vorgesehen. Die Fixvergütung stärkt die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder bei Wahrnehmung ihrer 
              Überwachungsaufgabe und leistet so ebenfalls einen Beitrag zur langfristigen Entwicklung der 
              Gesellschaft. 
              Vergütungsbestandteile 
              Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für ihre Tätigkeit bis zu einer abweichenden Beschlussfassung der 
              Hauptversammlung eine Vergütung nach folgenden Regelungen gezahlt: 
                            Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit neben der Erstattung ihrer 
              a)            Auslagen eine jährliche Basisvergütung in Höhe von 40.000,00 EUR. Der stellvertretende 
                            Vorsitzende erhält das 1,5-fache, der Vorsitzende das 3-fache dieser Vergütung. 
                            Die Mitglieder eines Ausschusses erhalten zusätzlich zu ihrer Basisvergütung eine Vergütung 
2.                          in Höhe von 5.000,00 EUR, der Vorsitzende das 1,5-fache. Darüber hinaus erhalten die 
              b)            Mitglieder für ihre Teilnahme an einer Ausschusssitzung eine Aufwandsentschädigung in Höhe 
                            von 2.500,00 EUR. 
              c)            Eine etwaig anfallende Umsatzsteuer wird gesondert vergütet. 

Ferner werden die Mitglieder des Aufsichtsrats in eine von der Fielmann Aktiengesellschaft

unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) für Organmitglieder einbezogen

(sofern man den Abschluss einer solchen Versicherung als Vergütungsbestandteil im aktienrechtlichen Sinne

ansieht).

Verfahren zur Fest- und zur Umsetzung sowie zur Überprüfung des Vergütungssystems

Gemäß § 11 der Satzung der Fielmann Aktiengesellschaft wird die Höhe der jährlichen Vergütung der

Aufsichtsratsmitglieder von der Hauptversammlung festgesetzt. Die letzte Festsetzung erfolgte auf der 3. Hauptversammlung am 9. Juli 2015. Die Hauptversammlung beschließt mindestens alle vier Jahre über die

Aufsichtsratsvergütung. Zur Vorbereitung des Beschlusses der Hauptversammlung prüfen Vorstand und

Aufsichtsrat jeweils, ob die Aufsichtsratsvergütung, insbesondere ihre Höhe und Ausgestaltung, weiterhin

im Interesse der Fielmann Aktiengesellschaft liegt und angemessen ist. Bei Bedarf schlagen Vorstand und

Aufsichtsrat der Hauptversammlung eine geeignete Anpassung vor.


III.          Weitere Angaben zur Einberufung 
              Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2021 
              Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2021 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 
1.            84.000.000,00 EUR und ist eingeteilt in 84.000.000 Stammaktien (Stückaktien). Jede Stammaktie (Stückaktie) 
              gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte beträgt daher im Zeitpunkt der 
              Einberufung der Hauptversammlung 84.000.000. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
              Hauptversammlung 28.824 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. 
              Virtuelle Hauptversammlung 2021 ohne physische Präsenz der Aktionäre 
              Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
              Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Artikel 2 des Gesetzes zur 
              Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 
              2020, BGBl. I 2020 S. 569, zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes vom 22. Dezember 2020, BGBl. I 
              2020 S. 3328, im Folgenden 'COVID-19-Gesetz') hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
              entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten 
              (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. 
              Die Hauptversammlung findet unter Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats als Versammlungsleiter, 
              des Vorsitzenden und weiterer Mitglieder des Vorstands, weiterer Mitglieder des Aufsichtsrats, welche im 
              Wege der Bild- und Tonübertragung zugeschaltet werden, sowie eines mit der Niederschrift der 
              Hauptversammlung beauftragten Notars statt. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist am 
              Sitz der Gesellschaft in 22083 Hamburg, Weidestraße 118 a. 
              Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2021 als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des 
              COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen der Abläufe der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der 
              Aktionäre. Die Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder deren 
              Bevollmächtigte im Internet unter 
              https://www.fielmann.com/hv2021 
2. 

über das passwortgeschützte Internetportal zur Hauptversammlung vollständig in Bild und Ton

übertragen, die Stimmrechtsausübung der Aktionäre über die elektronische Kommunikation (Briefwahl) sowie

Vollmachtserteilung wird ermöglicht, den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären und deren Bevollmächtigten

wird ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt und Aktionäre oder deren

Bevollmächtigte, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können über elektronische Kommunikation Widerspruch

gegen Beschlüsse der Hauptversammlung einlegen.

Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären (siehe hierzu die Ausführungen im Abschnitt 'Voraussetzungen

für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag und

dessen Bedeutung)') werden individuelle Zugangsdaten zur Nutzung des passwortgeschützten Internetportals

der Gesellschaft übersandt.

Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der

Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Versammlungsort ist ausgeschlossen. Eine elektronische

Teilnahme an der Versammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich.

Wir bitten die Aktionäre in diesem Jahr wiederum um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zu

den Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu den

weiteren Aktionärsrechten.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung 2021 und die Ausübung des

Stimmrechts (mit Nachweisstichtag und dessen Bedeutung)

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung 2021 und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen

Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft rechtzeitig unter der nachfolgend genannten Adresse einen

durch den Letztintermediär (das ist i.d.R. das depotführende Kreditinstitut) in Textform (§ 126 b BGB) in

Deutsch oder Englisch erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes gemäß § 67 c Absatz 3 AktG

übermitteln und sich rechtzeitig zur Hauptversammlung anmelden:

Fielmann Aktiengesellschaft

c/o Better Orange IR & HV AG

Haidelweg 48

81241 München

Telefax: +49 89 889690633

E-Mail-Adresse: anmeldung@better-orange.de

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 17. Juni 2021, 00.00 Uhr MESZ, beziehen

(sog. Nachweisstichtag). Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die Anmeldung müssen der Gesellschaft

spätestens bis zum Ablauf des 1. Juli 2021, 24.00 Uhr MESZ, zugehen.

Nach Anmeldung und Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den

Aktionären HV-Tickets für die Hauptversammlung übersandt. Mit den HV-Tickets erhalten die Aktionäre die

für die Nutzung des unter 3.

https://www.fielmann.com/hv2021

zugänglichen, passwortgeschützten Internetportals zur Hauptversammlung (im Folgenden 'Internetportal')

notwendigen individuellen Zugangsdaten. Um den rechtzeitigen Erhalt der HV-Tickets sicherzustellen,

bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres

Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Das Internetportal steht ab dem 17. Juni 2021 zur

Verfügung.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des

Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der

Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz

des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit

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May 27, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)