Compagnie de Saint-Gobain S.A. (ENXTPA:SGO) hat eine endgültige Vereinbarung zur Übernahme von GCP Applied Technologies Inc. (NYSE:GCP) von einer Gruppe von Aktionären für $2,4 Milliarden am 5. Dezember 2021 geschlossen. Gemäß den Vertragsbedingungen haben die Aktionäre von GCP das Recht, für jede GCP-Stammaktie 32,00 US-Dollar in bar zu erhalten, ohne Zinsen und vorbehaltlich aller anwendbaren Quellensteuern. Saint-Gobain wird die Übernahme durch Barmittel in seiner Bilanz finanzieren. Gemäß dem Fusionsvertrag kann GCP verpflichtet sein, an die Compagnie de Saint-Gobain eine Abfindungszahlung in Höhe von 71,0 Millionen US-Dollar zu leisten, wenn der Vertrag unter bestimmten Umständen aufgelöst wird. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der GCP-Aktionäre, der kartellrechtlichen Genehmigungen, des Ablaufs oder der Beendigung aller anwendbaren Wartefristen gemäß dem Hart-Scott-Rodino Antitrust Improvements Act von 1976 in der jeweils gültigen Fassung sowie der Erfüllung weiterer üblicher Abschlussbedingungen. Die Transaktion wird von den Verwaltungsräten von Saint-Gobain und GCP einstimmig genehmigt. Der Vorstand von GCP empfiehlt den Aktionären, für die Fusion zu stimmen. SI Latitude SPV-D LLC und der Standard Latitude Master Fund, der von Standard Investments LLC und Dalbergia Investments LLC verwaltet wird, haben bestimmte Stimmrechts- und Unterstützungsvereinbarungen abgeschlossen. Die außerordentliche Versammlung der Aktionäre von GCP Applied Technologies ist für den 8. März 2022 angesetzt. Am 8. März 2022 stimmten die Aktionäre von GCP Applied Technologies dem Vorschlag zu, den Fusionsvertrag anzunehmen. Im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss hat GCP am 27. April 2022 ein Melde- und Berichtsformular gemäß dem Hart-Scott-Rodino Antitrust Improvements Act von 1976 in seiner geänderten Fassung (der “HSR Act”) bei der Federal Trade Commission (die “FTC”) und der Antitrust Division des Department of Justice eingereicht. Am 1. Juli 2022, Eastern Time, lief die Wartefrist für das Melde- und Berichtsformular gemäß dem HSR Act ab. Die CMA hat am 26. Juli 2022 mit einer Mitteilung an die Parteien den Beginn ihrer Untersuchung des Zusammenschlusses angekündigt und hat eine Frist bis zum 21. September 2022 für ihre Entscheidung in Phase 1. Dementsprechend ist die Bedingung für den Zusammenschluss in Bezug auf den Ablauf oder die Beendigung der Wartezeit gemäß dem HSR Act erfüllt. Am 22. September 2022 genehmigte die britische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde den Zusammenschluss. Der Abschluss der Transaktion wird für die zweite Hälfte des Jahres 2022 erwartet. Mit Stand vom 7. Dezember 2021 wird erwartet, dass die Transaktion bis zum Jahresende 2022 abgeschlossen sein wird. Stand 31. Januar 2022: Die Transaktion wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2022 abgeschlossen sein. Stand 22. September 2022: Die Transaktion wird voraussichtlich am 27. September 2022 abgeschlossen sein. Die Transaktion wird für Saint-Gobain nach 3 Jahren nach Abschluss wertsteigernd sein.

Lazard und Citi fungieren als Finanzberater, und Joseph Halloum, Ethan Klingsberg, Olivier Rogivue, Raphael Darmon, Jenn Mellot, Mary Lehner, Martin McElwee, Frank Roehling, Laura Onkenand, Lori Goodman, Claude Stansbury, Mena Kaplan, Christine Lyon, Brock Dahl, Aimen Mir, Christine Laciak, Nabeel Yousef, Olivia Radin und Dave Almrothand von Freshfields Bruckhaus Deringer US LLP beraten Saint-Gobain im Zusammenhang mit der Transaktion. RBC Capital Markets, LLC agiert als Finanzberater und Fairness Opinion Provider, und Bradley Faris, Jason Morelli, Tiffany Campion, Peter Labonski, Benjamin Stern, Diana Doyle, Matthew Conway, Nineveh Alkhas, Carrie Girgenti, Arthur Foerster, Meredith Monroe, Les Carnegie, Robert Blamires, Amanda Reeves und Hector Armengod von Latham & Watkins LLP agieren als Rechtsberater für GCP. Okapi Partners LLC hat für ein Honorar von ca. 21.000 $ zuzüglich angemessener Auslagen als Stimmrechtsvertreter für GCP fungiert. RBC Capital Markets erhielt für die Abgabe seines Gutachtens im Zusammenhang mit der Fusion ein Honorar in Höhe von 1,0 Mio. $ und eine zusätzliche Transaktionsgebühr in Höhe von schätzungsweise 13,5 Mio. $, die bei Abschluss der Fusion gezahlt wird und auf die das Honorar, das RBC Capital Markets für die Abgabe seines Gutachtens erhielt, angerechnet wird. Crofton, Scott B., Deutsch, Ivan D., Downes, Robert W., Hearn, Joseph A., Hurd, Matthew G., Shenker und Joseph C. von Sullivan & Cromwell LLP waren als Rechtsberater von Standard Investments LLC bei der Transaktion tätig.

Compagnie de Saint-Gobain S.A. (ENXTPA:SGO) hat am 27. September 2022 die Übernahme von GCP Applied Technologies Inc. (NYSE:GCP) von einer Gruppe von Aktionären abgeschlossen. GCP teilte der NYSE mit, dass der Zusammenschluss vollzogen wurde und beantragte, dass der Handel der Stammaktien des Unternehmens an der NYSE am selben Tag ausgesetzt und die Notierung der Stammaktien des Unternehmens an der NYSE an diesem Tag zurückgezogen wird. Darüber hinaus beantragte GCP, dass die NYSE bei der SEC eine Mitteilung auf Formular 25 einreicht, um das Delisting der Aktien von der NYSE zu melden und die Aktien gemäß Abschnitt 12(b) des Securities Exchange Act von 1934 in seiner geänderten Fassung (der “Exchange Act”) zu deregistrieren. GCP beabsichtigt, bei der SEC ein Formular 15 einzureichen, in dem die Beendigung der Registrierung der Stammaktien des Unternehmens gemäß Abschnitt 12(g) des Exchange Acts und die Aussetzung der Berichtspflichten gemäß Abschnitt 13 und Abschnitt 15(d) des Exchange Acts beantragt wird. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Fusionsvertrags schieden Peter Feld, Simon Bates, Janet Giesselman, Clay Kiefaber, Armand F. Lauzon, Marran Ogilvie, Andrew M. Ross, Linda Welty und Robert H. Yanker, die unmittelbar vor dem Inkrafttreten des Fusionsvertrags Vorstandsmitglieder von GCP waren, aus dem Vorstand von GCP aus. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens sind gemäß den Bestimmungen des Fusionsvertrags Simon Bates, Craig Merrill, Michael Valente, David Campos, James Waddell und Sherry Mennenga, die unmittelbar vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens Vorstandsmitglieder von GCP waren, nicht mehr Vorstandsmitglieder von GCP.