HALLE (dpa-AFX) - Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag sind seit Mitte 2021 virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele zugelassen - bislang sind aber noch keine der notwendigen Erlaubnisse erteilt worden. Bislang seien 49 Erlaubnisse zur Veranstaltung von virtuellen Automatenspielen und sieben für Online-Poker beantragt (Stand 14. Dezember), teilte das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt mit. Die Anträge würden noch bearbeitet. Die Behörde ist derzeit bundesweit für die Anträge zuständig.

Verschiedene Behörden in Deutschland übernehmen vorübergehend die Überwachung und Genehmigung von Glücksspielen. Die Aufgaben werden nach und nach von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder übernommen. Diese wird in Halle im Süden Sachsen-Anhalts aufgebaut./dh/DP/he