DGAP-Ad-hoc: GEA Group Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Sonstiges/Vorläufiges Ergebnis
GEA Group Aktiengesellschaft: GEA Group AG berücksichtigt im vierten Quartal 2019 nicht zahlungswirksame Wertminderungen und zieht Restrukturierungsaufwand vor - Konzernprognose unberührt

27.01.2020 / 15:33 CET/CEST
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Ad-hoc-Meldung gemäß Artikel 17 MAR
GEA Group AG berücksichtigt im vierten Quartal 2019 nicht zahlungswirksame Wertminderungen und zieht Restrukturierungsaufwand vor - Konzernprognose unberührt


Im Rahmen des jährlichen Planungsprozesses berücksichtigt die GEA Group Aktiengesellschaft im vierten Quartal 2019 eine nicht zahlungswirksame Wertminderung in Höhe von rund 248 Mio. EUR. Diese Wertminderung resultiert ausschließlich aus dem Impairment-Test des Geschäfts- und Firmenwertes der im November 2017 erworbenen italienischen Tochtergesellschaft Pavan S.p.A.. Die wirtschaftliche Entwicklung der Pavan Gruppe blieb in den Geschäftsjahren 2018 und 2019 deutlich hinter den Erwartungen zurück. Deshalb wurde entschieden, mit Wirkung ab Oktober 2019 Geschäftsentwicklung und Firmenwert separat zu überwachen sowie Restrukturierungsmaßnahmen zu ergreifen. Die aktuelle Geschäftsplanung für die Pavan Gruppe liegt weiterhin deutlich unter dem zum Kaufzeitpunkt angenommenen Businessplan. Dies führt zu einer vollständigen Wertminderung des Goodwills der Pavan Gruppe.

Darüber hinaus kommt GEA generell mit seinen Restrukturierungsprogrammen zügig voran und hat daher Restrukturierungsaufwand vorgezogen. Gegenüber einem bisher angenommenen Betrag von bis zu 55 Mio. EUR beläuft sich dieser nunmehr im Geschäftsjahr 2019 auf EBITDA-Ebene auf insgesamt rund 105 Mio. EUR. Die Differenz resultiert primär aus vorgezogenem Restrukturierungsaufwand von rund 47 Mio. EUR, die für die bis Ende 2020 geplante Reduzierung von insgesamt 800 Vollzeitstellen bereits zurückgestellt sind.

Auf die in der Prognose von GEA für 2019 verwendeten Finanzkennzahlen werden die Wertminderungen und der Restrukturierungsaufwand keinen Ergebniseffekt haben. Dazu zählen vor allem die Angaben zu Umsatz, zum EBITDA* sowie zum ROCE* jeweils bereinigt um den Restrukturierungsaufwand.

Auswirkungen ergeben sich indes auf bestimmte Finanzkennzahlen wie das berichtete EBITDA bzw. ROCE, das Konzernergebnis, das Ergebnis je Aktie, die Eigenkapitalquote und den Verschuldungsgrad (Leverage Ratio). Daraus resultiert ein negativer Wert des berichteten EBITs sowie des Konzernergebnisses für das Geschäftsjahr 2019. GEA erwartet jedoch keinen Einfluss auf den Dividendenvorschlag für das Geschäftsjahr 2019.

Des Weiteren zeigen vorläufige Eckdaten, dass die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2019 der Prognose von GEA entsprechen. Sowohl der Auftragseingang mit voraussichtlich 4,93 Mrd. EUR als auch der Konzernumsatz mit voraussichtlich 4,88 Mrd. EUR lagen knapp über dem jeweiligen Vorjahreswert. Beim EBITDA vor Restrukturierungsaufwand erzielte GEA voraussichtlich einen Wert in der Bandbreite von 470 bis 480 Mio. EUR. Der ROCE vor Restrukturierungsaufwand wird voraussichtlich rund 10 Prozent betragen.

Die finalen Zahlen und der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2019 werden am 17. März 2020 veröffentlicht.

* EBITDA und ROCE jeweils vor Restrukturierungsaufwand wie definiert im Geschäftsbericht 2018 für das Geschäftsjahr 2019, S. 28 f., Prognose S. 127


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