DGAP-News: Fielmann Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Fielmann Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.07.2021 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2021-05-27 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. =---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Fielmann Aktiengesellschaft Hamburg ISIN DE0005772206 Einladung an alle Aktionäre Übersicht mit Angaben gemäß § 125 Aktiengesetz in Verbindung mit Tabelle 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 Inhalt der Mitteilung A. 1. Eindeutige Kennung des Ereignisses: FIE072021oHV 2. Einberufung der Hauptversammlung
Angaben zum Emittenten
B. 1. ISIN: DE0005772206 2. Name des Emittenten: Fielmann Aktiengesellschaft
Angaben zur Hauptversammlung
1. Datum der Hauptversammlung: 20210708 2. Uhrzeit der Hauptversammlung: 10.00 Uhr (MESZ) (entspricht 8:00 UTC) Art der Hauptversammlung: Ordentliche virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 3. Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten C. Ort der Hauptversammlung: https://www.fielmann.com/hv2021 4. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes: Weidestraße 118a, 22083 Hamburg Aufzeichnungsdatum: 20210616 5. [Nachweisstichtag im Sinne von § 123 Abs. 4 AktG und § 13 Abs. 2 der Satzung der Fielmann Aktiengesellschaft ist der 17. Juni 2021, 00.00 Uhr (MESZ)] 6. Internetseite zur Hauptversammlung/URL: https://www.fielmann.com/hv2021 Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Donnerstag, dem 8. Juli 2021, um 10.00 Uhr MESZ, ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung stattfinden wird. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist am Sitz der Gesellschaft in 22083 Hamburg, Weidestraße 118 a. I. Tagesordnung Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Fielmann Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses des Fielmann-Konzerns, des Lageberichts für die Fielmann Aktiengesellschaft und des Lageberichts für den Fielmann-Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173 AktG am 15. April 2021 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt die Feststellung durch die Hauptversammlung. Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der Lagebericht für die Fielmann Aktiengesellschaft und der Lagebericht für den Fielmann-Konzern, der Bericht des Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen. 1. Die vorstehend genannten Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an und während der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Weidestraße 118 a, 22083 Hamburg) zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und sind in der genannten Zeit auch über die Internetseite der Gesellschaft https://www.fielmann.com/hv2021
zugänglich.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Der Bilanzgewinn der Fielmann Aktiengesellschaft des Geschäftsjahrs 2020 in Höhe von 264.600.000,00 EUR
wird wie folgt verwendet:
Verteilung an die Aktionäre (= Ausschüttung einer Dividende von 1,20 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie) = 100.765.411,20 EUR Einstellung in Gewinnrücklagen = 163.800.000,00 EUR Gewinnvortrag auf neue Rechnung = 34.588,80 EUR 2. Bilanzgewinn = 264.600.000,00 EUR
Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft im Zeitpunkt der
Einberufung gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur
Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. Für diesen Fall wird
der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 1,20 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie ein
entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.
Der Anspruch auf die Dividende ist gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 13. Juli 2021, fällig.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 3. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 4. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
Wahl des Abschlussprüfers für die Fielmann Aktiengesellschaft und den Fielmann-Konzern für das
Geschäftsjahr 2021
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
Zweigniederlassung Hamburg, zum Abschlussprüfer für die Fielmann Aktiengesellschaft und den
Fielmann-Konzern für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen. 5. Dem vorangegangen ist ein nach Art. 17 Absatz 4, 16 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU)
Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) durchgeführtes öffentliches
Auswahlverfahren. Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von ungebührlicher Einflussnahme Dritter und
dem Aufsichtsrat wurde insbesondere auch keine Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der
EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt, die die Auswahlmöglichkeit im Hinblick auf die Auswahl eines
bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der
Abschlussprüfung beschränkt hätte.
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2021 mit der Ermächtigung zum
Bezugsrechtsausschluss und Änderung von § 5 Absatz 3 der Satzung
Das bestehende Genehmigte Kapital 2016 (§ 5 Absatz 3 der Satzung) läuft am 13. Juli 2021, also kurz
nach der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung, aus. Um der Gesellschaft auch in Zukunft flexible
Reaktionsmöglichkeiten auf Marktgegebenheiten zu erhalten, soll der Vorstand auch in Zukunft wieder
ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft im Rahmen der
gesetzlichen Möglichkeiten durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien in Form von
Stückaktien zu erhöhen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung aller seiner Mitglieder sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 7. Juli 2026 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um insgesamt bis zu 10.000.000,00 EUR durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien in Form von Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien können auch von einem durch den Vorstand zu bestimmenden Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 KWG oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen oder einem Konsortium solcher Kreditinstitute oder Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit
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May 27, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)