Die folgenden Unterlagen sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite 12. der Gesellschaft unter

https://www.encavis.com/investor-relations/hauptversammlungen/

abrufbar. Sie sind auch vor und während der Hauptversammlung im passwortgeschützen Internetservice

abrufbar (Hinweis zur Nutzung des Internetservice unter Ziffer III.2):


              -             Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Encavis AG und der Encavis GmbH 
                            der nach § 293a AktG erstattete gemeinsame Bericht des Vorstands der Encavis AG und der 
              -             Geschäftsführung der Encavis GmbH über den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
                            die Jahres- und Konzernabschlüsse der Encavis AG sowie die zusammengefassten Lageberichte 
              -             für die Encavis AG und den Konzern für die Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020 
                            die Jahresabschlüsse der Encavis GmbH für die Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019; der 
              -             Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 wird noch erstellt, die Bilanz und die Gewinn- 
                            und Verlustrechnung liegen vor. 
II.           Berichte an die Hauptversammlung 
1.            Angaben zu Punkt 6 der Tagesordnung: Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder der Encavis AG 
              Grundsätze des Vergütungssystems 
              Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder leistet einen wichtigen Beitrag zur Förderung der 
              Unternehmensstrategie und zur langfristigen, nachhaltigen und wertschaffenden Entwicklung der Encavis AG 
              ('Encavis' oder 'Gesellschaft'). 
              Die Vergütung des Vorstands orientiert sich dabei maßgeblich an der Größe, Komplexität und 
              wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft sowie an der Leistung des Gesamtvorstands. Durch ihre 
              Ausgestaltung soll sie einen Beitrag für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg und die Erreichung 
              strategisch wichtiger Unternehmensziele leisten. Die im Rahmen der Fast Forward 2025 kommunizierten 
              langfristigen, strategischen Wachstumsziele der Gesellschaft bilden dabei wichtige Leistungsgrößen 
a)            insbesondere für die kurzfristige, aber auch langfristige variable Vergütung. 
              Der Aufsichtsrat hat sich bei der Ausgestaltung des Vergütungssystems und der konkreten Festlegung der 
              Vorstandsvergütung an den folgenden Grundsätzen orientiert: 
 
              Das Vergütungssystem ist mit dem Ziel festgelegt worden, einfach, klar und verständlich zu sein. Das 
              Vergütungssystem entspricht den Vorgaben des AktG und der Empfehlungen des DCGK, soweit keine Abweichung 
              von diesen Empfehlungen erklärt wurde. Die aktuellen Vorstandsverträge entsprechen bereits dem zur 
              Billigung vorliegenden Vergütungssystem. 
              Verfahren zur Fest- und Umsetzung sowie zur Überprüfung des Vergütungssystems 
              Das Vergütungssystem und die Höhe der Vorstandsvergütung, einschließlich einer Maximalvergütung, legt der 
              Aufsichtsrat fest. Dabei wird der Aufsichtsrat von seinem Personalausschuss unterstützt. Der 
              Personalausschuss entwickelt entsprechende Empfehlungen zum Vergütungssystem, über die der Aufsichtsrat 
              eingehend berät und als Gesamtorgan beschließt. Bei Bedarf kann der Aufsichtsrat externe Berater 
              hinzuziehen. Bei Mandatierung externer Vergütungsexperten wird auf deren Unabhängigkeit geachtet, 
              insbesondere wird eine Bestätigung ihrer Unabhängigkeit verlangt. Die für die Behandlung von 
              Interessenkonflikten geltenden Regelungen werden auch beim Verfahren zur Fest- und Umsetzung sowie zur 
              Überprüfung des Vergütungssystems beachtet. 
b)            Der Aufsichtsrat legt das von ihm beschlossene Vergütungssystem der Hauptversammlung zur Billigung vor. 
              Der Aufsichtsrat überprüft das Vergütungssystem sowie die Höhe der Vorstandsvergütung regelmäßig auf ihre 
              Angemessenheit. 
              Die Vorstandsmitglieder sind nach der Geschäftsordnung verpflichtet Interessenkonflikte offenzulegen. 
              Im Falle von wesentlichen Änderungen des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre, wird das 
              Vergütungssystem der Hauptversammlung erneut zur Billigung vorgelegt. 
              Billigt die Hauptversammlung das zur Abstimmung gestellte Vergütungssystem nicht, legt der Aufsichtsrat 
              spätestens in der darauffolgenden ordentlichen Hauptversammlung ein überprüftes und überarbeitetes 
              Vergütungssystem vor. 
              Vorübergehende Abweichung vom Vergütungssystem 
              Der Aufsichtsrat kann auf Vorschlag des Personalausschusses in außergewöhnlichen Fällen (insbesondere bei 
              unvorhersehbaren Entwicklungen wie z.B. bei einer schweren Wirtschaftskrise, Kriegen oder Pandemien) 
              vorübergehend von den Bestandteilen des Vergütungssystems (Verfahren und Regelungen zur 
c)            Vergütungsstruktur und -höhe sowie bezüglich der einzelnen Vergütungsbestandteile) abweichen, wenn dies 
              im Interesse des langfristigen Wohlergehens der Gesellschaft ist. 
              Das vorliegende Vergütungssystem gilt für alle Vorstandsmitglieder rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 
              sowie für alle neu abzuschließenden oder zu verlängernden Dienstverträge mit Vorstandsmitgliedern und im 
              Falle einer Wiederbestellung. 
              Das Vergütungssystem im Überblick 
d)            Das Vergütungssystem der Encavis AG stellt sich im Wesentlichen wie folgt dar: 
 
              Festlegung der Ziel-Gesamtvergütung durch den Aufsichtsrat 
              Der Aufsichtsrat legt auf Basis des Vergütungssystems für das bevorstehende Geschäftsjahr die Höhe der 
              Ziel-Gesamtvergütung für jedes Vorstandsmitglied fest. Die Ziel-Gesamtvergütung ist jeweils die Summe aus 
              der Festvergütung und der variablen Vergütung. Die konkrete Ziel-Gesamtvergütung steht in einem 
e)            angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur wirtschaftlichen 
              Lage und zum Erfolg der Encavis. Darüber hinaus trägt der Aufsichtsrat dafür Sorge, dass die Vergütung 
              marktüblich und angemessen ist. Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Höhe der Vergütung findet das 
              Vergleichsumfeld der Encavis (horizontaler Vergleich) sowie die unternehmensinterne Vergütungsstruktur 
              (vertikaler Vergleich) Berücksichtigung. Dem Aufsichtsrat ist bewusst, dass der externe und interne 
              Vergleich mit Bedacht zu nutzen ist, damit es nicht zu einer automatischen Aufwärtsentwicklung kommt. 
              Horizontalvergleich - Externe Angemessenheit 
aa)           Zur Beurteilung der Angemessenheit auf horizontaler Ebene zieht der Aufsichtsrat Unternehmen als 
              Vergleichsgruppe aus dem SDAX und MDAX heran, die im Hinblick auf die Kriterien Land, Größe und Branche 
              mit Encavis vergleichbar sind. Bei der Betrachtung werden sowohl die Positionierung der Encavis in der 
              Vergleichsgruppe als auch die jeweiligen Vergütungsbestandteile berücksichtigt. 
              Vertikalvergleich - Interne Angemessenheit 
bb)           Zur Beurteilung der Angemessenheit auf vertikaler Ebene berücksichtigt der Aufsichtsrat das Verhältnis 
              der Vergütung der Vorstandsmitglieder zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Mitarbeiter der 
              Encavis, auch in der zeitlichen Entwicklung. 
              Vergütungsbestandteile und ihr relativer Anteil an der Ziel-Gesamtvergütung, Struktur der 
              Ziel-Gesamtvergütung sowie weitere Bestandteile des Vergütungssystems 
              Die Vergütung des Vorstands der Encavis setzt sich aus festen und variablen Vergütungsbestandteilen 
              zusammen. Die festen Bestandteile bestehen aus dem erfolgsunabhängigen Jahresfestgehalt und 
              Nebenleistungen. Die variablen, erfolgsabhängigen Bestandteile setzen sich aus einer kurzfristigen 
              variablen Vergütung (Jahresbonus) und einer langfristigen variablen aktienbasierten Vergütung (virtuelles 
              Aktienoptionsprogramm 'AOP') zusammen. 
              Die Ziel-Gesamtvergütung setzt sich aus der Summe aller für die Gesamtvergütung maßgeblichen 
              Vergütungsbestandteile bei Zugrundelegung einer Zielerreichung von 100 % für die variablen 
              Vergütungskomponenten zusammen. 
f)            Aufgrund von jährlichen Schwankungen bezüglich der gewährten Nebenleistungen sowie für etwaige 
              Neubestellungen kann der Aufsichtsrat eine Ziel-Gesamtvergütung festlegen, deren Bestandteile innerhalb 
              der folgenden prozentualen Bandbreite liegen: 
 
              Beim Vergleich der Komponenten der Ziel-Gesamtvergütung können die kurzfristige und langfristige variable 
              Vergütung den gleichen Anteilen haben, im Einzelfall kann der Anteil der kurzfristigen variablen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 19, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)