Ordentliche (virtuelle) Hauptversammlung am 23. Mai 2023

Hinweise zu den (rechtlichen und technischen) Voraussetzungen für das Einreichen von Stellungnahmen in Textform oder als Videobotschaft anlässlich der ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung der Fraport AG am 23. Mai 2023

Vor der Hauptversammlung können ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte, bis spätestens zum 17. Mai 2023, 24:00 Uhr (MESZ), Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation in Form von

  • Videobotschaften oder
  • Stellungnahmen in Textform

über das HV-Portal zur Veröffentlichung im HV-Portal bei der Gesellschaft einreichen.

Das HV-Portal der Gesellschaft ist über die Internetadresse www.fraport.com/hauptversammlungerreichbar.

Um Videobotschaftenim HV-Portal hochzuladen, müssen folgende technische Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Format: MPEG4
  • Video-Codec:H264
  • Video-Auflösung:1.920 x 1.080i
  • Bitrate: bis 4 MB

Diese technischen Voraussetzungen werden in der Regel von Videos erfüllt, die mit einem handelsüblichen Smartphone (z.B. iPhone) oder auch von professionellen Videoproduktionssystemen erstellt wurden.

Es sind ausschließlich Videobotschaften zulässig, in denen sich der Aktionär oder sein Bevollmächtigter selbst äußert bzw. persönlich in Erscheinung tritt, um seine Stellungnahme abzugeben.

Die Einreichung von Videobotschaftenerfolgt im HV-Portal über den Button "Videobotschaft einreichen".

Die Einreichung von Stellungnahmen in Textformerfolgt ebenfalls über das HV-Portal der Gesellschaft. Über den Button "Stellungnahmen einreichen" können Stellungnahmen in Textform (Plain- Text-Format) eingegeben bzw. einkopiert werden. Ein Hochladen von Dateien (bspw. einer PDF-Datei) ist nicht möglich.

Der Umfang einer Stellungnahme in Textform soll 10.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) und die Dauer einer Videobotschaft drei Minuten nicht überschreiten.

Die Veröffentlichung von zugänglich zu machenden Stellungnahmen in Textform und Videobotschaften wird nach Prüfung durch die Gesellschaft im Vorfeld der Hauptversammlung spätestens bis zum 18. Mai 2023, 24.00 Uhr (MESZ), im HV-Portal der Gesellschaft erfolgen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls im genannten HV-Portal veröffentlicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nicht zugänglich gemacht werden, soweit sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde, die Stellungnahme in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder Beleidigungen enthält, oder wenn der einreichende Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird.

Die Möglichkeit zur Einreichung von Stellungnahmen in Textform/Videobotschaften begründet keine Möglichkeit zur Vorab-Einreichung von Fragen nach § 131 Abs. 1a AktG. Etwaige in Stellungnahmen in Textform/Videobotschaften enthaltene Fragen werden daher in der virtuellen Hauptversammlung nicht beantwortet, es sei denn, sie werden im Wege der Videokommunikation in der Hauptversammlung gestellt. Auch in Stellungnahmen in Textform/Videobotschaften enthaltene Anträge, Wahlvorschläge

oder Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung werden nicht berücksichtigt. Diese sind jeweils ausschließlich auf den in der Einladung zur Hauptversammlung beschriebenen Wegen einzureichen.

Der Name der Aktionärin/des Aktionärs bzw. der/des Bevollmächtigten wird bei der Veröffentlichung in dem unter der Internetadresse www.fraport.com/hauptversammlungzugänglichen HV-Portal nur offengelegt, wenn bei Übermittlung der Stellungnahme in Textform/Videobotschaft ausdrücklich ein Einverständnis mit der Namensnennung erklärt wurde.

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Fraport AG published this content on 03 May 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 03 May 2023 13:45:01 UTC.