Zürich (awp) - Der Airline-Caterer Gategroup wird nach der Übernahme durch den chinesischen Mischkonzern HNA von gewissen Vorschriften zur Aufrechterhaltung der Kotierung befreit. Mit Entscheid vom 9. Januar habe SIX Exchange Regulation verschiedene solche zeitlich befristete Ausnahmen gewährt, heisst es in einer Mitteilung vom Dienstagabend. Die Bestimmungen treten per sofort in Kraft.

Demnach wurde Gategroup etwa von der Pflicht zur Veröffentlichung und Einreichung des Geschäftsberichts 2016, zur Veröffentlichung von Ad hoc-Mitteilungen, zur Offenlegung von Management-Transaktionen oder zur Führung eines Unternehmenskalenders befreit. Einzige Ausnahme ist hier die Kommunikation des Zeitpunkts der Dekotierung der Gategroup-Namenaktien, sobald dieser bestimmt ist.

Das Angebot von HNA zu 53 CHF pro Gategroup-Aktie (insgesamt 1,4 Mrd CHF) war per 22. Dezember 2016 vollzogen worden. Damals hielt HNA über 98% an Gategroup, wobei ein Gesuch um Kraftloserklärung für die restlichen Aktien bereits im Oktober eingereicht worden war. Bereits bei Bekanntgabe des Übernahmeangebots im April hatte HNA ausserdem klar gemacht, dass die Gategroup-Aktien nach Abschluss der Transaktion dekotiert werden sollen.

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