Anleger sind in der Nachweispflicht


Ein in Deutschland aufgelegter Fonds führt automatisch die Abgeltungssteuer bei thesaurierenden Fonds auf die wieder angelegten Gewinne ab. Steuerpflichtig wird im Fall des Verkaufs nur der realisierte Kursgewinn. Anders verhält es sich bei ausländischen Fonds. Die Fondsgesellschaft führt die Steuer nicht an die deutschen Finanzbehörden ab. Der Anleger selbst muss dies im Rahmen seiner Steuererklärung durchführen. Im Falle des Verkaufs besteuert das Finanzamt automatisch alle Gewinne, die im Laufe der Haltedauer angefallen sind. Dies gilt gleichermaßen für die thesaurierten Erträge als auch für die Kursgewinne. Anleger können diese Doppelbesteuerung, Abführen der Abgeltungssteuer auf die thesaurierten Gewinne während der Haltedauer als auch die Besteuerung nach Verkauf nur verhindern, in dem sie ihre Steuererklärungen und Steuerbescheide aufbewahren und diese dem Finanzamt zum Nachweis der ordnungsgemäßen Besteuerung später vorlegen. Was bedeutet Abgeltungssteuer? Eine Erklärung dazu findet sich in diesem Beitrag.


Fondsinvestments – trotz Besteuerung attraktiv


Natürlich können Anleger den Aufwand mit dem Nachweis der gezahlten Steuer auch umgehen. Da das Finanzamt die Abgaben auf die thesaurierten Erträge am Ende sowieso einbehält, liegt der Gedanke nahe, dass die Erträge während der Haltezeit nicht angegeben werden. Dies erfüllt jedoch den Tatbestand der Steuerstundung, die wiederum nur durch die Finanzämter eingeräumt werden darf. Eine Rechtsprechung zu dem Sachverhalt steht jedoch aus. Losgelöst von allen steuerlichen Aspekten bleiben die Vorteile von Fonds unbestritten. Gerade die kostengünstigeren Indexfonds, auch als ETFs, Exchange Trading Fonds, erfreuen sich immer größerer Beliebtheit bei den Anlegern. Durch den Handel an der Börse punkten sie durch deutlich günstigere Anschaffungskosten als die mit einem Ausgabeaufschlag behafteten Fonds. Die große Bandbreite an Angeboten, von global übergreifenden Fonds über Branchen- oder Regionalfonds, zu Anteilsscheinen, welche auf Genussscheine setzen, Rentenfonds der unterschiedlichsten Ausprägungen, decken die Kapitalsammelgesellschaften die Anforderungen aller Anleger ab. Selbst als Spekulationsobjekte eignen sich die volatileren Hightech- und Biotechfonds.