DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Evonik Industries AG / Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung Im Zeitraum vom 25. März 2019 bis einschließlich 29. März 2019 hat die Evonik Industries AG insgesamt 401.747 Stück Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 05. März 2019 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde. Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 07. März 2019 bis einschließlich 29. März 2019 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 681.009 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Evonik Industries AG erfolgte ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Evonik Industries AG beauftragte Bank. Detaillierte Informationen über die Geschäfte im Rahmen des Rückkaufprogramms gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Evonik Industries AG veröffentlicht: https://corporate.evonik.de/de/investor-relations/aktie/ mitarbeiter-aktienprogramm/. Essen, den 1. April 2019 Evonik Industries AG Der Vorstand
01.04.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Evonik Industries AG |
Rellinghauser Straße 1-11 | |
45128 Essen | |
Deutschland | |
Internet: | www.evonik.com |
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794105 01.04.2019