Rapperswil-Jona, 18. März 2020

Anordnung der Geberit AG zur Generalversammlung vom 1. April 2020: Keine persönliche Teilnahme und Ausübung der Rechte ausschliesslich durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre

Wie Sie den Medien entnehmen konnten, ist es bis am 19. April 2020 verboten, öffentliche oder private Veranstaltungen durchzuführen.

Gestützt auf Art. 6a der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) in der Fassung vom 16. März 2020 hat der Verwaltungsrat deshalb entschieden, dass die Aktionärinnen und Aktionäre der Geberit AG ihre Rechte an der Generalversammlung am 1. April 2020 ausschliesslich durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreterausüben können. Diese Massnahme ermöglicht es, die Generalversammlung trotz der aktuellen Situation wie geplant durchzuführen.

  1. Falls Sie sichnoch nicht für die Generalversammlung angemeldet resp. noch keine Vollmachtserteilung abgegeben haben:
    Bitte nutzen Sie zur Vollmachtserteilung und Instruktion des unabhängigen Stimmrechtsvertreters entweder den Anmeldungsschein und das Instruktionsformular, die diesem Schreiben beiliegen, oder die Aktionärsplattform Sherpany (vgl. ebenfalls die Anweisungen dazu in der Beilage). In der Einladung auf den Seiten 14 und 15 sehen Sie ebenfalls, wie Sie den unabhängigen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen und instruieren können.
  2. Aktionärinnen und Aktionäre, die sich bereits für eine physische Teilnahme angemeldet haben: Damit Sie Ihre Stimmen abgeben können, müssen sie uns Ihr Instruktionsformular zur Bevollmächtigung und Instruktion des unabhängigen Stimmrechtsvertreters zustellen. Bitte nutzen Sie zur Vollmachtserteilung und Instruktion des unabhängigen Stimmrechtsvertreters entweder den Anmeldungsschein und das Instruktionsformular, die diesem Schreiben beiliegen, oder die Aktionärsplattform Sherpany (vgl. ebenfalls die Anweisungen dazu in der Beilage). In der Einladung auf den Seiten 14 und 15 sehen Sie ebenfalls, wie Sie den unabhängigen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen und instruieren können.

Aktionärinnen und Aktionäre, die während der Generalversammlung eine Frage stellen möchten, können dies im Voraus tun, indem sie ihre Fragen an die E-Mail-Adresse generalmeeting@geberit.com senden. Die Fragen werden während der Generalversammlung beantwortet und im Generalversammlungsprotokoll festgehalten werden.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Freundliche Grüsse

Albert M. Baehny

Präsident des Verwaltungsrats

Geberit AG · Schachenstrasse 77 · CH-8645 Jona · Postfach 1575 · CH-8640 Rapperswil

Telefon + 41 (0)55 221 69 47 · corporate.communications@geberit.com · www.geberit.com

Geberit AG veröffentlichte diesen Inhalt am 18 März 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 18 März 2020 16:10:04 UTC.

Originaldokumenthttps://www.geberit.com/files/generalversammlung/anordnung-zur-generalversammlung-re-coronavirus-de.pdf

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