'Für uns hat die Gesundheit von Aktionärinnen und Aktionären, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der beteiligten Dienstleister höchste Priorität. Unsere Hoffnung von Anfang April auf eine sich entspannende COVID-19-Lage bis zum Jahresende hat sich leider nicht bestätigt. Ursprünglich wollten wir mit der Verschiebung unserer Hauptversammlung die Chancen auf eine Präsenzveranstaltung erhöhen und unseren Aktionären so die Möglichkeit geben, ihre Rechte auch in diesem besonderen Jahr vollumfänglich wahrzunehmen. Die virtuelle Hauptversammlung ist aus unserer Sicht in der aktuellen Situation aber der richtige Weg für GEA, den Dialog mit den Aktionären zu führen und gleichzeitig die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen', erläutert der Vorstandsvorsitzende Stefan Klebert.

GEA legt besonderen Wert darauf, auch in dem virtuellen Format die Rechte der Aktionäre bestmöglich zu gewährleisten. Die gesamte Veranstaltung wird auf der Website des Unternehmens live übertragen. Alle Aktionäre können ihre Fragen zur Tagesordnung bis zwei Tage vor der Versammlung einreichen. Es ist auch geplant, dass Aktionäre Stellungnahmen und sogar Videobotschaften vorab dem Unternehmen senden können, die dann im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung gezeigt werden. Ihr Stimmrecht können die Aktionäre nach fristgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung vorab per Briefwahl oder Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Beides ist online auch während der Veranstaltung möglich. Einzelheiten zur Durchführung der Online-Hauptversammlung werden auf der Website von GEA sowie in der Einladung zu finden sein, die zeitnah veröffentlicht wird.

Die Tagesordnung der Hauptversammlung bleibt unverändert, bis auf den zusätzlichen Punkt der Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds, nachdem Hartmut Eberlein sein Mandat zum 30. September 2020 niedergelegt hat. Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist, dass die Anteilseigner Frau Professor Dr. Annette G. Köhler in das Gremium wählen, nachdem sie diese Aufgabe bereits auf Bestellung durch das Amtsgericht Düsseldorf ab dem 1. Oktober 2020 wahrnehmen wird. An dem im Geschäftsbericht 2019 formulierten Gewinnverwendungsvorschlag hält das Unternehmen weiterhin fest. Die Gesellschaft beabsichtigt damit unverändert, für das Geschäftsjahr 2019 eine Dividende in Höhe von insgesamt 0,85 EUR je Aktie zu zahlen. Vorab hat GEA Anfang Mai bereits den gesetzlich maximal möglichen Abschlagsbetrag in Höhe von 0,42 EUR je Aktie an die Aktionäre ausgeschüttet.

Attachments

  • Original document
  • Permalink

Disclaimer

GEA Group AG published this content on 24 September 2020 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 24 September 2020 07:49:06 UTC