GAIL (India) Limited (GAIL) und Coal India Limited (CIL) schlossen am 5. August 2024 eine Joint-Venture-Vereinbarung zur Errichtung einer Anlage zur Umwandlung von Kohle in synthetisches Erdgas (SNG) im Eastern Coalfield Limited (ECL), Bardhaman, Westbengalen. Gegebenenfalls Beteiligung an dem Unternehmen, mit dem der Vertrag geschlossen wurde: CIL: GAIL - 51%: 49%. Wesentliche Bestimmungen der Vereinbarung (in Kurzform) Sonderrechte wie das Recht, Direktoren zu ernennen, das Erstzeichnungsrecht bei der Ausgabe von Aktien, das Recht, Änderungen der Kapitalstruktur zu beschränken usw.: Das Joint Venture wird als Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet, mit einem anfänglich eingezahlten Stammkapital von 100.000 INR. Das genehmigte Stammkapital der JVC beträgt 110.000.000 INR und besteht aus 11.000.000 Aktien zu je 10 INR, Der eingetragene Sitz der JVC befindet sich im indischen Bundesstaat Westbengalen. CIL und GAIL haben das Recht, jeweils drei Führungskräfte als Direktoren der JVC zu benennen.
Im Falle der Ausgabe von Aktien an die Parteien, Einzelheiten zum Ausgabepreis und zur Klasse der ausgegebenen Aktien: Die Aktien werden nach der Gründung von JVC im Verhältnis der Kapitalbeteiligung ausgegeben. Sonstige Angaben im Zusammenhang mit solchen Vereinbarungen, d.h. Einzelheiten zu den nominierten Mitgliedern des Verwaltungsrats der Gesellschaft, potenzielle Interessenkonflikte, die sich aus solchen Vereinbarungen ergeben, usw.: CIL und GAIL haben jeweils das Recht, drei Führungskräfte als Verwaltungsratsmitglieder von JVC zu nominieren.