Kartellverfahren gegen Forbo Flooring Systems in Frankreich - Einmalige Rückstellung vorgenommen

Baar, 20. Juli 2017

In einem seit 2013 laufenden Kartellverfahren in Frankreich, das sich gegen Forbo Flooring Systems sowie weitere Mitbewerber richtet, zeichnet sich ab, dass Forbo Flooring Systems Frankreich mit Einmalkosten in der Grössenordnung von CHF 85 Millionen rechnen muss.

Forbo hat die Kartelluntersuchung in Frankreich in ihren Finanzberichten stets als Eventualverbindlichkeit ausgewiesen. Da nun aber eine verlässliche Indikation der Einmalkosten vorliegt, wird Forbo zu Lasten des Betriebsgewinns 2017 vorsorglich eine einmalige Rückstellung in der Höhe von CHF 85 Millionen vornehmen.
Bereinigt um diesen Sondereffekt bestätigt Forbo ihre positive Guidance vom Frühjahr 2017.

Die operative Ertragskraft der Forbo-Gruppe wird dadurch nicht beeinträchtigt.

Es handelt sich um ein isoliertes Ereignis bei Forbo Flooring Systems in Frankreich. Forbo hat bei der Aufarbeitung des Sachverhalts eng mit den Behörden zusammengearbeitet und seinerzeit rasch gehandelt, um sicherzustellen, dass derartige Verstösse gegen den Verhaltenskodex von Forbo nicht mehr vorkommen können.

Forbo ist ein führender Hersteller von Bodenbelägen, Bauklebstoffen sowie Antriebs- und Leichtfördertechnik. Das Unternehmen beschäftigt über 5 300 Mitarbeitende und verfügt über ein internationales Netz von 24 Standorten mit Produktion und Vertrieb, 6 Konfektionierungszentren sowie 45 reinen Vertriebsgesellschaften in weltweit insgesamt 36 Ländern. Der Nettoumsatz im Geschäftsjahr 2016 betrug CHF 1 185,5 Millionen. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in Baar im Kanton Zug, Schweiz.

Die Konzerngesellschaft Forbo Holding AG ist an der SIX Swiss Exchange kotiert (Valorennummer 354151, ISIN CH0003541510, Bloomberg FORN SW, Reuters FORN.S).

Kontaktperson:
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Head Corporate Communications
Telefon +41 58 787 25 41
Fax +41 58 787 20 41
www.forbo.com

Forbo Holding AG veröffentlichte diesen Inhalt am 20 Juli 2017 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 20 Juli 2017 16:11:00 UTC.

Originaldokumenthttp://www.forbo.com/corporate/de-gl/medien/medienarchiv/2017/kartellverfahren-gegen-forbo-flooring-systems-in-frankreich-einmalige-rueckstellung-vorgenommen/pmi5vz?n=ddd29296-6dd8-45bf-af68-dfcd77e09678

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