die noch andauernden Ermittlungen soll die Hauptversammlung eine erneute Vertagung beschließen. 7. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:


                            'Die Beschlussfassung über die Entlastung von Herrn Ralf Weber als Mitglied des 
                            Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April 2019 bis zum 31. Dezember 2019 wird 
                            bis zur ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 
                            beschließen wird, vertagt.' 

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor,

folgenden Beschluss zu fassen:


                            'Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld, wird zum Abschlussprüfer und 
                            Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 bestellt.' 8.               Der Empfehlung des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats ist ein nach Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 

537/2014 (EU-Abschlussprüferverordnung) durchgeführtes Auswahlverfahren vorangegangen. Im Anschluss daran

hat der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats dem Aufsichtsrat unter Angabe von Gründen die KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld, und die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft, Bielefeld, empfohlen und eine begründete Präferenz für die KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mitgeteilt.

Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher

Einflussnahme durch Dritte ist und der Gesellschaft insbesondere keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der

EU-Abschlussprüferverordnung genannten Art auferlegt wurde, die seine Auswahl auf bestimmte

Abschlussprüfer beschränkt hätte.

Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Nach § 120a Abs. 1 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft mindestens

alle vier Jahre über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die

Vorstandsmitglieder, ebenso bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems. Die Bestimmung wurde

durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) neu in das Aktiengesetz

eingefügt und ist gemäß § 26j Abs. 1 Satz 1 EGAktG spätestens für die Durchführung von ordentlichen

Hauptversammlungen zu beachten, die nach dem 31. Dezember 2020 stattfinden. Das Vergütungssystem für die

Vorstandsmitglieder ist nachstehend dargestellt und über die Internetadresse

https://ir.gerryweber.com/hauptversammlung2021

verfügbar.

Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Personalausschusses, vor, zu

beschließen:


                            'Das vom Aufsichtsrat am 6. Juli 2021 beschlossene Vergütungssystem für die 
                            Vorstandsmitglieder wird gebilligt.' 

Vergütungssystem für den Vorstand der GERRY WEBER International AG:


                            Allgemeines 
                            Der Aufsichtsrat hat das folgende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der GERRY 
                            WEBER International AG (nachfolgend auch die 'Gesellschaft') nach Maßgabe der gesetzlichen 
                            Vorgaben und unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance 
                            Kodex (in der aktuellen Fassung vom 16. Dezember 2019) entwickelt. Durch dieses 
                            Vergütungssystem soll die Vergütung der Vorstandsmitglieder der GERRY WEBER International 
                            AG zukünftig stärker an der Unternehmensstrategie und den langfristigen Zielen der GERRY 
                            WEBER International AG ausgerichtet sein. 
                            Das Vergütungssystem soll zugleich der anspruchsvollen Aufgabe der Vorstandsmitglieder 
                            Rechnung tragen, das Unternehmen weiterhin wettbewerbsfähig zu gestalten und ein auch 
                            zukünftig stabiles und nachhaltiges Wachstum zu sichern. Hierfür soll das System auch eine 
                            Vergütung ermöglichen, die ? stets unter Berücksichtigung eines finanziell nachhaltigen 
                            Wirtschaftens der Gesellschaft ? dennoch konkurrenzfähig ist und die GERRY WEBER 
                            International AG im Wettbewerb um hochqualifizierte Führungskräfte unterstützt. 
              1.            Das Vergütungssystem muss jedoch im Hinblick auf die durch die Gesellschaft beantragten und 
                            teils bereits erhaltenen sowie möglicherweise noch zu beantragenden Billigkeitsleistungen 
                            des Bundes in Form von Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische 
                            Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der freien Berufe, die in Folge der 
                            Corona-Krise erhebliche Umsatzausfälle erleiden (sog. Überbrückungshilfe III NRW und/oder 
                            Überbrückungshilfe III+ NRW) aufgrund des durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) 
                            und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 9. Juni 2021 erlassenen sog. 
                            Term Sheet Überbrückungshilfe III Plus - Verlängerung der Überbrückungshilfe III im 2. 
                            Halbjahr 2021 ('Term Sheet') teilweise vorerst ausgesetzt werden. Das Term Sheet untersagt 
                            die Gewährung von Boni, anderen variablen oder vergleichbaren Vergütungsbestandteilen und 
                            Sonderzahlungen in Form von Aktienpaketen, Gratifikationen oder anderen gesonderten 
                            Vergütungen neben dem Festgehalt sowie sonstige in das freie Ermessen des Unternehmens 
                            gestellte Vergütungsbestandteile und rechtlich nicht gebotene Abfindungen. 
                            Das Vergütungssystem wird darüber hinaus direkt und, sobald und soweit die Rechtsfolgen des 
                            Term Sheets für die Gesellschaft keine Anwendung mehr finden sollten, egal aus welchem 
                            Rechtsgrund, vollständig angewendet werden. 
                            Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie und langfristigen Entwicklung der Gesellschaft 
                            Die GERRY WEBER International AG verfolgt im Rahmen der Unternehmensstrategie das Ziel, den 
                            eigenen Marktanteil innerhalb der deutschen Modebranche auszubauen und die Gesellschaft 
                            langfristig zu einem führenden und zukunftsfähigen Modeunternehmen zu entwickeln. 
                            Damit liegt der strategische Fokus der Gesellschaft insbesondere auf Wachstum und Gewinnung 
                            eines breiten und loyalen Kundenstamms. Die GERRY WEBER International AG und ihre 
                            Tochterunternehmen (zusammen die 'GERRY WEBER Gruppe') richten dabei ihr Handeln auf einen 
                            langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg aus und nehmen ihre unternehmerische 
                            Verantwortung ganzheitlich wahr. 
                            Das Vergütungssystem ist auf der Grundlage dieser langfristigen Unternehmensstrategie 
                            entwickelt. Im Einklang mit den langfristigen Zielen der Gesellschaft berücksichtigt der 
                            Aufsichtsrat bei der Ausgestaltung dieses Vergütungssystems sowie bei den Festsetzungen zur 
                            Struktur und Höhe der Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder insbesondere die 
                            folgenden Leitsätze: 
              2. 
                                          Die Orientierung der Vergütung an Leistungsindikatoren basierend auf 
                                          ambitionierten internen und externen Zielsetzungen gewährleistet einen Fokus 
                            -             auf wachstumserzeugendes Vorgehen der Vorstandsmitglieder und leistet somit 
                                          einen nachhaltigen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie. 
                                          Die Bemessung der mehrjährigen variablen Vergütung anhand von 
                                          Langfristigkeits- und Nachhaltigkeitskomponenten bietet Anreize für ein 
                            -             nachhaltiges und zukunftsfähiges unternehmerisches Handeln sowie die 
                                          Vermeidung unverhältnismäßiger Risiken und trägt so zur Angleichung der 
                                          Interessen von Management, Aktionären und anderen Stakeholdern bei. 
                                          Die Vergütung der Vorstandsmitglieder berücksichtigt die Vergütungsstruktur, 

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July 12, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)