GEA will auch in diesem Jahr seinen Aktionären die Möglichkeit geben, ihre Rechte vollumfänglich wahrzunehmen. Gerade im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise sind besonders viele Fragen zu erwarten. Nach intensiver Prüfung aller Möglichkeiten hat sich das Unternehmen daher für die Verschiebung der Veranstaltung und gegen die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung entschieden. GEA nutzt dafür die kürzlich vom Gesetzgeber beschlossene Fristverlängerung und folgt damit auch den Empfehlungen mehrerer Aktionärsvertreter. Da derzeit noch nicht vorhersehbar ist, wann es wieder eine verlässliche Rechtslage für die Durchführung von Präsenzveranstaltungen gibt, hat sich GEA für einen Zeitpunkt zum Ende des Jahres 2020 entschieden. Der genaue Termin der Hauptversammlung wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

An dem im Geschäftsbericht 2019 formulierten Gewinnverwendungsvorschlag hält das Unternehmen weiterhin fest. Die Gesellschaft beabsichtigt damit unverändert, für das Geschäftsjahr 2019 eine Dividende in Höhe von insgesamt 0,85 EUR je Aktie zu zahlen. Vorab wird GEA den auf Basis der beiden letzten maßgeblichen Jahresabschlüsse gesetzlich maximal möglichen Abschlagsbetrag in Höhe von 0,42 EUR je Aktie an die Aktionäre zum bisher geplanten Tag der Auszahlung der Dividende (6. Mai 2020) ausschütten. Dies haben der Vorstand und der Aufsichtsrat beschlossen.

GEA Group AG veröffentlichte diesen Inhalt am 08 April 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 08 April 2020 08:07:02 UTC.

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