- die generell im Unternehmen gilt. Hierfür wird die Vorstandsvergütung insbesondere mit der Vergütung der GERRY WEBER-Führungskräfte verglichen und die Verhältnismäßigkeit innerhalb des Unternehmens sichergestellt.
Verfahren zur Fest- und Umsetzung sowie zur Überprüfung des Vergütungssystems
Der Aufsichtsrat ist kraft Gesetzes für die Festsetzung, Umsetzung sowie Überprüfung der
Vergütung und des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder zuständig. Die
Vorbereitungen der betreffenden Aufsichtsratsentscheidungen hat der Aufsichtsrat dem
Personalausschuss des Aufsichtsrats übertragen. Bei Bedarf werden der Aufsichtsrat und/oder
der Personalausschuss des Aufsichtsrats externe Berater hinzuziehen. Bei der Mandatierung
externer Vergütungsberater wird auf deren Unabhängigkeit geachtet.
In den letzten Aufsichtsratssitzungen, zuletzt am 24. Juni 2021 und 6. Juli 2021,
befasste sich der Aufsichtsrat aufgrund der neuen Situation durch das Term Sheet erneut mit
der Vergütung der Vorstandsmitglieder und mit dem vom Personalausschuss zuvor
unterbreiteten Vorschlag für das Vergütungssystem. Auf der Grundlage der Beratungen im
Aufsichtsrat wurden der Vorschlag für das Vergütungssystem vom Personalausschuss weiter
ausgearbeitet und insbesondere eine neue langfristige variable Vergütungskomponente, das
sogenannte Long Term Incentive ('LTI') einschließlich eines sog. Share Ownership Programms
('SOP') entwickelt. Dabei hat der Aufsichtsrat externe Berater hinzugezogen. Bei der
Mandatierung des externen Vergütungsberaters wurde auf dessen Unabhängigkeit geachtet.
Die Vorschläge des Personalausschusses wurden im Aufsichtsrat diskutiert. Auf Grundlage
der daraus resultierenden Ergebnisse beschloss der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 6.
Juli 2021 das vorliegende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder. Dieses
Vergütungssystem umfasst im Vergleich zu der vorherigen Vergütungspraxis insbesondere die
Einführung des LTI als zukunftsbezogene langfristige variable Vergütungskomponente und die
Einführung von nichtfinanziellen Leistungskriterien einschließlich der Einführung des SOP.
Im Falle wesentlicher Änderungen, mindestens jedoch alle vier Jahre, wird das
Vergütungssystem der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt.
Erstmals wird die ordentliche Hauptversammlung im Jahr 2021 mit der Billigung des
Vergütungssystems befasst. Billigt die ordentliche Hauptversammlung im Jahr 2021 das
Vergütungssystem nicht, wird der Aufsichtsrat in der darauffolgenden ordentlichen
Hauptversammlung ein überprüftes Vergütungssystem vorlegen.
3. Bei den (Neu-)Verhandlungen der Vorstandsdienstverträge im Frühsommer 2021 wurde die
Einführung des LTI bereits berücksichtigt. Die gegenwärtig geltenden
Vergütungsvereinbarungen mit den Vorstandsmitgliedern stehen damit bereits überwiegend mit
dem vorliegenden Vergütungssystem im Einklang. Die finalen Anpassungen werden zeitnah
umgesetzt. Bei künftigen Neubestellungen und Wiederbestellungen von Vorstandsmitgliedern
wird der Personalausschuss gegenüber dem Aufsichtsrat eine Empfehlung für die Festsetzung
der konkreten Vergütung des betreffenden Vorstandsmitglieds aussprechen und der
Aufsichtsrat auf dieser Grundlage über die konkrete Vergütung entscheiden. Dabei sind die
aktienrechtlichen Vorgaben und dieses Vergütungssystem zu beachten. Der Aufsichtsrat
bestimmt in diesem Rahmen die näheren Einzelheiten, die in den konkreten Vereinbarungen mit
den Vorstandsmitgliedern festgeschrieben werden.
Der Aufsichtsrat wird die Vergütung der Vorstandsmitglieder und das Vergütungssystem
jährlich einer Überprüfung unterziehen. Dabei wird insbesondere die Angemessenheit der
Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder überprüft und ein Benchmarking
durchgeführt. Der Personalausschuss wird dem Gesamtaufsichtsrat hierzu jährlich rechtzeitig
vor Ende des Geschäftsjahrs einen Vorschlag zur Bestätigung oder Anpassung der
Leistungskriterien für die variable Vergütung für das folgende Geschäftsjahr unterbreiten
und der Aufsichtsrat wird diese vor Ende des jeweiligen Geschäftsjahres festsetzen.
Da das Gesetz die Zuständigkeit für die Festsetzung, Umsetzung und Überprüfung des
Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder dem Aufsichtsrat zuweist, wird das Entstehen
von Interessenkonflikten von vornherein weitgehend ausgeschlossen. Interessenkonflikte
einzelner Aufsichtsratsmitglieder im Rahmen von Entscheidungen des Aufsichtsrats über
Fragen, die das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder betreffen, sind
dementsprechend in der Vergangenheit bislang nicht aufgetreten. Sollten solche
Interessenkonflikte in Zukunft dennoch einmal auftreten, werden diese nach den üblichen,
für den Aufsichtsrat der GERRY WEBER International AG geltenden Regelungen behandelt.
Danach wird sich das betroffene Aufsichtsratsmitglied je nach Art des Interessenkonflikts
bei der Abstimmung der Stimme enthalten und erforderlichenfalls an der Verhandlung über den
Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen. Sollte es zu einem dauerhaften, nicht auflösbaren
Interessenkonflikt kommen, wird das betreffende Aufsichtsratsmitglied von seinem Amt
zurücktreten.
Erläuterung zur Berücksichtigung der Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen
Bei der Festsetzung dieses Vergütungssystems wurde insbesondere die Vergütung der GERRY
WEBER-Führungskräfte (dazu zählt die zweite Führungsebene der GERRY WEBER Gruppe (Executive
Vice Presidents und Directors) unterhalb des Vorstands) berücksichtigt, um die
4. Verhältnismäßigkeit innerhalb der GERRY WEBER Gruppe sicherzustellen. Dabei wurden die
konzernweiten Beschäftigungsbedingungen der Führungskräfte einbezogen. Betrachtet wurden
zum einen das Verhältnis der Spannbreite der Fixen Vergütung der Führungskräfte zur
Vorstandsvergütung und zum anderen das Verhältnis der Spannbreite der jährlichen Tantieme
bei 100 % Zielerreichung der Führungskräfte zur Vorstandsvergütung.
Komponenten der Vorstandsvergütung
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus erfolgsunabhängigen und
erfolgsabhängigen Komponenten zusammen. Die erfolgsunabhängige Vergütung umfasst die fixe
Vergütung ('Fixe Vergütung'), einschließlich Nebenleistungen und einer Altersvorsorge. Die
5. erfolgsabhängige Vergütung setzt sich aus der kurzfristigen variablen Vergütungskomponente,
dem Short Term Incentive ('STI'), und der langfristigen variablen Vergütungskomponente, dem
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July 12, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)