EUROKAI
EUROKAI
Einzelabschluss (HGB) 2020
EUROKAI GmbH & Co. KGaA, Hamburg
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020
2020 | 2019 | ||
EUR | EUR | ||
Umsatzerlöse | 11.240.205,89 | 9.483.427,32 | |
Sonstige betriebliche Erträge | 45.903,50 | 1.158.865,95 | |
Materialaufwand | |||
Aufwendungen für bezogene Leistungen | -10.998.547,15 | -10.444.309,51 | |
Personalaufwand | |||
Aufwendungen für Altersversorgung | -97.048,97 | -82.719,74 | |
Abschreibungen auf Sachanlagen | -133,00 | -180,00 | |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | -1.176.293,55 | -1.363.021,34 | |
davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung: | |||
EUR 3,57 (Vorjahr: EUR 36,90) | |||
Erträge aus Beteiligungen | 17.153.317,00 | 32.309.576,36 | |
davon aus verbundenen Unternehmen: | |||
EUR 17.017.300,00 (Vorjahr: EUR 19.614.700,00) | |||
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 30.371,10 | 92.627,25 | |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -93.071,02 | -186.976,76 | |
Ergebnis vor Ertragsteuern | 16.104.703,80 | 30.967.289,53 | |
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -210.000,00 | -3.040.240,86 | |
Ergebnis nach Steuern | 15.894.703,80 | 27.927.048,67 | |
Sonstige Steuern | -88.228,42 | -42.999,83 | |
Jahresüberschuss | 15.806.475,38 | 27.884.048,84 | |
Gewinnvortrag | 153.924.867,15 | 157.925.386,64 | |
Bilanzgewinn | 169.731.342,53 | 185.809.435,48 | |
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EUROKAI GmbH & Co. KGaA, Hamburg
Bilanz zum 31. Dezember 2020
AKTIVA | PASSIVA | ||||||||||
31.12.2020 | 31.12.2019 | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||||||||
EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | ||||||
ANLAGEVERMÖGEN | EIGENKAPITAL | ||||||||||
Sachanlagen | Gezeichnetes Kapital | ||||||||||
Stammaktien | 6.759.480,00 | 6.759.480,00 | |||||||||
Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5.242,00 | 5.375,00 | Aktien mit Gewinnbezugsvorzug | ||||||||
mit Stimmrecht | 520,00 | 520,00 | |||||||||
Finanzanlagen | Aktien mit Gewinnbezugsvorzug | ||||||||||
ohne Stimmrecht | 6.708.494,00 | 13.468.494,00 | 6.708.494,00 | 13.468.494,00 | |||||||
Anteile an verbundenen Unternehmen | 44.126.375,00 | 44.126.375,00 | Kapital der persönlich haftenden | ||||||||
Beteiligungen | 200.558.819,40 | 196.791.161,59 | Gesellschafterin | 294.083,65 | 294.083,65 | ||||||
244.685.194,40 | 240.917.536,59 | Kapitalrücklage | 1.801.213,04 | 1.801.213,04 | |||||||
244.690.436,40 | 240.922.911,59 | Gewinnrücklagen | |||||||||
Gesetzliche Rücklage | 295.727,65 | 295.727,65 | |||||||||
Andere Gewinnrücklagen | 148.723.963,93 | 149.019.691,58 | 141.223.963,93 | 141.519.691,58 | |||||||
UMLAUFVERMÖGEN | Bilanzgewinn | 169.731.342,53 | 185.809.435,48 | ||||||||
334.314.824,80 | 342.892.917,75 | ||||||||||
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||||||||||
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen | RÜCKSTELLUNGEN | ||||||||||
ein Beteiligungsverhältnis besteht | 279,00 | 11.221.150,60 | |||||||||
Sonstige Vermögensgegenstände | 3.101.793,96 | 1.569.774,09 | Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 1.074.541,00 | 1.092.424,00 | ||||||
3.102.072,96 | 12.790.924,69 | Steuerrückstellungen | 269.851,15 | 59.851,15 | |||||||
Sonstige Rückstellungen | 129.714,12 | 181.855,55 | |||||||||
Guthaben bei Kreditinstituten | 90.024.276,39 | 91.388.821,95 | 1.474.106,27 | 1.334.130,70 | |||||||
93.126.349,35 | 104.179.746,64 | ||||||||||
VERBINDLICHKEITEN | |||||||||||
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 5.349,00 | 309,00 | |||||||||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 891,38 | 8.957,70 | |||||||||
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: | |||||||||||
EUR 891,38 (Vorjahr: EUR 8.957,70) | |||||||||||
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | 342.919,86 | 660.848,14 | |||||||||
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: | |||||||||||
EUR 342.919,86 (Vorjahr: EUR 660.848,14) | |||||||||||
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen | |||||||||||
ein Beteiligungsverhältnis besteht | 1.516.636,84 | 55.654,21 | |||||||||
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: | |||||||||||
EUR 1.516.636,84 (Vorjahr: EUR 55.654,21) | |||||||||||
Sonstige Verbindlichkeiten | 172.755,60 | 150.458,73 | |||||||||
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: | |||||||||||
EUR 172.755,60 (Vorjahr: EUR 150.458,73) | |||||||||||
davon aus Steuern: EUR 2.381,32 (Vorjahr: EUR 1.992,83) | |||||||||||
2.033.203,68 | 875.918,78 | ||||||||||
337.822.134,75 | 345.102.967,23 | 337.822.134,75 | 345.102.967,23 | ||||||||
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EUROKAI GmbH & Co. KGaA, Hamburg
Anhang für das Geschäftsjahr 2020
Allgemeine Hinweise
Der vorliegende Jahresabschluss der EUROKAI GmbH & Co. KGaA (im Folgenden auch 'EUROKAI' genannt) wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB, den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes und den Vorschriften der Satzung aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden die Angaben zur Mitzugehörig- keit zu anderen Posten und Davon-Vermerke teilweise an dieser Stelle gemacht.
Registerinformationen
Die EUROKAI GmbH & Co. KGaA hat ihren Sitz in Hamburg, Kurt-Eckelmann-Str. 1. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts von Hamburg unter HRB Nr. 10018 eingetragen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden unverändert beibe- halten.
Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskos- ten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Die Abschreibungen wurden nach der linearen Methode über die voraussichtliche Nutzungsdauer vorgenommen.
Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 wird das steuerliche Sammelpostenverfahren aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz angewandt. Der Sammelposten wird pauschalierend jeweils mit 20 % p. a. im Zugangsjahr und in den vier darauffolgenden Jahren abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten und bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Ein Wertminderungs- test erfolgt, sofern Indikatoren für das Bestehen einer dauerhaften Wertminderung vor- liegen. Der niedrigere beizulegende Wert wird dabei auf Basis der Ertragswertmethode
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ermittelt und basiert auf der jeweiligen Unternehmensplanung für die kommenden fünf Jahre.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt.
Die liquiden Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite der Bilanz Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach die- sem Tag darstellen.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach der Anwart- schaftsbarwertmethode unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der von der Deutschen Bundes- bank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 2,30 % p. a. verwendet (Vorjahr: 2,71 % p. a.). Erwartete Rentensteige- rungen wurden mit 2,00 % p. a. (Vorjahr: 2,00 % p. a.) berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle unge- wissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungs- betrages angesetzt.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Latente Steuern werden gemäß § 274 HGB auf Basis des bilanzorientierten Konzeptes für alle temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Bilanzwerten der an- gesetzten Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und deren steuerlichen Wertansätzen ermittelt. Latente Steuern werden unter Anwendung der unternehmensindividuellen Steuersätze und Steuervorschriften bewertet, die am Bi- lanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Gel- tung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung beziehungsweise der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines zum Vorjahr unveränderten kombinierten Steuersatzes von 32,28 %, der die Gewerbesteuer, die Körperschaftsteuer sowie den Solidaritätszu- schlag berücksichtigt. Steuerliche Verlustvorträge und Zinsvorträge werden bei der Be- rechnung aktiver latenter Steuern in Höhe der innerhalb der nächsten fünf Jahre zu er- wartenden Verlust-/Zinsverrechnung berücksichtigt. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Soweit die Ermittlung der aktiven und passiven latenten Steuern insgesamt zu einem aktiven Überhang führt, wird weiterhin von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, den aktivischen Überhang nicht zu bilanzieren.
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