DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: freenet AG / Erwerb eigener Aktien      
freenet AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation                     
                                                                               
01.09.2020 / 08:15                                                             
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014     
(MAR) und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052              
                                                                               
freenet AG Erwerb eigener Aktien                                               
                                                                               
Büdelsdorf, den 1. September 2020                                              
                                                                               
Das von der freenet AG in der Ad-hoc-Mitteilung vom 31. August 2020            
angekündigte Aktienrückkaufprogramm wird ab dem 1. September 2020 durchgeführt.
Im Zeitraum bis längstens zum 31. Dezember 2020 sollen eigene Aktien der       
Gesellschaft zu Anschaffungskosten von insgesamt bis zu 100 Mio. EUR (ohne     
Erwerbsnebenkosten), höchstens jedoch 5 Mio. Aktien, zurückgekauft werden.     
                                                                               
Zweck des Rückkaufs ist die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung der
zurückerworbenen Aktien.                                                       
                                                                               
Mit dem Rückkauf hat die Gesellschaft eine Bank beauftragt. Diese trifft ihre  
Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien innerhalb von 
der Gesellschaft vorgegebener Zeiträume unabhängig und unbeeinflusst von der   
Gesellschaft. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat mit der Bank im Einklang  
mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben vorzeitig zu beenden und den       
Auftrag auf eine oder mehrere andere Banken zu übertragen, bleibt unberührt.   
                                                                               
Der Rückkauf soll ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der   
Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) erfolgen und nach Maßgabe der durch die    
ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 27. Mai 2020 erteilten       
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG            
durchgeführt werden. Der Kaufpreis je zurückgekaufter Aktie (ohne              
Erwerbsnebenkosten) darf daher den Durchschnitt der Börsenkurse der            
freenet-Aktie in der Schlussauktion im Xetra-Handelssystem an der Frankfurter  
Wertpapierbörse an den dem Tag der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb      
vorangehenden drei Börsenhandelstagen um nicht mehr als 10 % über- oder        
unterschreiten.                                                                
                                                                               
Darüber hinaus hat sich die Bank verpflichtet, den Rückkauf nach Maßgabe der   
Handelsbedingungen des Artikels 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der
Kommission vom 8. März 2016 ('Del.-VO') durchzuführen. Entsprechend der Del.-VO
darf u.a. kein Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des letzten unabhängig   
getätigten Abschlusses bzw. über dem des höchsten unabhängigen Angebots zum    
Zeitpunkt des Kaufs liegt, und zwar jeweils auf dem Handelsplatz, auf dem der  
Kauf stattfindet. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Entsprechend der 
Del.-VO dürfen an einem Tag zudem nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen   
täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt,       
erworben werden. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem        
durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten
Kauftermin.                                                                    
                                                                               
Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 Del.-VO  
entsprechenden Weise in detaillierter sowie in aggregierter Form spätestens am 
Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben. Ferner    
wird die freenet AG die Geschäfte auf ihrer Website (www.freenet-group.de) im  
Abschnitt 'Investor Relations' veröffentlichen und dafür sorgen, dass die      
Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich      
zugänglich bleiben.                                                            
                                                                               
Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben
jederzeit ausgesetzt, unterbrochen und gegebenenfalls wiederaufgenommen werden.
                                                                               
                                                                               
Büdelsdorf, den 1. September 2020                                              
                                                                               
freenet AG                                                                     
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
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Kontakt: Investor Relations & ESG                                              
                                                                               
freenet Group                                                                  
Deelbögenkamp 4                                                                
22297 Hamburg                                                                  
                                                                               
Telefon: +49 (0) 40 / 513 06 778                                               
E-Mail: ir@freenet.ag                                                          
https://www.freenet-group.de                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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01.09.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
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Sprache:     Deutsch             

Unternehmen: freenet AG          

             Hollerstrasse 126   

             24782 Buedelsdorf   

             Deutschland         

Internet:    www.freenet-group.de







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1125721  01.09.2020