Kapitalmarktinformation

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: GEA Group Aktiengesellschaft /          
Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2016/1052           
GEA Group Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation   
                                                                               
16.08.2021 / 08:01                                                             
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Der Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft in Düsseldorf ("GEA") hat am     
12. August 2021 beschlossen, von August 2021 bis Ende 2022 eigene Aktien der   
GEA (ISIN DE0006602006) ("GEA-Aktien") zu einem insgesamt aufzuwendenden       
Kaufpreis (ohne Nebenkosten) von bis zu EUR 300 Mio. über die Börse zu         
erwerben.                                                                      
Der Vorstand macht dabei von der am 19. April 2018 von der Hauptversammlung    
beschlossenen Ermächtigung Gebrauch.                                           
                                                                               
Der Erwerb eigener Aktien soll in zwei Tranchen erfolgen. Eine erste Tranche   
mit einem aufzuwendenden Kaufpreis (ohne Nebenkosten) von bis zu EUR 150 Mio., 
maximal jedoch 18.000.000 GEA-Aktien, soll ab dem 16. August 2021 für einen    
Zeitraum von bis zu sechs Monaten zu den nachfolgend aufgeführten Bedingungen  
erworben werden.                                                               
                                                                               
Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe der Artikel 5, 14 und 15 der Verordnung (EU) 
Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 in   
Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052  
der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 
des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische                     
Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und                        
Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen (nachfolgend: Verordnung      
(EU) 2016/1052), mit Ausnahme des Erwerbszwecks gemäß Artikel 2 Abs. 1a) der   
Verordnung (EU) 2016/1052.                                                     
                                                                               
Der Rückkauf erfolgt im Auftrag und für Rechnung der GEA durch Einschaltung    
eines unabhängigen Kreditinstituts. Das Kreditinstitut muss den Erwerb der     
GEA-Aktien in Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen durchführen und
die Bestimmungen der Hauptversammlungsermächtigung vom 19. April 2018          
einhalten. Danach ist GEA ermächtigt, bis zum 18. April 2023 eigene Aktien mit 
einem auf diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt   
bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals   
der GEA zu erwerben. Erfolgt der Erwerb der GEA-Aktien über die Börse, darf der
von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis je Aktie den arithmetischen         
Mittelwert des Aktienkurses (Schlussauktionspreise der GEA-Aktie im            
XETRA-Handel bzw. einem das XETRA-System ersetzenden vergleichbaren            
Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse) an den drei dem jeweiligen 
Tag des Erwerbs vorangehenden Börsentagen um nicht mehr als 10 % überschreiten 
und um nicht mehr als 20 % unterschreiten (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten).   
                                                                               
Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs  
von GEA-Aktien entsprechend Artikel 4 Abs. 2b) der Verordnung (EU) 2016/1052   
unabhängig und unbeeinflusst von der GEA. Der Vorstand kann das                
Aktienrückkaufprogramm - unter Beachtung der insiderrechtlichen Bestimmungen   
der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 
16. April 2014 - jederzeit beenden.                                            
                                                                               
Das Kreditinstitut ist insbesondere verpflichtet, die Handelsbedingungen des   
Artikels 3 der Verordnung (EU) 2016/1052 und die in diesem                     
Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten. Insbesondere werden   
die GEA-Aktien nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten          
unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des 
derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf  
stattfindet, liegt. Darüber hinaus werden an einem Handelstag nicht mehr als   
25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf 
dem der Kauf erfolgt, erworben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz    
wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens      
während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.                       
Die erworbenen Aktien können zu allen von der Hauptversammlung am 19. April    
2018 genehmigten Zwecken verwendet werden, insbesondere als Akquisitionswährung
oder als Aktiendividende. Eine Einziehung der Aktien ist derzeit nicht geplant.
Die Transaktionen werden entsprechend den Vorgaben der Verordnung              
(EU) 2016/1052 bekannt gegeben. Über die Fortschritte des                      
Aktienrückkaufprogramms wird GEA regelmäßig unter www.gea.com informieren.     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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16.08.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                     

Unternehmen: GEA Group Aktiengesellschaft

             Peter-Müller-Straße 12      

             40468 Düsseldorf            

             Deutschland                 

Internet:    www.gea.com                 







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1226576  16.08.2021