gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen. Auf diesem Weg können auch am Tag der
Hauptversammlung, und zwar bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung, Vollmachten und Weisungen
abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Der Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich
auf Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisung aus. Der Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht
ausschließlich bei der Abstimmung über Beschlussvorschläge (einschließlich etwaiger Anpassungen) von
Vorstand und/oder Aufsichtsrat sowie auf mit einer Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG,
als Gegenantrag nach § 126 Abs. 1 AktG oder als Wahlvorschlag nach § 127 AktG bekannt gemachte
Beschlussvorschläge von Aktionären aus. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft wird keine Fragen oder
Anträge in der Hauptversammlung stellen.
Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter wird von einer ihm erteilten Vollmacht insoweit
keinen Gebrauch machen und die betreffenden Aktien nicht vertreten, als für die betreffenden Aktien eine
Briefwahl erfolgt und nicht ausdrücklich widerrufen ist (siehe oben unter 'D.4. Verfahren für die
Stimmabgabe durch Briefwahl').
d) Weitere Angaben zum Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, ihren Widerruf und die
Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht sowie deren
Widerruf stehen die nachfolgend genannte Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zur Verfügung:
GERRY WEBER International AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland Telefax: +49-(0) 89 889 690 655 E-Mail: gerry-weber@better-orange.de
Aktionäre, welche den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten,
müssen die Vollmachten nebst Weisungen, wenn sie nicht unter Nutzung des passwortgeschützten
Internetservices auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://ir.gerryweber.com/hauptversammlung2021
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erteilt werden, spätestens bis zum Ablauf, das heißt 24.00 Uhr
MESZ, des 18. August 2021 (Zugang bei der Gesellschaft) postalisch, per Telefax oder per E-Mail an die
vorstehende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermitteln.
Formulare, die für die Erteilung von Vollmachten verwendet werden können, werden den Aktionären, die
sich form- und fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden, mit der Anmeldebestätigung (HV-Ticket)
zugesandt und stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://ir.gerryweber.com/hauptversammlung2021
zur Verfügung. Vollmachten können aber auch in sonstiger formgerechter Weise erteilt werden.
6. Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig unter Nachweis des Anteilsbesitzes angemeldet haben (siehe oben unter 'D.1.a) Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts - Teilnahme an der Hauptversammlung'). Die Übertragung erfolgt über den passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.gerryweber.com/hauptversammlung2021
Die Zugangsdaten zu diesem passwortgeschützten Internetservice erhalten die Aktionäre, die sich rechtzeitig unter Nachweis des Anteilsbesitzes angemeldet haben (siehe oben unter 'D.1.a) Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts - Teilnahme an der Hauptversammlung'), zusammen mit der Anmeldebestätigung (HV-Ticket).
7. Rechte der Aktionäre
(Angaben gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG, jeweils nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 und/oder Abs. 3 COVID-19-Maßnahmengesetz)
a) Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen (Letzteres entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis spätestens zum Ablauf, also 24.00 Uhr MESZ, des 19. Juli 2021 zugehen. Später zugehende Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Das Ergänzungsverlangen kann an folgende Adresse gerichtet werden: GERRY WEBER International AG - Vorstand - Neulehenstraße 8 D-33790 Halle (Westfalen)
Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie
seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Für die Berechnung der Aktienbesitzzeit
gilt: Der Tag des Zugangs des Verlangens ist nicht mitzurechnen. Eine Verlegung von einem Sonntag, einem
Sonnabend oder einem Feiertag auf einen zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt nicht in
Betracht. Die §§ 187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nicht entsprechend anzuwenden. Bestimmte
Aktienbesitzzeiten Dritter werden gemäß § 70 AktG angerechnet.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung
bekanntgemacht werden - unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt
gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass
sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Etwaige nach der Einberufung der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingehende
Tagesordnungsergänzungsverlangen sind außerdem unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft über
die Internetadresse der Gesellschaft unter
https://ir.gerryweber.com/hauptversammlung2021
zugänglich, soweit sie zu berücksichtigen sind. Sie werden den Aktionären nach Maßgabe von § 125 Abs.
1 Satz 3 AktG mitgeteilt.
Im Übrigen wird auf weitergehende Erläuterungen zum Aktionärsrecht nach § 122 Abs. 2 AktG, die im
Internet unter der Adresse
https://ir.gerryweber.com/hauptversammlung2021
einzusehen sind, verwiesen.
b) Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1 AktG und § 127 AktG
Gegenanträge von Aktionären im Sinne von § 126 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären im Sinne von §
127 AktG, die der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, wobei der Tag des
Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis spätestens zum Ablauf, das
heißt 24.00 Uhr MESZ, des 4. August 2021, zugegangen sind und die die übrigen Voraussetzungen für eine
Pflicht der Gesellschaft zur Zugänglichmachung erfüllen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs,
einer Begründung (die allerdings jedenfalls bei Wahlvorschlägen im Sinne von § 127 AktG nicht
erforderlich ist) und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung der Gesellschaft unverzüglich über die
Internetseite der Gesellschaft unter
https://ir.gerryweber.com/hauptversammlung2021
zugänglich gemacht (§ 126 Abs. 1 Satz 3 AktG).
Gemäß § 126 Abs. 2 AktG gibt es Gründe, bei deren Vorliegen ein Gegenantrag und/oder eine Begründung
nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Gemäß § 127 Satz 1 in Verbindung mit § 126
Abs. 2 AktG und § 127 Satz 3 in Verbindung mit §§ 124 Abs. 3 Satz 4 und 125 Abs. 1 Satz 5 AktG gibt es
weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden
müssen. Diese Gründe sind auf der Internetseite der Gesellschaft, wie auch weitergehende Erläuterungen
zum Antragsrecht nach § 126 Abs. 1 AktG und zum Vorschlagsrecht nach § 127 AktG, unter
https://ir.gerryweber.com/hauptversammlung2021
beschrieben.
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July 12, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)