GEA Group Aktiengesellschaft: GEA Group AG berücksichtigt im vierten Quartal 2019 nicht
zahlungswirksame Wertminderungen und zieht Restrukturierungsaufwand vor - Konzernprognose
unberührt

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DGAP-Ad-hoc: GEA Group Aktiengesellschaft / Schlagwort(e):
Sonstiges/Vorläufiges Ergebnis
GEA Group Aktiengesellschaft: GEA Group AG berücksichtigt im vierten Quartal
2019 nicht zahlungswirksame Wertminderungen und zieht
Restrukturierungsaufwand vor - Konzernprognose unberührt

27.01.2020 / 15:33 CET/CEST
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Ad-hoc-Meldung gemäß Artikel 17 MAR
GEA Group AG berücksichtigt im vierten Quartal 2019 nicht zahlungswirksame
Wertminderungen und zieht Restrukturierungsaufwand vor - Konzernprognose
unberührt

Im Rahmen des jährlichen Planungsprozesses berücksichtigt die GEA Group
Aktiengesellschaft im vierten Quartal 2019 eine nicht zahlungswirksame
Wertminderung in Höhe von rund 248 Mio. EUR. Diese Wertminderung resultiert
ausschließlich aus dem Impairment-Test des Geschäfts- und Firmenwertes der
im November 2017 erworbenen italienischen Tochtergesellschaft Pavan S.p.A..
Die wirtschaftliche Entwicklung der Pavan Gruppe blieb in den
Geschäftsjahren 2018 und 2019 deutlich hinter den Erwartungen zurück.
Deshalb wurde entschieden, mit Wirkung ab Oktober 2019 Geschäftsentwicklung
und Firmenwert separat zu überwachen sowie Restrukturierungsmaßnahmen zu
ergreifen. Die aktuelle Geschäftsplanung für die Pavan Gruppe liegt
weiterhin deutlich unter dem zum Kaufzeitpunkt angenommenen Businessplan.
Dies führt zu einer vollständigen Wertminderung des Goodwills der Pavan
Gruppe.

Darüber hinaus kommt GEA generell mit seinen Restrukturierungsprogrammen
zügig voran und hat daher Restrukturierungsaufwand vorgezogen. Gegenüber
einem bisher angenommenen Betrag von bis zu 55 Mio. EUR beläuft sich dieser
nunmehr im Geschäftsjahr 2019 auf EBITDA-Ebene auf insgesamt rund 105 Mio.
EUR. Die Differenz resultiert primär aus vorgezogenem
Restrukturierungsaufwand von rund 47 Mio. EUR, die für die bis Ende 2020
geplante Reduzierung von insgesamt 800 Vollzeitstellen bereits
zurückgestellt sind.

Auf die in der Prognose von GEA für 2019 verwendeten Finanzkennzahlen werden
die Wertminderungen und der Restrukturierungsaufwand keinen Ergebniseffekt
haben. Dazu zählen vor allem die Angaben zu Umsatz, zum EBITDA* sowie zum
ROCE* jeweils bereinigt um den Restrukturierungsaufwand.

Auswirkungen ergeben sich indes auf bestimmte Finanzkennzahlen wie das
berichtete EBITDA bzw. ROCE, das Konzernergebnis, das Ergebnis je Aktie, die
Eigenkapitalquote und den Verschuldungsgrad (Leverage Ratio). Daraus
resultiert ein negativer Wert des berichteten EBITs sowie des
Konzernergebnisses für das Geschäftsjahr 2019. GEA erwartet jedoch keinen
Einfluss auf den Dividendenvorschlag für das Geschäftsjahr 2019.

Des Weiteren zeigen vorläufige Eckdaten, dass die Ergebnisse des
Geschäftsjahres 2019 der Prognose von GEA entsprechen. Sowohl der
Auftragseingang mit voraussichtlich 4,93 Mrd. EUR als auch der Konzernumsatz
mit voraussichtlich 4,88 Mrd. EUR lagen knapp über dem jeweiligen
Vorjahreswert. Beim EBITDA vor Restrukturierungsaufwand erzielte GEA
voraussichtlich einen Wert in der Bandbreite von 470 bis 480 Mio. EUR. Der
ROCE vor Restrukturierungsaufwand wird voraussichtlich rund 10 Prozent
betragen.

Die finalen Zahlen und der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2019
werden am 17. März 2020 veröffentlicht.

* EBITDA und ROCE jeweils vor Restrukturierungsaufwand wie definiert im
Geschäftsbericht 2018 für das Geschäftsjahr 2019, S. 28 f., Prognose S. 127


Kontakt:
GEA Group Aktiengesellschaft
Fabian Kirchmann
Head of IR
Tel. +49 (0)211 9136 1080
Fax +49 (0)211 9136 31087
fabian.kirchmann@gea.com


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