Bundesanzeiger

Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

Daten zur Veröffentlichung:

Veröffentlichungsmedium:

Internet

Internet-Adresse:

www.bundesanzeiger.de

Veröffentlichungsdatum:

21. Mai 2021

Rubrik:

Aktiengesellschaften

Art der Bekanntmachung:

Hauptversammlung

Veröffentlichungspflichtiger:

flatexDEGIRO AG, Frankfurt am Main

Fondsname:

ISIN:

Auftragsnummer:

210512019839

Verlagsadresse:

Bundesanzeiger Verlag GmbH, Amsterdamer Straße 192,

50735 Köln

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Für flatexDEGIRO AG veröffentlicht am 21. Mai 2021.

Auftragsnummer: 210512019839

Quelle: Bundesanzeiger

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flatexDEGIRO AG

Frankfurt am Main

WKN: FTG111

ISIN: DE000FTG1111

Einberufung der ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung

Auf Grundlage von Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 in der Fassung vom 22. Dezember 2020 ("COVID-19-Gesetz") laden wir unsere Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrates zur

ordentlichen Hauptversammlung der flatexDEGIRO AG, Frankfurt am Main,

ein, die

am Dienstag, den 29. Juni 2021, um 14:00 Uhr MESZ,

als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

stattfindet.

Die gesamte Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte live im Internet unter der Internetadresse

https://www.flatexdegiro.com

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Für flatexDEGIRO AG veröffentlicht am 21. Mai 2021.

Auftragsnummer: 210512019839

Quelle: Bundesanzeiger

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unter "Investor Relations" in dem Unterpunkt "HV & Prospekt", dort unter "Hauptversammlung 2021" im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton übertragen; eine elektronische Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich. Die Stimmrechtsausübung der ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder ihrer Bevoll- mächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Bitte beachten Sie auch die Hinweise am Ende dieser Einberufung. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume der flatexDEGIRO AG, Rotfeder-Ring 7, 60327 Frankfurt am Main. Dort werden sich der Versammlungsleiter, die beurkundende Notarin, die Vorstandsmitglieder und die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter befinden. Die Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats darf aufgrund einer vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach § 1 Abs. 1 und 2 sowie Abs. 6 i.V.m. § 7 Abs. 1 COVID-19-Gesetz getroffenen Entscheidung im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen. Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt kein Beschluss zu fassen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt hat.

Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen enthalten auch den erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB. Die genannten Unterlagen sind von der Einberufung an und auch während der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.flatexdegiro.com

unter "Investor Relations" in dem Unterpunkt "HV & Prospekt", dort unter "Hauptversammlung 2021" zugänglich.

  1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
    "Den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt."
  2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
    "Den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt."
  3. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021, des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr 2021 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

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  • Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021, zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr 2021 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2021 und 2022 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung gewählt ."

Der Aufsichtsrat erklärt, dass dieser Wahlvorschlag frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung be- schränkenden Vertragsklausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom

16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kom- mission) auferlegt wurde.

Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat gegenüber dem Aufsichtsrat erklärt, dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen können.

5. Beschlussfassung über die Wahlen von Mitgliedern des Aufsichtsrats

Die gegenwärtige Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der flatexDEGIRO AG am 29. Juni 2021. Im Rahmen dieser Hauptversammlung sollen daher sämtliche Aufsichtsratsmitglieder neu gewählt werden.

Der Aufsichtsrat der flatexDEGIRO AG setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung die Wiederwahl der drei bisherigen Mitglieder vor. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Die nachfolgend unter lit. a) bis c) genannten Kandidaten werden mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt. Die Wahl erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der neu gewählten Aufsichtsratsmitglieder für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. Die Amtszeit der neu gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats endet damit jeweils mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2025.
    1. Herr Martin Korbmacher, Frankfurt am Main
      Geschäftsführer der Event Horizon Capital & Advisory GmbH, Frankfurt am Main,
    2. Herr Stefan Müller, Küps
      Leiter Finanzen und Generalbevollmächtigter der Börsenmedien AG, Kulmbach
    3. Herr Herbert Seuling, Kulmbach
      Geschäftsführer der M & S Monitoring GmbH, Kulmbach "

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Kandidaten entscheiden zu lassen.

Die vorgeschlagenen Kandidaten haben sich vorab bereit erklärt, das Amt für den Fall ihrer Wiederwahl anzunehmen. Herr Martin Korbmacher hat für den Fall seiner Wiederwahl in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zudem seine Bereitschaft erklärt, zur Wiederwahl als Vorsitzender des Aufsichtsrats zur Verfügung zu stehen.

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Von den Kandidaten für den Aufsichtsrat verfügen insbesondere Herr Stefan Müller aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Finanzvorstand sowie als Leiter Finanzen verschiedener Unternehmen und Herr Herbert Seuling aufgrund seiner Ausbildung zum Steuerberater sowie seiner langjährigen Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter einer Steuerbera- tungsgesellschaft über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung bzw. Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5, 1. Halbsatz AktG. Darüber hinaus sind sämtliche Mitglieder mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut im Sinne des § 100 Abs. 5, 2. Halbsatz AktG.

Ergänzende Angaben zu den vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten einschließlich der Angaben zu Mitgliedschaften in weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien sind im Anschluss an die Tagesordnung wiedergegeben und zusätzlich von der Einberufung der Hauptversammlung an und auch während der gesamten Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.flatexdegiro.com

unter "Investor Relations" in dem Unterpunkt "HV & Prospekt", dort unter "Hauptversammlung 2021" zugänglich.

6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

Nach § 120a Absatz 1 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre. Eine erstmalige Beschlussfassung nach § 120a Absatz 1 AktG hat bis zum Ablauf der ersten ordentlichen Hauptversammlung, die auf den 31. Dezember 2020 folgt, zu erfolgen.

Der Aufsichtsrat der flatexDEGIRO AG hat am 14. Mai 2021 unter Berücksichtigung der Vorgaben von § 87a Abs. 1 AktG sowie der entsprechenden Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019, bekanntgemacht im Bundesanzeiger am 20. März 2020 (nachfolgend "Deutscher Corporate Governance Kodex") ein neues System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschlossen, dass der Hauptversammlung gemäß § 120a Absatz 1 AktG zur Billigung vorgelegt werden soll.

Dieses Vergütungssystem findet sich im Anschluss an die Tagesordnung in den Angaben "Zu Punkt 6 der Tagesordnung: Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder". Es ist zudem von der Einberufung der Hauptversammlung an und auch während der gesamten Hauptversammlung über die Internetadresse

https://www.flatexdegiro.com

unter "Investor Relations" in dem Unterpunkt "HV & Prospekt", dort unter "Hauptversammlung 2021" zugänglich.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Das im Anschluss an die Tagesordnung in den Angaben "Zu Punkt 6 der Tagesordnung: Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder" wiedergegebene, vom Aufsichtsrat der flatexDEGIRO AG am 14. Mai 2021 beschlossene System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder wird gebilligt. "

7. Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Nach § 113 Abs. 3 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu beschließen. Ein die bestehende Vergütung bestätigender Beschluss ist zulässig. Eine erstmalige Beschlussfassung nach § 113 Absatz 3 AktG hat bis zum Ablauf der ersten ordentlichen Haupt- versammlung, die auf den 31. Dezember 2020 folgt, zu erfolgen.

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Auftragsnummer: 210512019839

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