Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) geänderten Fassung ist bei börsennotierten Gesellschaften mindestens

alle vier Jahre durch die Hauptversammlung ein Beschluss über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

zu fassen. Die erstmalige Beschlussfassung hat bis zum Ablauf der ersten ordentlichen Hauptversammlung,

die auf den 30. Dezember 2020 folgt, zu erfolgen.

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in der Satzung der Gesellschaft festgelegt und

wurde zuletzt durch Beschluss der Hauptversammlung 2019 angepasst. 7.

Die in § 13 der Satzung festgelegte Vergütung ist nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat

weiterhin angemessen und soll unverändert bleiben.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Evotec SE gemäß § 13 der Satzung, einschließlich des

nachfolgend im Anschluss an die Tagesordnung unter 'Beschreibung des Vergütungssystems für die

Aufsichtsratsmitglieder' (Punkt 7 der Tagesordnung) dargestellten Vergütungssystems, auf dem diese

Vergütung basiert, wird bestätigt.

Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Evotec

SE

Gemäß § 120a Abs. 1 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft mindestens alle

vier Jahre sowie bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems über die Billigung des vom

Aufsichtsrats vorgelegten Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands zu beschließen. Die

erstmalige Beschlussfassung hat bis zum Ablauf der ersten ordentlichen Hauptversammlung, die auf den 31.

Dezember 2020 folgt, zu erfolgen.

Unter Berücksichtigung der Vorgaben von § 87a Abs. 1 AktG hat der Aufsichtsrat am 16. März 2021 ein

neues Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder beschlossen. Das neue Vergütungssystem, das der

Aufsichtsrat gemäß den gesetzlichen Vorgaben sowie unter Berücksichtigung der Empfehlungen und Anregungen

des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner aktuellen Fassung vom 16. Dezember 2019 erarbeitet 8. hat, findet sich im Anschluss an die Tagesordnung unter 'Beschreibung des Vergütungssystems für die

Vorstandsmitglieder' (Punkt 8 der Tagesordnung). Es ist zudem von der Einberufung der Hauptversammlung an

und auch während der gesamten Hauptversammlung über die Internetadresse

https://www.evotec.com/de/invest/hauptversammlung

zugänglich.

Gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Vergütungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, zu

beschließen: Das im Anschluss an die Tagesordnung unter 'Beschreibung des Vergütungssystems für die

Vorstandsmitglieder' (Punkt 8 der Tagesordnung) zu dieser Tagesordnung näher dargelegte Vergütungssystem

wird gebilligt.

Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an sind folgende Unterlagen im Internet unter https://www.evotec.com/de/invest/hauptversammlung

zugänglich:


*             die in Punkt 1 der Tagesordnung genannten Unterlagen, 
              Lebenslauf der unter Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidatin mit 
*             Angaben zu ihren relevanten Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen als auch die Übersicht über die 
              wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat, 
              Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung über den Ausschluss des Bezugsrechts zu Punkt 6 der 
*             Tagesordnung gemäß § 203 Abs. 2, § 186 Abs. 3, Abs. 4 Satz 2 AktG, 
*             Beschreibung des Vergütungssystems für die Aufsichtsratsmitglieder (Punkt 7 der Tagesordnung), 
*             Beschreibung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder (Punkt 8 der Tagesordnung) 

Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 164.574.681,00 Euro. Es ist eingeteilt in 164.574.681 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Damit beträgt die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung insgesamt 164.574.681 Aktien und Stimmrechte. Es bestehen keine unterschiedlichen Gattungen von Aktien.

Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 249.915 eigene Aktien. Aus diesen stehen ihr keine Rechte zu. Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 15. Juni 2021 wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrechts, BGBl. I 2020, S. 569) in seiner aktuellen Fassung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) mit der Möglichkeit der elektronischen Zuschaltung (die 'Zuschaltung') abgehalten.

Die gesamte Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen am 15. Juni 2021 ab 10.00 Uhr MESZ im Internet unter https://www.evotec.com/de/invest/hauptversammlung

im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton übertragen.

Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären werden individuelle Zugangsdaten zur Nutzung des passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft übersandt.

Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Versammlungsort ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgen ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Eine elektronische Teilnahme an der Versammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich. Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sowie die Zuschaltung zur Hauptversammlung

Zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, und zur Zuschaltung zur Hauptversammlung ist gemäß § 15 Abs. 4 der Satzung jeder Aktionär berechtigt, der sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) unter Angabe der Stückzahl der Aktien, auf welche sich die Anmeldung bezieht, anmeldet und der seine Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform (§ 126b BGB) erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes nachweist. Hierfür reicht ein Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform (§ 126b BGB) durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Die Anmeldung und der Nachweis müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und der Gesellschaft bei der nachfolgend genannten Stelle unter der folgenden Postanschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse (die 'Anmeldeadresse') spätestens bis zum 8. Juni 2021, 24.00 Uhr MESZ, zugehen:

Evotec SE c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland

Telefax: +49 (0) 89 / 88 96 906-33

E-Mail: anmeldung@better-orange.de

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, mithin den 25. Mai 2021, 00.00 Uhr MESZ, (der 'Nachweisstichtag') beziehen.

Nach Eingang der Anmeldung sowie des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären die Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Registrierte Inhaber von American Depositary Receipts (ADRs) erhalten die Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung von der JPMorgan Chase & Co., P.O. Box 64504, St. Paul, MN 55164-0504, USA (jpmorgan.adr@eq-us.com). Bei Fragen zur Stimmrechtsausübung wenden Sie sich bitte an die JPMorgan Chase & Co., Tel. 800.990.1135 (von innerhalb der USA) oder + 1.651.453 2128 (von außerhalb der USA). Bedeutung des Nachweisstichtags

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May 06, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)