Ordentliche Hauptversammlung 2020

EINLADUNG

Einladung zur ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung

flatex AG, Frankfurt am Main

WKN: FTG111

ISIN: DE000FTG1111

WKN: FTG120

ISIN: DE000FTG1202

Auf Grundlage von Art. 2 des Gesetzes zur Abmilde- rung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 ("COVID-19-Gesetz") laden wir unsere Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrates zur

ordentlichen Hauptversammlungder flatex AG, Frankfurt am Main,

ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

ein, die

am Dienstag, den 20. Oktober 2020,

um 10.00 Uhr MESZ,

in den Geschäftsräumen der flatex AG, Rotfeder-Ring 5, 60327 Frankfurt am Main, stattfindet.

Die gesamte Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte live im Internet unter der Internetadresse https://www.flatex.com unter "Investor Relations" in dem Unterpunkt "Hauptversammlungen" im passwortgeschütz- ten Internetservice in Bild und Ton übertragen; eine elek- tronische Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von

  • 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich. Die Stimmrechts- ausübung der ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Ge- sellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Bitte beachten Sie auch die Hinweise am Ende dieser Einladung.

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Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lagebe- richts für das Geschäftsjahr 2019, des gebilligten Konzernab- schlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäfts- jahr 2019

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Ta- gesordnungspunkt kein Beschluss zu fassen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzern- abschluss bereits gebilligt und den Jahresabschluss damit fest- gestellt hat.

Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind von der Einberufung an und auch während der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.flatex.com unter "Investor Relations" in dem Unterpunkt "Hauptversammlun- gen" und in den Geschäftsräumen der Gesellschaft im Rotfeder- Ring 7, 60327 Frankfurt am Main, zugänglich. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt.

  1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vor- stands für das Geschäftsjahr 2019
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäfts- jahr 2019 Entlastung zu erteilen.
  2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Auf- sichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Ge- schäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
  3. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernab-

schlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte im Geschäftsjahr 2020 und 2021 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu wählen.

5. Beschlussfassung über die Änderung der Firmierung der Ge- sellschaft und die entsprechende Änderung der Satzung

In konsequenter Fortsetzung ihrer internationalen Expansions- strategie unter Fokussierung auf das margenstarke B2C-Ge- schäft hat die flatex AG am 30. Juli 2020 sämtliche Anteile am niederländischen Online-Broker DeGiro B.V. übernommen. Um die damit erlangte Position als Europas größter Retail-Online- Broker zu unterstreichen, sollen sich nun beide in ihren jeweili- gen Märkten starken B2C-Marken "flatex" und "DEGIRO" auch im Namen der Konzernobergesellschaft widerspiegeln. Die Ver- bindung der beiden Marken in der Firmierung der Gesellschaft zu "flatexDEGIRO AG" wird eine große Signalwirkung im Markt ha- ben und den Bekanntheitsgrad des nun im Konzern vereinten internationalen Online-Brokerage-Geschäftes weiter steigern. Da- rüber hinaus wird die Nennung beider Marken in der Firmierung der Konzernobergesellschaft intern ein wichtiges Zeichen der Zusammenführung beider Unternehmenskulturen setzen und die Identifikation sämtlicher Mitarbeiter mit der neuen, deutlich erwei- terten Unternehmensgruppe durch Schaffung einer gemeinsamen "corporate identity" fördern.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Be- schluss zu fassen:

Die Firmierung der Gesellschaft wird in

flatexDEGIRO AG

geändert und § 1 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu gefasst:

"(1) Die Firma der Gesellschaft lautet:

flatexDEGIRO AG".

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6. Beschlussfassung über die Aufhebung des vorhandenen Ge- nehmigten Kapitals 2018 und die Schaffung eines neuen Ge- nehmigten Kapitals 2020/I, teilweise mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, sowie über die Änderung der Satzung

Die Satzung der Gesellschaft enthält in § 4 Abs. 3 ein genehmig- tes Kapital (Genehmigtes Kapital 2018), das den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ursprünglich ermächtigte, bis zum 6. August 2023 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 3.857.323,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 3.857.323 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sach- einlage zu erhöhen. Von dieser Ermächtigung ist im Jahr 2018 in Höhe von EUR 1.225.761,00 und im Jahr 2020 in Höhe von EUR 2.601.885,00 Gebrauch gemacht worden, so dass die Ermächti- gung, das Grundkapital zu erhöhen, nur noch in Höhe von EUR 29.677,00 fortbesteht.

Aufgrund der fast vollständigen Ausnutzung des Genehmigten Ka- pitals 2018 und um es der Gesellschaft zu ermöglichen, auch wei- terhin möglichst flexibel auf sich bietende Gelegenheiten auf den Märkten reagieren zu können, soll das vorstehend beschriebene Genehmigte Kapital 2018 aufgehoben und ein neues genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2020/I) geschaffen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Be- schluss zu fassen:

  1. Das Genehmigte Kapital 2018 in § 4 Abs. 3 der Satzung wird, soweit im Zeitpunkt der Aufhebung noch nicht ausgenutzt, mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des nachfolgend bestimmten neuen Genehmigten Kapitals 2020/I in das Han- delsregister aufgehoben.
  2. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichts- rats bis zum 19. Oktober 2025 das Grundkapital der Gesell- schaft einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 10.900.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von ins- gesamt bis zu 10.900.000 neuen, auf den Namen lautenden

Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020/I).

Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht zu gewäh- ren. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den fol- genden Fällen ganz oder teilweise auszuschließen:

  • zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;
  • bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Un- ternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Un- ternehmen;
  • soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern der von der Gesellschaft oder ihren Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Aus- übung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfül- lung einer Options- bzw. Wandlungspflicht zustünde.

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2020/I fest- zulegen.

Der Vorstand wird ermächtigt zu bestimmen, dass die neu- en Aktien gemäß § 186 Abs. 5 AktG von einem Kreditinstitut oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung über- nommen werden sollen, sie den Aktionären zum Bezug an- zubieten. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2020/I oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2020/I anzupassen.

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Flatex AG published this content on 20 May 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 19 May 2021 21:57:06 UTC.