entschieden, die Kriterien für die Gewährung variabler Vergütungsbestandteile für sämtliche Vorstandsmitglieder einheitlich festzulegen. Das Vergütungssystem sieht dabei für einzelne Parameter, die für die Höhe der Vergütung maßgeblich sind, Bandbreiten vor, innerhalb derer die für das einzelne Vorstandsmitglied maßgeblichen Werte festgesetzt werden können. Es ist bisher nicht zu Interessenkonflikten einzelner Aufsichtsratsmitglieder im Rahmen der Entscheidung über das Vergütungssystem für den Vorstand gekommen. Sollte ein solcher Interessenkonflikt bei der Fest- und Umsetzung sowie der Überprüfung des Vergütungssystems auftreten, wird der Aufsichtsrat diesen ebenso behandeln, wie andere Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds, sodass das betreffende Aufsichtsratsmitglied an der Beschlussfassung oder, im Falle eines schwereren Interessenkonflikts, auch an der Beratung nicht teilnehmen wird. Sollte es zu einem dauerhaften und unlösbaren Interessenkonflikt kommen, wird das betreffende Aufsichtsratsmitglied sein Amt niederlegen. Dabei wird durch eine frühzeitige Offenlegung von Interessenkonflikten sichergestellt, dass die Entscheidungen von Aufsichtsratsplenum und Personalausschuss nicht durch sachwidrige Erwägungen beeinflusst werden. Die Ziel-Gesamtvergütung für jedes Vorstandsmitglied setzt sich aus der Summe aller für die Gesamtvergütung maßgeblichen Vergütungsbestandteile zusammen. Die Festlegung der Ziel-Gesamtvergütung kann auch für einen mehrjährigen Zeitraum erfolgen und von dem Aufsichtsrat jeweils für das bevorstehende Geschäftsvorjahr, vorbehaltlich etwaiger außerordentlicher Entwicklungen, bestätigt werden. Für die Festlegung der Zielvergütung der variablen Vergütungsbestandteile ist kein absoluter Betrag vorgesehen. Anknüpfungspunkt ist für jedes Vorstandsmitglied ein individuell für jedes Vorstandsmitglied bestimmter Prozentsatz des bereinigten Jahresüberschusses des Fielmann-Konzerns. Feste und variable Vergütungsbestandteile Das Vergütungssystem sieht feste und variable Vergütungsbestandteile vor. Feste Vergütungsbestandteile Variable Vergütungsbestandteile Festvergütung Nebenleistungen STI LTI
Jedes Vorstandsmitglied erhält für seine Tätigkeit neben der festen Vergütung, zu der die
Festvergütung und Nebenleistungen gehören, eine variable Vergütung auf der Grundlage eines für jedes
Vorstandsmitglied festzulegenden individuellen Prozentsatzes des bereinigten Jahresüberschusses des
Fielmann-Konzerns. Die variable Vergütung gliedert sich in einen am kurzfristigen Erfolg des
Fielmann-Konzerns orientierten STI und in einen am langfristigen Erfolg des Fielmann-Konzerns
orientierten LTI.
Die Höchstgrenze der variablen Vergütung ('Cap') beträgt, unbeschadet der Maximalvergütung, für den
Vorstandsvorsitzenden 220% der Festvergütung, für die sonstigen Vorstandsmitglieder maximal 200% der
Festvergütung.
Der Anteil der festen Vergütung (festes Jahresgehalt und Nebenleistungen) liegt bei ungefähr 32% bis
42% der Maximalvergütung und der Anteil der variablen Vergütung bei ungefähr 58% bis 68% der
Maximalvergütung. Dabei liegt der Anteil des STI (auf Basis des Cap) an der Maximalvergütung bei ungefähr
40% bis 48% und der Anteil des LTI (auf Basis des Cap) an der Maximalvergütung bei ungefähr 17% bis 20%.
Die genannten Anteile können aufgrund der Entwicklung der Kosten der vertraglich zugesagten
Nebenleistungen sowie bei etwaigen Neubestellungen abweichen.
4.1 Feste Vergütungsbestandteile 4.1.1 Festvergütung Jedes Vorstandsmitglied erhält eine erfolgsunabhängige Festvergütung, welche in zwölf gleichen Teilen monatlich ausgezahlt wird. Hinzu kommt ein dreizehntes Gehalt in Höhe eines Monatsgehalts, welches jeweils zur Hälfte mit der Abrechnung der Gehälter für die Monate Mai und November ausgezahlt wird. 4.1.2 Nebenleistungen Neben der Festvergütung erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen. Bei diesen handelt es sich, neben dem Ersatz angemessener Auslagen, im Wesentlichen um die Zurverfügungstellung eines auch privat nutzbaren Dienstwagens nach den jeweils aktuellen Richtlinien. Zudem werden für jedes Vorstandsmitglied folgende Versicherungen abgeschlossen: Eine Unfallversicherung, die auch eine Leistung an Erben des - Vorstandsmitglieds im Todesfall vorsehen kann. Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) unter - Beachtung von § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG (sofern man den Abschluss einer solchen Versicherung als Vergütungsbestandteil im aktienrechtlichen Sinne ansieht).
Etwaige Steuerlasten aufgrund dieser Nebenleistungen trägt das betreffende
Vorstandsmitglied.
4.2 Variable Vergütungsbestandteile
Die erfolgsbezogene variable Vergütung besteht aus einem kurzfristig variablen
Vergütungsbestandteil, dem STI, sowie einem langfristig variablen Vergütungsbestandteil,
dem LTI.
Der STI und der LTI errechnen sich, indem der bereinigte Jahresüberschuss des
Fielmann-Konzerns für das jeweilige Geschäftsjahr entsprechend der für den STI und den LTI
jeweils festgelegten Gewichtung mit dem individuell festgelegten Prozentsatz des
Vorstandsmitglieds multipliziert wird und die so errechnete Ausgangsgröße über einen
Korrekturfaktor (= Indikator der Kundenzufriedenheit, s.u.) bewertet und angepasst wird.
Der bereinigte Jahresüberschuss des Fielmann-Konzerns ermittelt sich wie folgt:
Jahresüberschuss des Fielmann-Konzerns wie im Konzernabschluss für das jeweilige Jahr
ausgewiesen
+/- Aufwand/Ertrag aus der Tantiemerückstellung
+/- außerordentlicher Aufwand/Ertrag (im Sinne des § 277 Abs. 4 HGB in der vor dem
23.07.2015 geltenden Fassung, auch wenn ein gesonderter Ausweis nach IAS nicht erfolgt)
wesentliche Sondereffekte aus Unternehmensakquisitionen/-veräußerungen etc., die nach
+/- Maßgabe der Vorgabe des Aufsichtsrats auf einen voraussichtlichen Nutzungszeitraum
linear zu verteilen sind
Grundlegender Faktor zur Bewertung und Anpassung der Ausgangsgröße im Rahmen der
Tantiemeberechnung ist (mit unterschiedlichen Bemessungszeiträumen) sowohl für den STI als
auch für den LTI der Indikator der Kundenzufriedenheit ('Korrekturfaktor'). Alle
betriebswirtschaftlichen Einflussgrößen für den Fielmann-Konzern werden über diesen Faktor 4. erfasst. Die Kundenzufriedenheit ist Maßstab des Erfolgs des laufenden Geschäftsjahrs und
zugleich über die Kundenbindung und den Wiederkauf Grundlage des künftigen Erfolgs. Das
Zielsystem der Kundenzufriedenheit ist zugleich Steuerungsgröße des Vertriebs, der
Niederlassungen, der Personalführung, der Beschaffung, der Logistik und der
Qualitätssicherung. Dieses Zielsystem wird aufgrund laufender Analysen entwickelt und
aufgrund detaillierter Marktanalysen und Datenerhebungen laufend verfeinert und angepasst.
Die Sicherung und soweit möglich Steigerung der Kundenzufriedenheit ist ein wesentlicher
Orientierungspunkt des Vorstandshandelns. Die Gewichtung trägt dem Rahmen der erwarteten
Kundenzufriedenheit und der Bedeutung von Veränderungen auf die aktuelle und künftige
Ertragslage Rechnung. Die maßgeblichen Abweichungswerte und die Gewichtung für Zwecke der
Tantiemeberechnung werden vom Aufsichtsrat jeweils im Rahmen der Jahresplanung unter
Berücksichtigung des Zielwerts des Kundenzufriedenheitsindexes festgelegt. Dieser wird
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May 27, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)