken Schulden von fast 24 Milliarden Euro.

STROMPREISE SINKEN DURCH STEUERRÜCKZAHLUNG NICHT

Der Konkurrent E.ON bekräftigte am Freitag, dass über die genaue Verwendung der Rückzahlung noch nicht entschieden sei. Die Steuer habe die Bilanz von 2011 bis Ende 2016 erheblich belastet. Mit der Rückerstattung solle diese nun gestärkt werden. Die Stromkunden der drei Energieriesen können durch die Steuerrückzahlung nicht auf sinkende Preise hoffen. Die Steuer sei nicht auf die Kunden abgewälzt worden. Daher gebe es jetzt auch keinen Grund, deshalb die Strompreise zu senken, hatten die Versorger unisono erklärt.

Unternehmen in diesem Artikel : Enbw Energie Baden Wuerttemberg AG, RWE, E.ON, Innogy SE