Lebenslauf Frau Dr. Constanze Ulmer-Eilfort


Akademischer Grad: Dr. iur. FU Berlin 
Ausgeübter Beruf:  Partnerin der Anwaltssozietät Baker McKenzie, Mitglied des Global Executive Committee 
Wohnort:           München, Deutschland 

Persönliche Daten


Geburtsjahr:   1962 
Nationalität:  Deutsch 

Mitglied des Aufsichtsrats der Evotec SE

n/a

Ausbildung


1993          2. juristisches Staatsexamen (Bayern) 
1993          Promotion (Dr. iur.) 
1989          LL.M., University of Pennsylvania 
1987          1. juristisches Staatsexamen (Bayern) 

Beruflicher Werdegang


Seit 1994     Baker McKenzie 
2017 - 2021   Mitglied des Global Executive Committee von Baker McKenzie 
2012 - 2017   Managing Partnerin der deutschen und österreichischen Büros von Baker McKenzie 
Seit 2000     Equity Partnerin bei Baker McKenzie 

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

S4DX GmbH, Vorsitzende des Beirats

Weitere wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat

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Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen

Dr. Ulmer-Eilfort verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Beratung von Hochtechnologie-, Pharma- und Medienunternehmen beim Schutz und der Vermarktung von Rechten des geistigen Eigentums. Sie berät bei einer Vielzahl von Vereinbarungen wie Kooperations- und Lizenzvereinbarungen, F&E-Vereinbarungen und Vereinbarungen mit akademischen Einrichtungen.

Als Mitglied des Global Executive Committee von Baker McKenzie leitet Dr. Ulmer-Eilfort das Global Financial Committee und überwacht den Budgetierungsprozess und die Budgetkontrollen weltweit. Darüber hinaus leitet sie die Governance-Reform von Baker McKenzie, einem mehrjährigen Projekt, in dem unter anderem ein neues Aufsichtsgremium eingeführt wird, dessen Hauptziele darin bestehen, das Engagement der Partner zu fördern, Vertrauen aufzubauen und die Rechenschaftspflicht des Managements zu erhöhen. Dr. Ulmer-Eilforts Führungsrollen sowohl in Management- als auch in Aufsichtsfunktionen (z. B. als Vorsitzender des Finanzausschusses) sowie ihre besondere Spezialisierung auf Schutz und Vermarktung von Geistigem Eigentum und Corporate Governance qualifizieren sie in idealer Weise als Aufsichtsratsmitglied der Evotec SE.

Persönliche oder geschäftliche Beziehungen gemäß Ziff. C.6 bis C.12 des Deutschen Corporate Governance Kodex

n/a

Beschreibung des Systems zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder (Punkt 7 der Tagesordnung)

Gemäß § 113 AktG soll die Aufsichtsratsvergütung in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und der Lage der Gesellschaft stehen. Die persönlichen Anforderungen an die Aufsichtsratsmitglieder, insbesondere an den Vorsitzenden, hinsichtlich ihrer Qualifikation und dem zeitlichen Aufwand haben in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Evotec geht davon aus, dass diese Entwicklung in Zukunft anhalten wird und mit einem höheren Risiko und steigenden Haftungsrisiken der Aufsichtsratsmitglieder einhergeht. Dabei steht die Gesellschaft im internationalen Wettbewerb um hochkarätige Aufsichtsratskandidaten, die das Anforderungsprofil der Evotec SE erfüllen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats von Evotec haben gemäß § 13 Absatz 1 der Satzung der Evotec Anspruch auf eine feste Vergütung sowie auf Auslagenerstattung. In Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Kodex werden die Positionen des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden im Aufsichtsrat ebenso wie die Positionen als Vorsitzender oder Mitglied eines Ausschusses bei der Festlegung der Vergütung der einzelnen Mitglieder berücksichtigt. So erhält nach der Billigung durch die Hauptversammlung 2019 jedes Aufsichtsratsmitglied eine feste Vergütung in Höhe von 50 TEuro. Der Vorsitzende erhält 125 TEuro und sein(e) Stellvertreter(in) 60 TEuro. Die Mitglieder von Ausschüssen des Aufsichtsrats erhalten 10 TEuro pro Ausschuss; der Vorsitzende eines Ausschusses erhält 25 TEuro.

§ 13 der Satzung lautet: '§ 13 Vergütung


              Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer nachgewiesenen Auslagen sowie der etwa 
(1)           auf ihre Vergütung und Auslagen entfallenden Umsatzsteuer für jedes Geschäftsjahr, beginnend mit dem 
              Geschäftsjahr 2019, eine feste Vergütung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. 
              Die feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare jährliche Vergütung beträgt 50.000,00 Euro je 
(2)           einfaches Aufsichtsratsmitglied. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Festvergütung in 
              Höhe von 125.000,00 Euro, sein Stellvertreter in Höhe von 60.000,00 Euro. 
              Mitglieder von Ausschüssen des Aufsichtsrats erhalten zusätzlich zu der Festvergütung nach Abs. (1) eine 
              jährliche Festvergütung in Höhe von 10.000,00 Euro je Ausschussmitgliedschaft; der Vorsitzende eines 
(3)           Ausschusses erhält 25.000,00 Euro. Die vorstehenden Beträge für Ausschussmitgliedschaften setzen voraus, 
              dass der betreffende Ausschuss im Geschäftsjahr getagt hat. Die zusätzliche Ausschussvergütung ist 
              zusammen mit der Aufsichtsratsvergütung nach Abs. (2) zahlbar. 
              Besteht die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat nicht während des gesamten Geschäftsjahres, erhält das 
              betreffende Aufsichtsratsmitglied die Vergütung zeitanteilig. Übt ein Mitglied des Aufsichtsrats eine mit 
(4)           einer erhöhten oder zusätzlichen Vergütung verbundene Funktion nicht während des gesamten Geschäftsjahres 
              aus, findet in Ansehung des mit der betreffenden Funktion verbundenen Teils der Vergütung der vorstehende 
              Satz entsprechende Anwendung. 
              Die Gesellschaft versichert auf ihre Kosten die Mitglieder des Aufsichtsrats gegen zivil- und 
              strafrechtliche Inanspruchnahme im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer Mandate in einer angemessenen 
(5)           Höhe (D&O-Versicherung) und übernimmt die Kosten der mit einer solchen Inanspruchnahme im Zusammenhang 
              stehenden Rechtsverteidigung sowie der auf diese Kostenübernahme etwa anfallenden Steuern. 
              Soweit Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner 
(6)           jeweils gültigen Fassung die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen wahrnehmen, 
              erstattet ihnen die Gesellschaft die dadurch anfallenden angemessenen Kosten.' 

Die vorgeschlagene Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder bewegt sich innerhalb des üblichen Marktrahmens bei Unternehmen des MDAX und TecDAX und übersteigt diesen nicht. Auch das System der Vergütung, welches unverändert ausschließlich eine Festvergütung und keine zusätzliche variable Komponente vorsieht, entspricht dem überwiegend gängigen System der Aufsichtsratsvergütung der oben genannten Unternehmen, die für einen Vergleich durch einen unabhängigen externen Vergütungsberater in 2019 herangezogen wurden.

Hinzu kommen der zusätzliche Aufwendungsersatz, auf den die Mitglieder des Aufsichtsrats von Gesetzes wegen einen Anspruch haben, sowie die Einbeziehung in eine Gruppen-D&O-Versicherung, wobei jedes Aufsichtsratsmitglied einen angemessenen Selbstbehalt von derzeit 10.000,00 Euro zu tragen hat.

Beschreibung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder (Punkt 8 der Tagesordnung)

Die Evotec SE verfolgt das Ziel, der globale Marktführer für partnerschaftliche, effiziente und qualitativ hochwertige Wirkstoffforschung und Entwicklung zu werden - verbunden mit dem Ziel, zusammen mit seinen Partnern leicht zugängliche und bezahlbare Medizin für die derzeit mehr als 3.300 nicht-heilbaren Erkrankungen zu entwickeln. Die Umsetzung dieser Strategie basiert auf erstklassigen Innovationsleistungen, die in Partnerschaften mit Pharma- und Biotechnologieunternehmen sowie akademischen Einrichtungen erbracht werden. Zur weiteren Erreichung dieses Ziels hat der Vorstand den Strategieprozess "Aktionsplan 2025" aufgesetzt, mit dem die Basis für gesundes weiteres Wachstum, Profitabilität und Nachhaltigkeit der Evotec-Gruppe gelegt worden ist. Die Erreichung der ambitionierten Wachstumsziele erfordert den Einsatz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, allen voran die strategische und engagierte Leitung des Vorstands. Der Aufsichtsrat der Evotec SE unterstützt den Strategieprozess des Vorstands. Er hat daher ein System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschlossen, das diese Geschäftsstrategie der Evotec-Gruppe und zugleich die langfristige Entwicklung der Evotec SE fördern soll. Neben dem Beitrag, den das Vergütungssystem zur Förderung der Geschäftsstrategie leisten soll, setzt es die seit 2020 geltenden neuen gesetzlichen Vorgaben und die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("DCGK") um.

1. Vergütung als Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Evotec SE

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May 06, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)