entschieden, die Kriterien für die Gewährung variabler Vergütungsbestandteile für sämtliche 
              Vorstandsmitglieder einheitlich festzulegen. Das Vergütungssystem sieht dabei für einzelne Parameter, die 
              für die Höhe der Vergütung maßgeblich sind, Bandbreiten vor, innerhalb derer die für das einzelne 
              Vorstandsmitglied maßgeblichen Werte festgesetzt werden können. 
              Es ist bisher nicht zu Interessenkonflikten einzelner Aufsichtsratsmitglieder im Rahmen der Entscheidung 
              über das Vergütungssystem für den Vorstand gekommen. Sollte ein solcher Interessenkonflikt bei der Fest- 
              und Umsetzung sowie der Überprüfung des Vergütungssystems auftreten, wird der Aufsichtsrat diesen ebenso 
              behandeln, wie andere Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds, sodass das 
              betreffende Aufsichtsratsmitglied an der Beschlussfassung oder, im Falle eines schwereren 
              Interessenkonflikts, auch an der Beratung nicht teilnehmen wird. Sollte es zu einem dauerhaften und 
              unlösbaren Interessenkonflikt kommen, wird das betreffende Aufsichtsratsmitglied sein Amt niederlegen. 
              Dabei wird durch eine frühzeitige Offenlegung von Interessenkonflikten sichergestellt, dass die 
              Entscheidungen von Aufsichtsratsplenum und Personalausschuss nicht durch sachwidrige Erwägungen 
              beeinflusst werden. 
              Die Ziel-Gesamtvergütung für jedes Vorstandsmitglied setzt sich aus der Summe aller für die 
              Gesamtvergütung maßgeblichen Vergütungsbestandteile zusammen. Die Festlegung der Ziel-Gesamtvergütung 
              kann auch für einen mehrjährigen Zeitraum erfolgen und von dem Aufsichtsrat jeweils für das bevorstehende 
              Geschäftsvorjahr, vorbehaltlich etwaiger außerordentlicher Entwicklungen, bestätigt werden. Für die 
              Festlegung der Zielvergütung der variablen Vergütungsbestandteile ist kein absoluter Betrag vorgesehen. 
              Anknüpfungspunkt ist für jedes Vorstandsmitglied ein individuell für jedes Vorstandsmitglied bestimmter 
              Prozentsatz des bereinigten Jahresüberschusses des Fielmann-Konzerns. 
              Feste und variable Vergütungsbestandteile 
              Das Vergütungssystem sieht feste und variable Vergütungsbestandteile vor. 
              Feste Vergütungsbestandteile  Variable Vergütungsbestandteile 
              Festvergütung Nebenleistungen STI             LTI 

Jedes Vorstandsmitglied erhält für seine Tätigkeit neben der festen Vergütung, zu der die

Festvergütung und Nebenleistungen gehören, eine variable Vergütung auf der Grundlage eines für jedes

Vorstandsmitglied festzulegenden individuellen Prozentsatzes des bereinigten Jahresüberschusses des

Fielmann-Konzerns. Die variable Vergütung gliedert sich in einen am kurzfristigen Erfolg des

Fielmann-Konzerns orientierten STI und in einen am langfristigen Erfolg des Fielmann-Konzerns

orientierten LTI.

Die Höchstgrenze der variablen Vergütung ('Cap') beträgt, unbeschadet der Maximalvergütung, für den

Vorstandsvorsitzenden 220% der Festvergütung, für die sonstigen Vorstandsmitglieder maximal 200% der

Festvergütung.

Der Anteil der festen Vergütung (festes Jahresgehalt und Nebenleistungen) liegt bei ungefähr 32% bis

42% der Maximalvergütung und der Anteil der variablen Vergütung bei ungefähr 58% bis 68% der

Maximalvergütung. Dabei liegt der Anteil des STI (auf Basis des Cap) an der Maximalvergütung bei ungefähr

40% bis 48% und der Anteil des LTI (auf Basis des Cap) an der Maximalvergütung bei ungefähr 17% bis 20%.

Die genannten Anteile können aufgrund der Entwicklung der Kosten der vertraglich zugesagten

Nebenleistungen sowie bei etwaigen Neubestellungen abweichen.


              4.1           Feste Vergütungsbestandteile 
              4.1.1         Festvergütung 
                            Jedes Vorstandsmitglied erhält eine erfolgsunabhängige Festvergütung, welche in zwölf 
                            gleichen Teilen monatlich ausgezahlt wird. Hinzu kommt ein dreizehntes Gehalt in Höhe eines 
                            Monatsgehalts, welches jeweils zur Hälfte mit der Abrechnung der Gehälter für die Monate 
                            Mai und November ausgezahlt wird. 
              4.1.2         Nebenleistungen 
                            Neben der Festvergütung erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen. Bei diesen 
                            handelt es sich, neben dem Ersatz angemessener Auslagen, im Wesentlichen um die 
                            Zurverfügungstellung eines auch privat nutzbaren Dienstwagens nach den jeweils aktuellen 
                            Richtlinien. Zudem werden für jedes Vorstandsmitglied folgende Versicherungen 
                            abgeschlossen: 
                                          Eine Unfallversicherung, die auch eine Leistung an Erben des 
                            -             Vorstandsmitglieds im Todesfall vorsehen kann. 
                                          Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) unter 
                            -             Beachtung von § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG (sofern man den Abschluss einer solchen 
                                          Versicherung als Vergütungsbestandteil im aktienrechtlichen Sinne ansieht). 

Etwaige Steuerlasten aufgrund dieser Nebenleistungen trägt das betreffende

Vorstandsmitglied.

4.2 Variable Vergütungsbestandteile

Die erfolgsbezogene variable Vergütung besteht aus einem kurzfristig variablen

Vergütungsbestandteil, dem STI, sowie einem langfristig variablen Vergütungsbestandteil,

dem LTI.

Der STI und der LTI errechnen sich, indem der bereinigte Jahresüberschuss des

Fielmann-Konzerns für das jeweilige Geschäftsjahr entsprechend der für den STI und den LTI

jeweils festgelegten Gewichtung mit dem individuell festgelegten Prozentsatz des

Vorstandsmitglieds multipliziert wird und die so errechnete Ausgangsgröße über einen

Korrekturfaktor (= Indikator der Kundenzufriedenheit, s.u.) bewertet und angepasst wird.

Der bereinigte Jahresüberschuss des Fielmann-Konzerns ermittelt sich wie folgt:

Jahresüberschuss des Fielmann-Konzerns wie im Konzernabschluss für das jeweilige Jahr

ausgewiesen

+/- Aufwand/Ertrag aus der Tantiemerückstellung

+/- außerordentlicher Aufwand/Ertrag (im Sinne des § 277 Abs. 4 HGB in der vor dem

23.07.2015 geltenden Fassung, auch wenn ein gesonderter Ausweis nach IAS nicht erfolgt)

wesentliche Sondereffekte aus Unternehmensakquisitionen/-veräußerungen etc., die nach

+/- Maßgabe der Vorgabe des Aufsichtsrats auf einen voraussichtlichen Nutzungszeitraum

linear zu verteilen sind

Grundlegender Faktor zur Bewertung und Anpassung der Ausgangsgröße im Rahmen der

Tantiemeberechnung ist (mit unterschiedlichen Bemessungszeiträumen) sowohl für den STI als

auch für den LTI der Indikator der Kundenzufriedenheit ('Korrekturfaktor'). Alle

betriebswirtschaftlichen Einflussgrößen für den Fielmann-Konzern werden über diesen Faktor 4. erfasst. Die Kundenzufriedenheit ist Maßstab des Erfolgs des laufenden Geschäftsjahrs und

zugleich über die Kundenbindung und den Wiederkauf Grundlage des künftigen Erfolgs. Das

Zielsystem der Kundenzufriedenheit ist zugleich Steuerungsgröße des Vertriebs, der

Niederlassungen, der Personalführung, der Beschaffung, der Logistik und der

Qualitätssicherung. Dieses Zielsystem wird aufgrund laufender Analysen entwickelt und

aufgrund detaillierter Marktanalysen und Datenerhebungen laufend verfeinert und angepasst.

Die Sicherung und soweit möglich Steigerung der Kundenzufriedenheit ist ein wesentlicher

Orientierungspunkt des Vorstandshandelns. Die Gewichtung trägt dem Rahmen der erwarteten

Kundenzufriedenheit und der Bedeutung von Veränderungen auf die aktuelle und künftige

Ertragslage Rechnung. Die maßgeblichen Abweichungswerte und die Gewichtung für Zwecke der

Tantiemeberechnung werden vom Aufsichtsrat jeweils im Rahmen der Jahresplanung unter

Berücksichtigung des Zielwerts des Kundenzufriedenheitsindexes festgelegt. Dieser wird

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May 27, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)