Die dem Share Performance Plan 2017 zugrundeliegende Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen mit

Bezugsrecht auf Aktien der Evotec SE läuft am 13. Juni 2022 aus. Der Aufsichtsrat wird spätestens auf der

ordentlichen Hauptversammlung 2022 eine Beschlussfassung für einen neuen Plan vorsehen. Der neue Plan

wird voraussichtlich im Vergütungssystem für den Vorstand der Evotec SE an die Stelle des Share

Performance Plans 2017 treten und für Gewährungen von Share Performance Awards in der langfristigen,

mehrjährigen variablen Vergütung Verwendung finden. Die Gestaltung des neuen Plans ist noch nicht bekannt

und kann daher an dieser Stelle nicht erläutert werden.

Zusätzliche langfristige, mehrjährige variable Vergütung (Restricted Share Awards): Der Aufsichtsrat

kann im Falle außergewöhnlicher und vor allem wettbewerblicher Umstände nach pflichtgemäßem Ermessen und

Prüfung der Angemessenheit zusätzlich Restricted Share Awards gewähren, wenn dies einen positiven

Einfluss auf die langfristige Entwicklung der Evotec SE haben wird. Der Zielbetrag einer Gewährung von

Restricted Share Awards wird vom Aufsichtsrat im Einzelfall festgelegt. Der Auszahlungsbetrag für

Restricted Share Awards kann 400 % des Zielbetrags nicht übersteigen (Obergrenze).

Die Gewährung von Restricted Share Awards (RSAs) an Mitglieder des Vorstands erfolgt nach den

Bedingungen des Restricted Share Plans 2020, die entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung 2020

entstanden sind. Die Anzahl der RSAs wird bestimmt, indem der Zielbetrag durch den maßgeblichen Marktwert

eines RSAs geteilt wird.

Im Restricted Share Plan gilt für jede Gewährung ein Leistungszeitraum von vier aufeinanderfolgenden

Kalenderjahren, in denen die erreichten Leistungen gemessen werden. Von der Hauptversammlung 2020 wurde

das Bereinigte EBITDA als Leistungsindikator festgelegt. Der Leistungsindikator wird für jedes Jahr des

Leistungszeitraums gemessen. Die in einem Jahr erzielte Leistung wird für die verbleibende Sperrfrist

festgeschrieben.

Für die Erfolgsbemessung wird das Bereinigte EBITDA jedes Geschäftsjahres im Leistungszeitraum

ermittelt und mit dem im ersten Quartal des jeweiligen Geschäftsjahres für das Geschäftsjahr

prognostizierten Bereinigten EBITDA verglichen. Die prognostizierte und die im Vorjahr tatsächlich

erreichte Kennzahl wird im Geschäftsbericht veröffentlicht.

Die Zielvorgabe für das jeweilige Jahr ist erreicht, wenn das Bereinigte EBITDA das prognostizierte

Bereinigte EBITDA oder mehr beträgt. Die Mindestzielvorgabe ist erreicht, wenn das Bereinigte EBITDA 75 %

des prognostizierten Bereinigten EBITDA erreicht oder überschreitet.

Wird die Mindestzielvorgabe in einem Geschäftsjahr nicht erreicht, verfallen 25 % der gewährten

Restricted Share Awards. Wird die Zielvorgabe für das Erfolgsziel in einem Geschäftsjahr erreicht, werden

25 % der gewährten Restricted Share Awards in Bezugsrechte auf jeweils eine Aktie der Evotec SE

umgewandelt. Wird die Mindestzielvorgabe in einem Geschäftsjahr genau erreicht, werden 12,5 % der

gewährten Restricted Share Awards in Bezugsrechte auf jeweils eine Aktie der Evotec SE umgewandelt. Wird

die Mindestzielvorgabe in einem Geschäftsjahr erreicht, die Zielvorgabe aber nicht, werden entsprechend

der tatsächlichen Zielerreichung in dem Geschäftsjahr zwischen 12,5 und 25 % der gewährten Restricted

Share Awards in Bezugsrechte auf jeweils eine Aktie der Evotec SE umgewandelt. * Der Aufsichtsrat behält sich vor, für Gewährungen von RSAs an Vorstandsmitglieder nach eigenem

Ermessen weitere Zielvorgaben vorzusehen, die qualitativer oder quantitativer Art sein können und für die

Ausübung der Bezugsrechte aus der Umwandlung der Bezugsrechte ganz oder teilweise erfüllt sein müssen.

Die Planbedingungen enthalten übliche Regelungen zum Schutz der Vorstandsmitglieder bei Verwässerung

durch Kapitalerhöhungen, Aktiensplits, usw.

Nach dem Ende des Leistungszeitraums einer Gewährung werden die für jedes Geschäftsjahr des

Leistungszeitraums bestimmten Bezugsrechte addiert und ergeben die Gesamtzahl der Bezugsrechte. Das Recht

zur Ausübung der Bezugsrechte, die aus der Umwandlung der gewährten Restricted Share Awards entstanden

sind, erwächst erst vier Jahre nach der Gewährung (Wartezeit) und besteht für ein Jahr

(Ausübungszeitraum).

Bei der Ausübung eines Bezugsrechts muss eine Zahlung von einem Euro je Aktie an Evotec geleistet

werden, unabhängig vom Handelskurs der Evotec-Aktie zu diesem Zeitpunkt. Die neu erhaltenen Aktien

unterliegen keinen weiteren Beschränkungen. Sie sind sofort frei handelbar, unterliegen aber den

Vorschriften zum Insiderhandel, die in der alleinigen Verantwortung des Vorstandsmitglieds liegen.

Der Aufsichtsrat behält sich vor, nach eigenem Ermessen den Vorstandsmitgliedern zugeteilte

Bezugsrechte durch eine Barzahlung und/oder Evotec-Aktien zu ersetzen, die vom Unternehmen selbst

gehalten werden.

Das Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds vor dem Ende der Wartezeit als sogenannter "Good Leaver" hat

keine Auswirkungen auf Ansprüche auf Bezugsrechte aus zuvor gewährten RSAs. Scheidet das

Vorstandsmitglied als sogenannter "Bad Leaver" aus den Diensten der Evotec SE aus, entfallen sämtliche

Ansprüche auf Bezugsrechte aus gewährten RSAs ersatzlos. Im Einzelfall bleibt der Aufsichtsrat indes

befugt, die bestehenden Ansprüche eines während der Wartezeit ausscheidenden Vorstandsmitglieds in

angemessenem Umfang aufrechtzuerhalten oder mit einer Einmalzahlung abzufinden (in diesem Fall wird die

Evotec SE eine Abweichung von der Empfehlung G.12 des DCGK erklären).

8. Angemessenheit der konkreten Gesamtvergütung

Der Aufsichtsrat hält das vorgelegte Vergütungssystem und die aktuelle Ziel-Gesamtvergütung angesichts der anstehenden Aufgaben und erwarteten Leistungen des Vorstands sowie im Licht der aktuellen Lage der Evotec SE im Vergleich zu anderen Unternehmen einer geeigneten Vergleichsgruppe sowie mit Blick auf den vertikalen Vergleich innerhalb der Evotec-Gruppe für angemessen und üblich. Diese Einschätzung ist ihm auch durch einen unabhängigen externen Vergütungsberater bestätigt worden.

Bei der regelmäßigen Überprüfung der Angemessenheit durch den Aufsichtsrat werden mehrere Kriterien angewendet:


              Unternehmenssituation 
*             Bei der Entscheidung über die Struktur und Bemessung der Vergütung berücksichtigt der Aufsichtsrat die 
              wirtschaftliche Lage sowie den Erfolg und die Perspektiven der Evotec SE. 
              Strategische Ausrichtung 
*             Die Leistungsziele für den Vorstand werden im Einklang mit der Geschäftsstrategie von Evotec SE und der 
              mittelfristigen Budgetplanung festgelegt. 
              Marktgepflogenheiten 
              Der Aufsichtsrat beobachtet das Vergütungsniveau für Vorstandsmitglieder in vergleichbaren Unternehmen. 
*             Die Vergleichsgruppe umfasst deutsche und internationale Biotechnologie- und Pharmaunternehmen ähnlicher 
              Größe und Komplexität, um Evotecs globaler Präsenz und den potenziellen Märkten für die Rekrutierung von 
              Vorstandsmitgliedern gerecht zu werden. 
              Vergütung von Führungskräften und Mitarbeitern 
              Bei der Überprüfung der Vorstandsvergütung berücksichtigt der Aufsichtsrat die zeitliche Entwicklung der 
*             Vorstandsvergütung im Verhältnis zur Vergütung der Belegschaft von Evotec SE in Deutschland. In diesem 
              vertikalen Vergleich legt der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung der 
              Führungskräfte und übrigen Mitarbeiter von Evotec SE fest. 
              Verantwortlichkeiten und Leistungen 
*             Kriterien für die Festlegung der individuellen Vergütung sind die Aufgaben und die Verantwortlichkeiten 
              der Vorstandsmitglieder sowie ihre individuelle Leistung. 
              Corporate Governance 
* 
              Der Aufsichtsrat berücksichtigt bei der Überarbeitung des Vergütungssystems bewährte Praktiken der 
              Corporate Governance. Bei Bedarf wird der Rat von unabhängigen externen Vergütungsexperten eingeholt. 

Für die horizontale Prüfung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung hat der Aufsichtsrat Vergleichsunternehmen herangezogen, die nach ihrer Branche, Größe, Region und Transparenz der Vorstandsvergütung mit Evotec SE sinnvoll zu vergleichen sind^4.

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May 06, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)