Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Die Antragssteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den
Antrag halten und, soweit dem Antrag vom Vorstand nicht entsprochen wird, auch bis zur Entscheidung des 6. Gerichts über das Ergänzungsverlangen halten. Die Regelung des § 121 Abs. 7 AktG findet entsprechende
Anwendung. Nach § 70 AktG bestehen bezüglich der Aktienbesitzzeit bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten.
Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der
Gesellschaft nebst Begründung oder Beschlussvorlage sowie dem Nachweis über die Aktienbesitzzeit
spätestens bis zum Ablauf des 7. Juni 2021, 24.00 Uhr MESZ, unter nachfolgender Adresse zugehen:
Fielmann Aktiengesellschaft
Vorstand
Weidestraße 118 a
22083 Hamburg
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/
oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung gemäß § 126 Absatz 1 AktG und (sofern Gegenstand
der Tagesordnung) Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gemäß §§ 127
Satz 1, 126 Absatz 1 AktG übersenden.
Gegenanträge (nebst einer etwaigen Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die
nachstehende Adresse zu richten:
Fielmann Aktiengesellschaft
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: +49 89 889690655
E-Mail-Adresse: fielmann@better-orange.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. 7. Bis spätestens am Mittwoch, 23. Juni 2021, 24.00 Uhr MESZ, bei vorstehender Adresse mit Nachweis der
Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge (nebst einer etwaigen Begründung) und Wahlvorschläge von
Aktionären werden, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen, einschließlich des Namens und des
Wohnorts bzw. des Sitzes des Aktionärs unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft
https://www.fielmann.com/hv2021
zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten
Internetadresse veröffentlicht.
Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machen sind,
gelten als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag
unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist (§ 1 Absatz 2
Satz 3 COVID-19-Gesetz). Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung zuerst über die
Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt hiervon, vorbehaltlich abweichender gesetzlicher
Regelungen, unberührt. Sollten die Vorschläge der Verwaltung mit der notwendigen Mehrheit angenommen
werden, haben sich insoweit die Gegenanträge oder (abweichende) Wahlvorschläge erledigt.
Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 COVID-19-Gesetz
Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären ein Fragerecht im Wege der elektronischen
Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand hat, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, vorgegeben, dass zur
Hauptversammlung angemeldete Aktionäre ihre Fragen bis spätestens zum 6. Juli 2021, 24.00 Uhr MESZ, im
Wege elektronischer Kommunikation über das Internetportal unter
8. https://www.fielmann.com/hv2021
einzureichen haben.
Der Vorstand wird nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden, wie er Fragen beantwortet. Der
Vorstand kann insbesondere auch Fragen und deren Beantwortung zusammenfassen, wenn ihm dies sinnvoll
erscheint.
Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung
Die gesamte Hauptversammlung wird am 8. Juli 2021, ab 10.00 Uhr MESZ, für die ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionäre und deren Bevollmächtigte unter
https://www.fielmann.com/hv2021
9.
über das passwortgeschützte Internetportal live in Bild und Ton übertragen. Die individuellen
Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetportals erhalten die Aktionäre mit den
HV-Tickets nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung und Übersendung des Nachweises
des Anteilsbesitzes. Die Übertragung der Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme im Sinne des § 118
Abs. 1 Satz 2 AktG (elektronische bzw. Online-Teilnahme).
Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung wird angemeldeten
Aktionären sowie ihren Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl oder durch
Vollmachtserteilung ausgeübt haben, die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der
Hauptversammlung zu erklären. Entsprechende Erklärungen sind der Gesellschaft über das passwortgeschützte
Internetportal unter 10.
https://www.fielmann.com/hv2021
zu übermitteln und sind ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den
Versammlungsleiter möglich.
Zeitangaben 11. Sämtliche Zeitangaben in dieser Einberufung beziehen sich auf die mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ).
Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei
Stunden.
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
Die Einberufung der virtuellen Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben und
Erläuterungen, einschließlich der weitergehenden Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122
Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG und § 1 COVID-19-Gesetz, sowie einer Übersicht mit den Angaben
gemäß § 125 AktG in Verbindung mit Artikel 4 und Anhang Tabelle 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/
1212, ist auch über die Internetseite der Gesellschaft
https://www.fielmann.com/hv2021
zugänglich. Hier finden sich auch die weiteren Informationen gemäß § 124a AktG.
Auf der Internetseite der Gesellschaft werden nach der Hauptversammlung auch die Ergebnisse der
Abstimmungen über die Tagesordnungspunkte veröffentlicht.
Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die Fielmann Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse,
Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer des HV-Tickets) auf Grundlage der geltenden
Datenschutzgesetze und des Aktiengesetzes (AktG), um den Aktionären und ihren Bevollmächtigten die
Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend
erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Fielmann Aktiengesellschaft die verantwortliche Stelle.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist das AktG in Verbindung mit Art. 6 (1) c)
Datenschutz-Grundverordnung.
Die Dienstleister der Fielmann Aktiengesellschaft, welche zum Zwecke der Durchführung der
Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Fielmann Aktiengesellschaft nur solche
personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und
verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Fielmann Aktiengesellschaft.
Grundsätzlich werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht oder anonymisiert, sobald sie für den oben
genannten Zweck nicht mehr erforderlich sind und uns nicht gesetzliche Nachweis- und
Aufbewahrungspflichten zu einer weiteren Speicherung verpflichten.
Sie haben ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich
der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Kapitel III 13. der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Fielmann Aktiengesellschaft
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May 27, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)