Hauptversammlung am 09.07.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Fielmann Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur    
Hauptversammlung                                                               
Fielmann Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur                
Hauptversammlung am 09.07.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten        
Verbreitung gemäß §121 AktG                                                    
                                                                               
29.05.2020 / 15:05                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Fielmann Aktiengesellschaft Hamburg ISIN DE0005772206 Einladung zur            
ordentlichen Hauptversammlung                                                  
                                                                               
Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am       
Donnerstag, dem 9. Juli 2020, um 10.00 Uhr MESZ, ohne physische Präsenz der    
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung           
stattfinden wird. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist am  
Ort des Sitzes der Gesellschaft in Hamburg.                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
I. Tagesordnung                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Fielmann                   
Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses des                     
Fielmann-Konzerns, des Lageberichts für die Fielmann Aktiengesellschaft und    
des Lageberichts für den Fielmann-Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats      
für das Geschäftsjahr 2019 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu    
den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB                           
                                                                               
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den    
Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173 AktG am 16. April 2020 gebilligt und den    
Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt die Feststellung durch      
die Hauptversammlung. Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der           
Lagebericht für die Fielmann Aktiengesellschaft und der Lagebericht für den    
Fielmann-Konzern, der Bericht des Aufsichtsrats und der Bericht des            
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB sind der     
Hauptversammlung, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung    
bedarf, zugänglich zu machen.                                                  
                                                                               
Die vorstehend genannten Unterlagen liegen von der Einberufung der             
Hauptversammlung an und während der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen    
der Gesellschaft (Weidestraße 118 a, 22083 Hamburg) zur Einsichtnahme durch    
die Aktionäre aus und sind in der genannten Zeit auch über die Internetseite   
der Gesellschaft                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://www.fielmann.com/hv2020                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns                      
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:                         
                                                                               
Der Bilanzgewinn der Fielmann Aktiengesellschaft des Geschäftsjahrs 2019 in    
Höhe von 163.800.000,00 € wird als Gewinnvortrag auf neue Rechnung             
vorgetragen.                                                                   
                                                                               
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das   
Geschäftsjahr 2019                                                             
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019              
amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu        
erteilen.                                                                      
                                                                               
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für   
das Geschäftsjahr 2019                                                         
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019              
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu    
erteilen.                                                                      
                                                                               
5. Wahl des Abschlussprüfers für die Fielmann Aktiengesellschaft und den       
Fielmann-Konzern für das Geschäftsjahr 2020                                    
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH                                
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, Zweigniederlassung Hamburg, zum      
Abschlussprüfer für die Fielmann Aktiengesellschaft und den Fielmann-Konzern   
für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.                                          
                                                                               
6. Wahlen zum Aufsichtsrat                                                     
                                                                               
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 9. Juli 2020 endet die Amtszeit aller   
von der Hauptversammlung am 9. Juli 2015 gewählten Mitglieder des              
Aufsichtsrats, so dass eine Neuwahl erforderlich ist.                          
                                                                               
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG, § 7        
Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 MitbestG und § 8 Absatz 1 der Satzung aus sechzehn       
Mitgliedern zusammen, von denen acht Mitglieder von den Aktionären nach den    
Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) und acht weitere Mitglieder von den     
Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG)      
gewählt werden. Mindestens 30 Prozent der Aufsichtsratsmitglieder müssen       
Frauen und mindestens ebenso viele Aufsichtsratsmitglieder müssen Männer       
sein. Dieser Mindestanteil ist nach § 96 Absatz 2 Satz 2 AktG grundsätzlich    
vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen.                                        
                                                                               
Die Seite der Anteilseignervertreter und die Seite der Arbeitnehmervertreter   
haben der Gesamterfüllung jeweils durch Beschluss nach § 96 Absatz 2 Satz 3    
AktG vor der Wahl gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden widersprochen. Der   
Mindestanteil ist daher von der Seite der Anteilseigner und der Seite der      
Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen und beträgt jeweils zwei Frauen und zwei     
Männer.                                                                        
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen mit Wirkung ab der             
Beendigung der Hauptversammlung am 9. Juli 2020 als Vertreter der              
Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen:                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Prof. Dr. Mark K. Binz, Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Binz &        
Partner, wohnhaft in Stuttgart                                                 
                                                                               
2. Hans-Georg Frey, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Jungheinrich AG mit     
Sitz in Hamburg, wohnhaft in Hanstedt                                          
                                                                               
3. Carolina Müller-Möhl, Verwaltungsratspräsidentin der Müller-Möhl Group      
mit                                                                            
Sitz in Zürich, wohnhaft in Ebmatingen, Schweiz                                
                                                                               
4. Hans Joachim Oltersdorf, Geschäftsführer der MPA Pharma GmbH mit Sitz in    
Trittau, wohnhaft in Rellingen                                                 
                                                                               
5. Marie-Christine Ostermann, Geschäftsführende Gesellschafterin der Rullko    
Großeinkauf GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamm, wohnhaft in Hamm                   
                                                                               
6. Pier Paolo Righi, CEO & President Karl Lagerfeld International B.V.,        
Amsterdam, Niederlande, wohnhaft in München                                    
                                                                               
7. Sarna Röser, Mitglied der Geschäftsleitung der Röser FAM GmbH & Co. KG      
mit                                                                            
Sitz in Mundelsheim, wohnhaft in Mundelsheim                                   
                                                                               
8. Hans-Otto Schrader, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Otto AG für          
Beteiligungen mit Sitz in Hamburg, wohnhaft in Hamburg                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen                    
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr         
nach dem Beginn der Amtszeit beschließt.                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die vorgenannten Wahlvorschläge stützen sich auf die Empfehlungen des          
Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und berücksichtigen                  
die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele.            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen keinem der               
vorgeschlagenen Anteilseignervertreter und dem Unternehmen,                    
den Organen der Fielmann Aktiengesellschaft oder einem wesentlich an der       
Fielmann Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär                               
maßgebende persönliche oder geschäftliche Beziehungen im Sinne der Ziffer      
5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex in                              
der Fassung vom 7. Februar 2017.                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ein Lebenslauf, der Auskunft gibt über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und   
Erfahrungen der vorgeschlagenen Anteilseignervertreter                         
ist im Internet unter                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://www.fielmann.com/hv2020                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
abrufbar.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Herr Prof. Dr. Mark K. Binz soll für den Fall seiner Wahl in den               
Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen           
werden und hat sich bereit erklärt, für dieses Amt zu kandidieren.             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die unter diesem Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in den Aufsichtsrat             
vorgeschlagenen Anteilseignervertreter sind bei den nachfolgend                
jeweils unter a) aufgeführten Gesellschaften Mitglieder eines gesetzlich zu    
bildenden Aufsichtsrats bzw. bei den unter b)                                  
aufgeführten Gesellschaften Mitglieder eines vergleichbaren in- oder           
ausländischen Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen.                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Prof. Dr. Mark K. Binz                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) Faber-Castell AG, Stein                                                     
Sick AG, Waldkirch                                                             
                                                                               
b) Faber-Castell Unternehmensverwaltungs GmbH, Stein (stellvertretender        
Vorsitzender des Verwaltungsrats)                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
2. Hans-Georg Frey                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) Jungheinrich AG, Hamburg (Vorsitzender des Aufsichtsrats)                   
                                                                               
b) E.G.O. Blanc und Fischer & Co. GmbH, Obererdingen (Mitglied des             
Verwaltungsrats) HOYER GmbH, Hamburg (Mitglied des Beirats)                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
3. Carolina Müller-Möhl                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) keine                                                                       
                                                                               
b) Müller-Möhl Group, Zürich, Schweiz (Verwaltungsratspräsidentin)             
Orascam Development Holding AG, Altdorf, Schweiz (Mitglied des                 
Verwaltungsrats) Neue Züricher Zeitung, Zürich, Schweiz (Mitglied des          
Verwaltungsrats)                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
4. Hans Joachim Oltersdorf                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) keine                                                                       
                                                                               
b) Parte GmbH, Köln (Vorsitzender des Beirats)                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
5. Marie-Christine Ostermann                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) keine                                                                       
                                                                               
b) keine                                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
6. Pier Paolo Righi                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) keine                                                                       
                                                                               
b) keine                                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
7. Sarna Röser                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) keine                                                                       
                                                                               
b) keine                                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
8. Hans-Otto Schrader                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) Otto AG für Beteiligungen, Hamburg (Vorsitzender des Aufsichtsrats)         
GSV Aktiengesellschaft für Beteiligungen, Hamburg                              
                                                                               
b) Otto GmbH & Co. KG, Hamburg (Mitglied des Gesellschafterrats)               
Verwaltungsgesellschaft Otto mbH, Hamburg (Mitglied des Aufsichtsrats)         
goetzpartners Management Consultants GmbH, München (Mitglied des Beirats)      
Dr. August Oetker KG, Bielefeld (Mitglied des Beirats)                         
Adolf Würth GmbH & Co. KG, Künzelsau (Mitglied des Beirats)                    
Pfeifer & Langen Industrie- und Handels-KG, Köln (Mitglied des Präsidiums)     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 13 Absatz (2)           
(Teilnahmerecht)                                                               
                                                                               
Die Voraussetzungen für den vom Aktionär zur Teilnahme an der                  
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zu erbringenden Nachweis     
wurden durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie    
(ARUG II) geändert.                                                            
                                                                               
Das ARUG II ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Die Änderungen des §     
123 Absatz 4 Satz 1 AktG und der neu vorgesehene § 67c AktG finden erst ab     
dem 3. September 2020 und erstmals auf Hauptversammlungen Anwendung, die       
nach dem 3. September 2020 einberufen werden.                                  
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:                   
                                                                               
§ 13 Absatz (2) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:                        
                                                                               
'Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des   
Stimmrechts ist durch einen Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform durch     
den Letztintermediär gemäß § 67c Absatz 3 AktG nachzuweisen. Der Nachweis      
des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der              
Hauptversammlung zu beziehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln    
an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren      
Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger      
Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.'               
                                                                               
Der Vorstand wird angewiesen, die Änderung der Satzung erst nach dem 3.        
September 2020 zur Eintragung zum Handelsregister anzumelden.                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
II. Weitere Angaben zur Einberufung                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der      
Hauptversammlung                                                               
                                                                               
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2020 beträgt das             
Grundkapital der Gesellschaft 84.000.000,00 € und ist eingeteilt in            
84.000.000 Stammaktien (Stückaktien). Jede Stammaktie (Stückaktie) gewährt     
eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte beträgt daher im    
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 84.000.000. Die Gesellschaft    
hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 40.694 eigene           
Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu.                                    
                                                                               
2. Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre             
                                                                               
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,                
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur          
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Artikel 2 des Gesetzes      
zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und     
Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020, BGBl. I 2020 S. 569, im Folgenden      
'COVID-19-Gesetz') hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats           
entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre    
oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der         
Gesellschaft) als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. Die              
Hauptversammlung findet unter Anwesenheit des Vorsitzenden des                 
Aufsichtsrats als Versammlungsleiter, des Vorsitzenden und weiterer            
Mitglieder des Vorstands, weiterer Mitglieder des Aufsichtsrats, welche im     
Wege der Bild- und Tonübertragung zugeschaltet werden, sowie eines mit der     
Niederschrift der Hauptversammlung beauftragten Notars statt. Ort der          
Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist am Ort des Sitzes der         
Gesellschaft in Hamburg.                                                       
                                                                               
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 als virtuelle          
Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen    
der Abläufe der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre. Die      
Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder        
deren Bevollmächtigte im Internet unter                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://www.fielmann.com/hv2020                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
über das passwortgeschützte Internetportal zur Hauptversammlung vollständig    
in Bild und Ton übertragen, die Stimmrechtsausübung                            
der Aktionäre über die elektronische Kommunikation (Briefwahl) sowie           
Vollmachtserteilung wird ermöglicht, den ordnungsgemäß                         
angemeldeten Aktionären und deren Bevollmächtigten wird eine                   
Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt           
und Aktionäre oder deren Bevollmächtigte, die ihr Stimmrecht ausgeübt          
haben, können über elektronische Kommunikation Widerspruch                     
gegen Beschlüsse der Hauptversammlung einlegen.                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären (siehe hierzu die Ausführungen im    
Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an                                
der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag    
und dessen Bedeutung)') werden individuelle Zugangsdaten                       
zur Nutzung des passwortgeschützten Internetportals der Gesellschaft           
übersandt.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit         
Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft)                            
am Versammlungsort ist ausgeschlossen. Eine elektronische Teilnahme an der     
Versammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG                              
ist nicht möglich.                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wir bitten die Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung der             
nachstehenden Hinweise zu den Voraussetzungen für die Teilnahme                
an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu den weiteren    
Aktionärsrechten.                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
3. Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und    
die Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag und dessen Bedeutung)       
                                                                               
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des          
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft         
rechtzeitig unter der nachfolgend genannten Adresse einen von ihrem            
depotführenden Institut in Textform (§ 126 b BGB) in Deutsch oder Englisch     
erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln und sich      
rechtzeitig zur Hauptversammlung anmelden:                                     
                                                                               
Fielmann AG                                                                    
c/o Better Orange IR & HV AG                                                   
Haidelweg 48                                                                   
81241 München                                                                  
Telefax: +49 89 889690633                                                      
E-Mail-Adresse: anmeldung@better-orange.de                                     
                                                                               
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 18. Juni         
2020, 00.00 Uhr MESZ, beziehen (sog. Nachweisstichtag). Der Nachweis des       
Anteilsbesitzes und die Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens bis       
zum Ablauf des 2. Juli 2020, 24.00 Uhr MESZ, zugehen.                          
                                                                               
Nach Anmeldung und Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der        
Gesellschaft werden den Aktionären HV-Tickets für die Hauptversammlung         
übersandt. Mit den HV-Tickets erhalten die Aktionäre die für die Nutzung       
des unter                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://www.fielmann.com/hv2020                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglichen, passwortgeschützten Internetportals zur Hauptversammlung (im     
Folgenden 'Internetportal') notwendigen individuellen                          
Zugangsdaten. Um den rechtzeitigen Erhalt der HV-Tickets sicherzustellen,      
bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung                         
und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die                
Gesellschaft Sorge zu tragen. Das Internetportal steht ab                      
dem 18. Juni 2020 zur Verfügung.                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung       
oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,                            
wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der          
Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich                      
nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum               
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre                   
für die Veräußerbarkeit der Aktien einher. Auch im Fall der vollständigen      
oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes                                
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des             
Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs                     
zum Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem       
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die                              
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts.                 
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach                  
dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien     
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind                                 
nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich             
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der                       
Nachweisstichtag ist auch kein relevantes Datum für die                        
Dividendenberechtigung.                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
4. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte                         
                                                                               
Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch      
einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater, die    
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen       
Dritten, ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der     
Nachweis des Anteilbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen                 
erforderlich.                                                                  
                                                                               
Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung             
teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen            
Aktionäre lediglich im Rahmen ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der           
Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung der weisungsgebundenen           
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.                                 
                                                                               
Die Nutzung des passwortgeschützten Internetportals durch den                  
Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden     
Zugangsdaten, die dem Aktionär nach ordnungsgemäßer Anmeldung zur              
Hauptversammlung und ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilbesitzes zugesendet    
werden, vom Vollmachtgeber erhält.                                             
                                                                               
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der                 
Bevollmächtigung bedürfen der Textform gemäß § 126 b BGB, es sei denn, sie     
sind an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen                    
Stimmrechtsberater oder eine diesen nach § 135 Absatz 8 AktG                   
gleichgestellte Person oder Institution gerichtet. Wir weisen jedoch darauf    
hin, dass ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein                      
Stimmrechtsberater oder eine diesen nach § 135 Absatz 8 AktG                   
gleichgestellte Person oder Institution möglicherweise eine besondere Form     
der Vollmacht verlangen, weil sie die Vollmacht nach § 135 Absatz 1 AktG       
nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die einen Intermediär, eine          
Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine diesen nach § 135     
Absatz 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen          
möchten, sollten sich daher mit diesen über ein mögliches Formerfordernis      
für die Vollmacht abstimmen.                                                   
                                                                               
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann per Post, Fax oder E-Mail an die        
Gesellschaft spätestens bis Dienstag, 7. Juli 2020, 24.00 Uhr MESZ, unter      
der folgenden Postanschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse:                   
                                                                               
Fielmann AG                                                                    
c/o Better Orange IR & HV AG                                                   
Haidelweg 48                                                                   
81241 München                                                                  
Telefax: +49 89 889690655                                                      
E-Mail-Adresse: fielmann@better-orange.de                                      
                                                                               
oder unter Nutzung des passwortgeschützten Internetportals unter               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://www.fielmann.com/hv2020                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
bis zu der vom Versammlungsleiter angekündigten Schließung der Möglichkeit     
der Stimmabgabe und der Vollmachtserteilung an                                 
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der virtuellen      
Hauptversammlung am 9. Juli 2020 übermittelt, geändert                         
oder widerrufen werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der     
Gesellschaft.                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend             
genannten Zeitpunkten auch zur Verfügung, wenn die Erteilung                   
der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein    
gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung                   
erübrigt sich in diesem Fall. Auch die Änderung oder der Widerruf einer        
bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten                          
Übermittlungswegen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten         
unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht erhalten die Aktionäre mit      
dem HV-Ticket, welches den Aktionären nach der oben                            
beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung und Übersendung des           
Nachweises des Anteilsbesitzes zugeschickt wird; das                           
Formular steht auch unter                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://www.fielmann.com/hv2020                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zum Download zur Verfügung.                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zur Erleichterung der Ausübung des Stimmrechts bieten wir unseren              
Aktionären auch für die diesjährige Hauptversammlung an,                       
von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Mitarbeiter der                
Gesellschaft bereits vor der Hauptversammlung als Stimmrechtsvertreter         
zu bevollmächtigen. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen      
wollen, müssen sich gemäß den vorstehenden Bestimmungen                        
fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des                
Anteilsbesitzes führen.                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten                  
Stimmrechtsvertreter können nach der oben beschriebenen form-                  
und fristgerechten Anmeldung und Übersendung des Nachweises des                
Anteilsbesitzes per Post, Fax oder E-Mail an die Gesellschaft                  
bis Dienstag, 7. Juli 2020, 24.00 Uhr MESZ, unter der folgenden                
Postanschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse:                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Fielmann AG                                                                    
                                                                               
c/o Better Orange IR & HV AG                                                   
                                                                               
Haidelweg 48                                                                   
                                                                               
81241 München                                                                  
                                                                               
Telefax: +49 89 889690655                                                      
                                                                               
E-Mail-Adresse: fielmann@better-orange.de                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder unter Nutzung des passwortgeschützten Internetportals unter               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://www.fielmann.com/hv2020                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
bis zu der vom Versammlungsleiter angekündigten Schließung der Möglichkeit     
der Stimmabgabe und der Vollmachtserteilung an                                 
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der virtuellen      
Hauptversammlung am 9. Juli 2020 erteilt, geändert                             
oder widerrufen werden.                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht an die von der Gesellschaft     
benannten Stimmrechtsvertreter sowie Hinweise zur                              
Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten        
Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre mit dem                            
HV-Ticket, welches den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und        
fristgerechten Anmeldung und Übersendung des Nachweises                        
des Anteilsbesitzes zugeschickt wird; das Formular steht auch unter            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://www.fielmann.com/hv2020                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zum Download zur Verfügung.                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Den Stimmrechtsvertretern müssen, neben der Vollmacht, in jedem Fall           
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden.                     
Die Stimmrechtsvertreter sind an die Weisungen gebunden. Ohne Weisungen        
sind die Vollmachten ungültig. Die Stimmrechtsvertreter                        
der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen      
gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung                                
der Fragemöglichkeit oder zur Stellung von Anträgen entgegen.                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
5. Stimmabgabe durch Briefwahl                                                 
                                                                               
Aktionäre können ihre Stimmen auch schriftlich oder im Wege elektronischer     
Kommunikation abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen               
('Briefwahl'). Auch hierzu ist eine rechtzeitige Anmeldung und Übersendung     
des Nachweises des Anteilsbesitzes, wie vorstehend beschrieben,                
erforderlich.                                                                  
                                                                               
Briefwahlstimmen können per Post, Fax oder E-Mail nach der oben                
beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung und Übersendung des           
Nachweises des Anteilsbesitzes an die Gesellschaft bis Dienstag, 7. Juli       
2020, 24.00 Uhr MESZ, unter der folgenden Postanschrift, Fax-Nummer oder       
E-Mail-Adresse:                                                                
                                                                               
Fielmann AG                                                                    
c/o Better Orange IR & HV AG                                                   
Haidelweg 48                                                                   
81241 München                                                                  
Telefax: +49 89 889690655                                                      
E-Mail-Adresse: fielmann@better-orange.de                                      
                                                                               
oder unter Nutzung des passwortgeschützten Internetportals unter               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://www.fielmann.com/hv2020                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
bis zu der vom Versammlungsleiter angekündigten Schließung der Möglichkeit     
der Stimmabgabe und der Vollmachtserteilung an                                 
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der virtuellen      
Hauptversammlung am 9. Juli 2020 abgegeben, geändert                           
oder widerrufen werden.                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und                  
Stimmrechtsberater sowie diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte        
Personen können sich der Briefwahl bedienen.                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ein Formular für die Briefwahl erhalten die Aktionäre mit dem HV-Ticket,       
welches den Aktionären nach der oben beschriebenen                             
form- und fristgerechten Anmeldung und Übersendung des Nachweises des          
Anteilsbesitzes zugeschickt wird; das Formular steht                           
auch unter                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://www.fielmann.com/hv2020                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zum Download zur Verfügung.                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
6. Ergänzungsanträge auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 AktG  
                                                                               
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals       
oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 € - letzteres entspricht 500.000     
Stückaktien - erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die            
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand        
muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.                     
                                                                               
Die Antragssteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen       
vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie    
die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten und,      
soweit dem Antrag vom Vorstand nicht entsprochen wird, auch bis zur            
Entscheidung des Gerichts über das Ergänzungsverlangen halten. Die Regelung    
des § 121 Abs. 7 AktG findet entsprechende Anwendung.                          
                                                                               
Nach § 70 AktG bestehen bezüglich der Aktienbesitzzeit bestimmte               
Anrechnungsmöglichkeiten. Für den Nachweis reicht eine entsprechende           
Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts aus.                            
                                                                               
Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung ist schriftlich an den            
Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft nebst Begründung oder            
Beschlussvorlage sowie dem Nachweis über die Aktienbesitzzeit spätestens       
bis zum Ablauf des 8. Juni 2020, 24.00 Uhr MESZ, unter nachfolgender           
Adresse zugehen:                                                               
                                                                               
Fielmann AG                                                                    
Vorstand                                                                       
Weidestraße 118 a                                                              
22083 Hamburg                                                                  
                                                                               
7. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG   
                                                                               
Gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz hat der Vorstand mit Zustimmung des           
Aufsichtsrats entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz    
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung       
abgehalten wird und die Aktionäre ihre Stimmen in der Hauptversammlung         
insbesondere auch im Wege der elektronischen Kommunikation abgeben. Die        
Rechte der Aktionäre, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der                
Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung in der Hauptversammlung zu stellen,    
sind nach der gesetzlichen Konzeption des COVID-19-Gesetzes ausgeschlossen.    
                                                                               
                                                                               
8. Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation gemäß § 1 Abs. 2  
COVID-19-Gesetz                                                                
                                                                               
Gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären eine Fragemöglichkeit     
im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand hat, mit     
Zustimmung des Aufsichtsrats, vorgegeben, dass zur Hauptversammlung            
angemeldete Aktionäre ihre Fragen bis spätestens zum 6. Juli 2020, 24.00       
Uhr MESZ, im Wege elektronischer Kommunikation über das Internetportal         
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://www.fielmann.com/hv2020                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
einzureichen haben. Dabei ist der Umfang je Frage auf 5.000 Zeichen zu         
begrenzen.                                                                     
                                                                               
                                                                               
Ein Recht auf Antwort ist mit der Fragemöglichkeit nicht verbunden. Der        
Vorstand wird nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen                             
entscheiden, welche Fragen er wie beantwortet. Der Vorstand muss nicht alle    
Fragen beantworten; er kann insbesondere auch                                  
Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle         
Fragen auswählen; er kann dabei Aktionärsvereinigungen                         
und institutionelle Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen.       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
9. Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung                               
                                                                               
Die gesamte Hauptversammlung wird am 9. Juli 2020, ab 10.00 Uhr MESZ, für      
die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und deren Bevollmächtigte unter       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://www.fielmann.com/hv2020                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
über das passwortgeschützte Internetportal live in Bild und Ton übertragen.    
Die individuellen Zugangsdaten für die Nutzung                                 
des passwortgeschützten Internetportals erhalten die Aktionäre mit den         
HV-Tickets nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten                
Anmeldung und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes. Die              
Übertragung der Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme                    
im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG (elektronische bzw.                      
Online-Teilnahme).                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
10. Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung         
                                                                               
Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung     
wird angemeldeten Aktionären sowie ihren Bevollmächtigten, die ihr             
Stimmrecht im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung ausgeübt       
haben, die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der            
Hauptversammlung zu erklären. Entsprechende Erklärungen sind der               
Gesellschaft über das passwortgeschützte Internetportal unter                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://www.fielmann.com/hv2020                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zu übermitteln und sind ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren        
Schließung durch den Versammlungsleiter möglich.                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
11. Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft                  
                                                                               
Die Einberufung der virtuellen Hauptversammlung mit den gesetzlich             
geforderten Angaben und Erläuterungen, einschließlich der weitergehenden       
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1,    
127, 131 Abs. 1 AktG und § 1 COVID-19-Gesetz, ist auch über die                
Internetseite der Gesellschaft                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://www.fielmann.com/hv2020                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich. Hier finden sich auch die weiteren Informationen gemäß § 124a      
AktG.                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
12. Information zum Datenschutz für Aktionäre                                  
                                                                               
Die Fielmann Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name,      
Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer       
der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze und des     
Aktiengesetzes (AktG), um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im          
Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.                                    
                                                                               
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an       
der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die       
Fielmann Aktiengesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für    
die Verarbeitung ist das AktG in Verbindung mit Art. 6 (1) c)                  
Datenschutz-Grundverordnung.                                                   
                                                                               
Die Dienstleister der Fielmann Aktiengesellschaft, welche zum Zwecke der       
Durchführung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der          
Fielmann Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für     
die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und           
verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Fielmann                 
Aktiengesellschaft.                                                            
                                                                               
Grundsätzlich werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht oder                
anonymisiert, sobald sie für den oben genannten Zweck nicht mehr               
erforderlich sind und uns nicht gesetzliche Nachweis- und                      
Aufbewahrungspflichten zu einer weiteren Speicherung verpflichten.             
                                                                               
Sie haben ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs-       
und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten    
sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Kapitel III der                 
Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Fielmann    
Aktiengesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse                       
datenschutz@fielmann.com oder über die folgenden Kontaktdaten geltend          
machen:                                                                        
                                                                               
Fielmann Aktiengesellschaft                                                    
Weidestraße 118 a                                                              
22083 Hamburg                                                                  
                                                                               
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden    
nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.                                   
                                                                               
Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter:             
                                                                               
Fielmann Aktiengesellschaft                                                    
Datenschutzbeauftragter                                                        
Weidestraße 118 a                                                              
22083 Hamburg                                                                  
                                                                               
E-Mail: datenschutz@fielmann.com                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Hamburg, im Mai 2020                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Fielmann Aktiengesellschaft                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand                Der Aufsichtsrat                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
29.05.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                       

Unternehmen: Fielmann Aktiengesellschaft   

             Weidestraße 118a              

             22083 Hamburg                 

             Deutschland                   

Telefon:     +49 40 270760                 

Fax:         +49 40 27076150               

E-Mail:      investorrelations@fielmann.com

Internet:    https://www.fielmann.com      

ISIN:        DE0005772206                  

WKN:         577220                        







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1059377  29.05.2020