DGAP-News: Fielmann Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Fielmann Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.07.2021 in Hamburg mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
2021-05-27 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
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Fielmann Aktiengesellschaft Hamburg ISIN DE0005772206 Einladung an alle Aktionäre 
Übersicht mit Angaben gemäß § 125 Aktiengesetz in Verbindung mit Tabelle 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 
              Inhalt der Mitteilung 
A.            1.            Eindeutige Kennung des Ereignisses: FIE072021oHV 
              2.            Einberufung der Hauptversammlung 

Angaben zum Emittenten


B.            1.            ISIN: DE0005772206 
              2.            Name des Emittenten: Fielmann Aktiengesellschaft 

Angaben zur Hauptversammlung


              1.            Datum der Hauptversammlung: 20210708 
              2.            Uhrzeit der Hauptversammlung: 10.00 Uhr (MESZ) (entspricht 8:00 UTC) 
                            Art der Hauptversammlung: Ordentliche virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
              3.            Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten 
C.                          Ort der Hauptversammlung: https://www.fielmann.com/hv2021 
              4.            Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes: Weidestraße 118a, 22083 Hamburg 
                            Aufzeichnungsdatum: 20210616 
              5.            [Nachweisstichtag im Sinne von § 123 Abs. 4 AktG und § 13 Abs. 2 der Satzung der Fielmann 
                            Aktiengesellschaft ist der 17. Juni 2021, 00.00 Uhr (MESZ)] 
              6.            Internetseite zur Hauptversammlung/URL: https://www.fielmann.com/hv2021 Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Donnerstag, dem 8. Juli 2021, um 10.00 Uhr MESZ, ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung stattfinden wird. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist am Sitz der Gesellschaft in 22083 Hamburg, Weidestraße 118 a. 
I.             Tagesordnung 
              Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Fielmann Aktiengesellschaft, des gebilligten 
              Konzernabschlusses des Fielmann-Konzerns, des Lageberichts für die Fielmann Aktiengesellschaft und des 
              Lageberichts für den Fielmann-Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 sowie 
              des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB 
              Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 
              172, 173 AktG am 15. April 2021 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt die 
              Feststellung durch die Hauptversammlung. Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der Lagebericht für 
              die Fielmann Aktiengesellschaft und der Lagebericht für den Fielmann-Konzern, der Bericht des 
              Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB sind 
              der Hauptversammlung, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu 
              machen. 
1. 
              Die vorstehend genannten Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an und während der 
              Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Weidestraße 118 a, 22083 Hamburg) zur 
              Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und sind in der genannten Zeit auch über die Internetseite der 
              Gesellschaft 
              https://www.fielmann.com/hv2021

zugänglich.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Der Bilanzgewinn der Fielmann Aktiengesellschaft des Geschäftsjahrs 2020 in Höhe von 264.600.000,00 EUR

wird wie folgt verwendet:


              Verteilung an die Aktionäre (= Ausschüttung einer Dividende von 1,20 EUR je 
              dividendenberechtigter Stückaktie)                                        = 100.765.411,20 EUR 
              Einstellung in Gewinnrücklagen                                            = 163.800.000,00 EUR 
              Gewinnvortrag auf neue Rechnung                                           = 34.588,80 EUR 
2.            Bilanzgewinn                                                              = 264.600.000,00 EUR 

Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft im Zeitpunkt der

Einberufung gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur

Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. Für diesen Fall wird

der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 1,20 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie ein

entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.

Der Anspruch auf die Dividende ist gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf den

Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 13. Juli 2021, fällig.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 3. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des

Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 4. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des

Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

Wahl des Abschlussprüfers für die Fielmann Aktiengesellschaft und den Fielmann-Konzern für das

Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,

Zweigniederlassung Hamburg, zum Abschlussprüfer für die Fielmann Aktiengesellschaft und den

Fielmann-Konzern für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen. 5. Dem vorangegangen ist ein nach Art. 17 Absatz 4, 16 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU)

Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) durchgeführtes öffentliches

Auswahlverfahren. Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von ungebührlicher Einflussnahme Dritter und

dem Aufsichtsrat wurde insbesondere auch keine Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der

EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt, die die Auswahlmöglichkeit im Hinblick auf die Auswahl eines

bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der

Abschlussprüfung beschränkt hätte.

Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2021 mit der Ermächtigung zum

Bezugsrechtsausschluss und Änderung von § 5 Absatz 3 der Satzung

Das bestehende Genehmigte Kapital 2016 (§ 5 Absatz 3 der Satzung) läuft am 13. Juli 2021, also kurz

nach der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung, aus. Um der Gesellschaft auch in Zukunft flexible

Reaktionsmöglichkeiten auf Marktgegebenheiten zu erhalten, soll der Vorstand auch in Zukunft wieder

ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft im Rahmen der

gesetzlichen Möglichkeiten durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien in Form von

Stückaktien zu erhöhen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:


                            Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung aller seiner Mitglieder sowie mit Zustimmung 
                            des Aufsichtsrats bis zum 7. Juli 2026 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder in 
                            Teilbeträgen mehrmals um insgesamt bis zu 10.000.000,00 EUR durch Ausgabe von neuen, auf den 
                            Inhaber lautenden Stammaktien in Form von Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu 
                            erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). 
                            Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien können auch von 
                            einem durch den Vorstand zu bestimmenden Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 
                            KWG oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen oder einem Konsortium 
                            solcher Kreditinstitute oder Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den 
                            Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit 

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May 27, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)