Fiverr International Ltd. („Fiverr“) hat heute den Börsengang mit 5.263.158 Stammaktien zu einem offiziellen Kurs von 21,00 US-Dollar je Aktie bekannt gegeben. Die Konsortialführer für den Börsengang haben zudem eine 30-tägige Option auf Überzuteilung von bis zu 789.473 zusätzlichen Stammaktien von Fiverr zum Ausgabekurs. Die Aktien werden voraussichtlich ab dem 13. Juni 2019 unter dem Tickersymbol „FVRR“ an der New York Stock Exchange notiert.

Das Angebot endet unter Voraussetzung der Erfüllung der üblichen Abschlussbedingungen voraussichtlich am 17. Juni 2019.

J.P. Morgan Securities LLC und Citigroup Global Markets Inc. fungieren gemeinsam als führende Bookrunner für das geplante Angebot. BofA Merrill Lynch und UBS Securities LLC fungieren ebenfalls als Bookrunner für das geplante Angebot. JMP Securities LLC, Needham & Company, LLC, sowie Oppenheimer & Co. Inc. fungieren als Co-Manager für das geplante Angebot.

Der Börsengang erfolgt ausschließlich mittels eines Emissionsprospekts. Exemplare des endgültigen Prospekts im Zusammenhang mit dem Angebot können, sobald sie verfügbar sind, bei J.P. Morgan Securities LLC entweder schriftlich (c/o Broadridge Financial Solutions, 1155 Long Island Avenue, Edgewood, New York 11717, USA), telefonisch (1-866-803-9204) oder per E-Mail (prospectus-eg_fi@jpmchase.com) oder auch bei Citigroup Global Markets Inc. entweder schriftlich (c/o Broadridge Financial Solutions, 1155 Long Island Avenue, Edgewood, New York 11717, USA) oder telefonisch (1-800-831-9146) bezogen werden.

Ein Antrag auf Börsenzulassung auf Formblatt F1 (sogenanntes Registration Statement) für diese Wertpapiere ist bei der US-amerikanischen Securities and Exchange Commission (SEC) eingereicht und von dieser als rechtsgültig erklärt worden. Diese Presseveröffentlichung soll kein Verkaufsangebot und kein Ansuchen für ein Kaufangebot darstellen, und es soll gleichfalls kein Verkauf dieser Wertpapiere in Ländern oder Gerichtsbarkeiten stattfinden, in denen ein solches Angebot, ein solches Ansuchen oder ein solcher Verkauf vor der Registrierung oder Qualifizierung nach dem Wertpapiergesetz des jeweiligen Landes oder der jeweiligen Gerichtsbarkeit unzulässig wäre.

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.