Essen. Evonik macht einen besonderen Schritt für die Inklusion von Menschen mit Behinderung. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter haben sich dazu auf Eckpunkte verständigt. Die Sozialpartner sehen Evonik damit in einer Vorreiterrolle bei einem Thema, mit dem sich zahlreiche Unternehmen in der chemischen Industrie intensiv beschäftigen. Thomas Wessel, Personalvorstand und Arbeitsdirektor von Evonik, sowie Vertreter der Mitbestimmung haben das Eckpunktepapier jetzt offiziell unterzeichnet. Evonik setzt mit dem Dokument bundesweit als erstes Unternehmen in der Branche eine im September geschlossene Sozialpartnervereinbarung sichtbar um. 'Uns bei Evonik ist es wichtig, Inklusion im betrieblichen Alltag zu fördern und insbesondere eine inklusive Unternehmenskultur zu schaffen und zu stärken', sagt Wessel. 'Deshalb haben wir mit den Mitbestimmungsvertretern durch das Eckpunktepapier auch eigens für Evonik eine Verabredung getroffen. Das ist eine gute und klare Grundlage - und die wollen wir nun mit Blick auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung und auf die künftigen Herausforderungen von Inklusion im Unternehmen weiter ausgestalten.'

Auch der Vorsitzende der Gesamtschwerbehindertenvertretung, Kilian Roth, begrüßt das deutliche Bekenntnis des Unternehmens und sieht einen großen Schritt vorwärts, auf den man nun gezielt aufbauen und Projekte verwirklichen kann.

Die Sozialpartner unterstützen das Papier - es trägt ebenso die Unterschriften von Petra Reinbold-Knape vom geschäftsführenden Hauptvorstand der Gewerkschaft IG BCE sowie von Klaus-Peter Stiller, Hauptgeschäftsführer des Chemiearbeitgeberverbandes BAVC. Reinbold-Knape: 'Ich freue mich, dass Evonik ganz weit vorne ist und mit der betrieblichen Mitbestimmung gemeinsam die klare Botschaft sendet: Uns ist Inklusion im betrieblichen Alltag wichtig! Das Eckpunktepapier ist ein wichtiges Bekenntnis und ein Signal zur Umsetzung der zwischen BAVC und IG BCE abgeschlossenen Sozialpartnervereinbarung 'Betriebliche Teilhabe und Inklusion in der chemischen Industrie'. Und es ist ein gutes Beispiel, auch für weitere Unternehmen.'

Bei Evonik sollen bereits ab Anfang 2021 Verhandlungen für die konkrete Umsetzung von Zielen, Maßnahmen und Projekten innerhalb des Unternehmens starten. Dabei könnte es zum Beispiel um die Frage gehen, wie sich barrierefreie Software-Funktionen im Arbeitsalltag nutzen lassen. Ein weiteres denkbares Thema ist die Untertitelung von Präsentationen, um Vortragsinhalte Menschen mit Hörbehinderung besser zugänglich zu machen.

Klaus-Peter Stiller vom BAVC macht deutlich: 'Für die gesellschaftliche Inklusion von Menschen mit Behinderung haben Arbeit, Beruf und Beschäftigung eine enorme Bedeutung. Eine Unternehmenskultur mit Initiative und Engagement für Inklusion ist da richtungsweisend. Evonik hat das nicht nur erkannt, sondern nimmt durch das Eckpunktepapier auch eine Vorreiterrolle ein.'

Inklusion hat zwar schon seit vielen Jahren bei Evonik einen hohen Stellenwert. So liegt die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im Unternehmen deutlich über der gesetzlichen Mindestquote und über den Quoten anderer Unternehmen in der chemischen Industrie. Jetzt geht es aber darum, das Engagement weiterzuführen und vor allem die inklusive Arbeitswelt als betrieblichen Alltag von Evonik weiter zu etablieren. Hierfür sind konzernweit einheitliche Prozesse notwendig, die Führungskräften in den verschiedenen Bereichen als Rahmen und Orientierung für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung dienen. Das Eckpunktepapier gibt dafür nun wichtige Impulse.

Es basiert auf der Sozialpartnervereinbarung 'Betriebliche Teilhabe und Inklusion in der chemischen Industrie', die IG BCE und BAVC im September miteinander geschlossen haben. Die Vereinbarung benennt insgesamt neun zentrale Handlungsfelder, die Bedingungen und einen Rahmen aufzeigen, um Inklusion zu verwirklichen. Dazu gehören unter anderem ein Gesundheitsmanagement mit Prävention und Rehabilitation oder auch Mobilität und Barrierefreiheit. Im Eckpunktepapier bei Evonik geht es um eine Umsetzung der Sozialpartnervereinbarung: Es berücksichtigt die Handlungsfelder - und es ist auch ein deutliches Signal, um die Inhalte der UN-Behinderten­rechts­konvention (UN-BRK) in der chemischen Industrie weiter umzusetzen.

Evonik Industries AG veröffentlichte diesen Inhalt am 11 Dezember 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 11 Dezember 2020 13:20:06 UTC.

Originaldokumenthttps://corporate.evonik.com/de/presse/pressemitteilungen/corporate/evonik-foerdert-inklusion-von-menschen-mit-behinderung-150012.html

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